Glossar
Hier erläutern wir dir relevante Begriffe aus den Bereichen Kulturförderung und Kreativwirtschaft. Wir erweitern unser Glossar regelmäßig, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
A
Aktiengesellschaft (AG)
Kapitalgesellschaft, deren Anteile von Aktionär*innen gehalten werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das AktG. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
ANBest-P
Diesen Begriff findest du immer wieder bei der öffentlichen Mittelvergabe, er steht für "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung". Diese Bestimmungen enthalten alle wichtigen Bedingungen, die du vor allem beim Mittelabruf, bei den Ausgaben und der Abrechnung der Gelder beachten musst. (Quelle: BAFA, zuletzt aufgerufen am 13. Juli 2021)
Anteilsfinanzierung
Die Zuwendung errechnet sich als Anteil bzw. Prozentsatz der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben; ein festgelegter Höchstbetrag darf jedoch nicht überschritten werden. Erzielt der*die Zuwendungsempfänger*in Einsparungen oder höhere Einnahmen, als zunächst absehbar war, muss die Zuwendung anteilig zurückgezahlt werden. (Quelle: EU-Kommunal-Kompass, zuletzt aufgerufen am 13. Juli 2021)
B
Begünstigte*r
Die natürliche oder juristische Person, die letzten Endes Empfänger*in der Zahlung ist.
(Quelle: Europa finden! mit dem Handbuch "EU - Förderung für Kommunen" S. 30, zuletzt aufgerufen 30. April 2021)
Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum gibt den Zeitraum an, indem die Fördermittel zur zweckentsprechenden Verwendung bereitgestellt werden. (auch bekannt als Förderzeitraum). (Quelle: DAAD, S. 23, zuletzt aufgerufen am 21. Juni 2021). Zugleich wird der Begriff Bewilligungszeitraum auch als Zeitspanne verwendet, die vergeht, bis etwas genehmigt wird. (Quelle: Duden)
Buchführungs- und Belegpflicht
Alle Geschäftsvorfälle müssen in der Buchführung erfasst und/oder über Belege nachweisbar sein.
Das bedeutet, dass für jede Ausgabe bzw. Zahlung (auch für eingebrachte Eigen- oder Drittmittel), die geltend gemacht wird, ein Beleg vorzulegen ist. Belege bestehen bei Barzahlung aus der quittierten Rechnung bzw. dem Kassenbon, ansonsten aus der Rechnung und dem Zahlungsbeleg (Kontoauszug).
Bürgschaft
Das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines anderen.
(Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, zuletzt aufgerufen am 13. Juni 2021)
Bundesreisekostengesetz
Das Bundesreisekostengesetz regelt die Art und den Umfang der Reisekostenvergütung der Beamt*innen, Richter*innen des Bundes sowie der Soldat*innen und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamt*innen und Richter*innen. Zu dieser Reisekostenvergütung zählen Reisekosten, Tagegelder und Übernachtungskosten. Für Dienstreisen ins Ausland gelten bestimmte Ländersätze für Tagegelder und Übernachtungskosten, die durch die Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen festgelegt sind (In dieser amtlichen Bekanntmachung sind die Ländersätze aufgelistet, zuletzt aufgerufen am 16. Juni 2021 ). Diese Sätze können auch als Orientierung für die Reisekostenabrechnungen bei Förderanträgen dienen.
C
Call of proposals
Aktueller Aufruf (zur Einreichung von Projektvorschlägen bzw. -anträgen).
Creative Europe Desk
Informationen zum Förderprogramm KREATIVES EUROPA geben die fünf deutschen Creative Europe Desks in Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg und München. Das Büro in Bonn informiert bundesweit über die Kulturförderung der EU, und die vier weiteren Desks beraten und informieren zum Teilprogramm MEDIA (Fördermöglichkeiten für die Film-, TV- und Gamesbranchen). Die Creative Europe Desks sind Schnittstellen zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten bzw. den teilnahmeberechtigten Ländern. Sie informieren Projektträger*innen über die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Förderprogramme der EU. Die Creative Europe Desks sind insbesondere zuständig für die Information über das Programm Kreatives Europa bzw. dessen Teilprogramme KULTUR und MEDIA, die Creative Europe Desks informieren aber auch über weitere Programme und Aktionen der EU zugunsten der Kultur und Medienlandschaft.
Crowdfunding
Crowdfunding ist eine Art der Finanzierung. Mit dieser Methode der Geldbeschaffung lassen sich Projekte, Produkte, die Umsetzung von Geschäftsideen und vieles andere mit Eigenkapital, zumeist in Form von stillen Beteiligungen, versorgen.
Eine so finanzierte Unternehmung und ihr Ablauf werden auch als eine Aktion bezeichnet. Ihre Kapitalgeber*innen sind eine Vielzahl von Personen – in aller Regel bestehend aus Internetnutzer*innen, da zum Crowdfunding meist im World Wide Web aufgerufen wird.
Crowdfunding Berlin bietet einen Überblick von verschiedenen Plattformen und Projekten.
D
Darlehen
Schuldrechtlicher Vertrag, durch den einem*einer Darlehensnehmer*in Geld (Gelddarlehen §§ 488-505e BGB) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen §§ 607-609 BGB) auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden. Im allg. Sprachgebrauch werden die Begriffe Darlehen und Kredit im gleichen Sinn gebraucht. Im Kreditgewerbe versteht man unter Darlehen mittel- und langfristige Kredite, die in einer Summe ausgezahlt werden und für die eine regelmäßige Tilgung vereinbart wird.
Von einem Darlehen spricht man also häufig bei langfristigen Rückzahlungen und höheren Summen, wie sie etwa bei einer Baufinanzierung anfallen. Von einem Kredit spricht man dafür bei Finanzierungen von verhältnismäßig kleineren Anschaffungen und kürzeren Rückzahlungsfristen. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, zuletzt aufgerufen am 14. Juni 2021)
Direkte Kosten
Förderfähige direkte Kosten sind Kosten, die als spezifische Kosten direkt mit der Durchführung des Projekts zusammenhängen und ihm daher unmittelbar zugerechnet werden können.
(Quelle: Europa finden! mit dem Handbuch "EU - Förderung für Kommunen" S. 31, zuletzt aufgerufen am 30. April 2021)
Drittmittel
Zu Drittmitteln gehören Mittel, die neben den Eigenmitteln von anderen Stellen (Institutionen) und/oder aus anderen Programmen für die Durchführung des Projekts zur Verfügung gestellt werden. Auch Bankdarlehen fallen unter Drittmittel. Drittmittel sind von den Eigenmitteln getrennt anzugeben. Bescheide zu Drittmitteln sind bei Antragstellung mit dem Projektantrag einzureichen. Dies ist erforderlich, um prüfen zu können, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes in der Zusammenschau von Eigen- und Drittmitteln gesichert ist und keine Doppelförderung erfolgt. Deshalb sind sowohl die Eigen- als auch die Drittmittel mit Nachweisen (Zahlungs-, Rechnungsbelege, Verträge etc.) zu belegen. (Quelle: Förderglossar PDL, zuletzt aufgerufen am 13. Juli 2021)
E
EACEA
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) ist für die Durchführung bestimmter Teile der von der Europäischen Union (EU) finanzierten Programme in den Bereichen Bildung, Kultur, Audiovisuelles, Sport, Bürgerschaft und Freiwilligentätigkeit verantwortlich. Das größte Förderprogramm ist “Creative Europe”, welches sich in die zwei Teilprogramme MEDIA und KULTUR aufteilt, und wird von der EACEA verwaltet. Zu ihren Tätigkeiten zählen die Ausarbeitung von Voraussetzungen und Leitlinien für Finanzierungsmöglichkeiten wie auch die Bewertung von Anträgen, die Auswahl von Projekten und die Unterzeichnung von Projektvereinbarungen. Ebenso übernimmt sie die Kommunikation mit Antragsteller*innen und Begünstigten, die Finanzverwaltung wie auch die Projektüberwachung. Sie unterliegt der Kontrolle der Europäischen Kommission und erstattet regelmäßig über die Durchführung der ihr anvertrauten Programme Bericht. Die EACEA hat ihren Sitz in Brüssel.
Mehr Informationen: eacea.ec.europa.eu/uber-eacea_de
EFTA-/EWR-Länder
Die drei Länder, die der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören und Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind: Island, Liechtenstein und Norwegen. Sie sind teilweise an EU-Aktionsprogrammen teilnahmeberechtigt. (Quelle: Europa finden! mit dem Handbuch "EU - Förderung für Kommunen" S. 31, zuletzt aufgerufen 30. April 2021)
Eigenkapital
Neben Bargeld und Sparguthaben gehören zum Eigenkapital auch Gegenstände, die die Gründer*innen in ein Unternehmen einbringen. Aber auch Kapitalbeteiligungen an einem Unternehmen gelten als Eigenkapital. (Quelle: Existenzgründer.de, zuletzt aufgerufen 11. Juni 2021)
Eigenmittel
Als Eigenmittel gelten diejenigen Mittel, die ein*e Antragsteller*in selbst einbringt im Rahmen einer Projektförderung, ohne dass es sich um Drittmittel - also um Zuwendungen durch eine weitere Förderung - handelt. Eigenmittel können z. B. aus Vereinsbeiträgen oder selbst erwirtschafteten Einnahmen bestehen, aber auch aus sogenannten "geldwerten" Leistungen. Ob geldwerte Leistungen förderfähige Kosten sind und ob sie - wie übrigens auch Teilnehmerbeiträge - als Eigenmittel gelten, ist je nach Förderung in den Richtlinien geregelt. Letzteres ist vor allem da relevant, wo Förderungen die Einbringung von Eigenmitteln bis zu einem bestimmten Prozentsatz zur Bedingung machen. (Quelle: Europa finden! mit dem Handbuch "EU - Förderung für Kommunen" S. 31, zuletzt aufgerufen 30. April 2021)
Eingetragener Verein (e.V.)
Körperschaftliche und nicht wirtschaftliche Organisation (Verein), welche im Vereinsregister eingetragen ist. Zur Gründung sind mindestens sieben Personen notwendig. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
EU-Finanzhilfevereinbarung/EU-Finanzhilfebeschlüsse
Die EU vergibt Finanzhilfen entweder durch Finanzhilfevereinbarung oder durch Finanzhilfebeschluss. Welche Form zur Anwendung kommt, ist den Detailinformationen zu den einzelnen EU-Aktionsprogrammen zu entnehmen.
Finanzhilfevereinbarungen sind Förderverträge zwischen der EU-Kommission und dem*der Lead Partner*in bzw. dem*der Antragsteller*in. In der Finanzhilfevereinbarung werden alle Rechte und Pflichten der teilnehmenden Rechtspersonen festgelegt. Der Finanzhilfebeschluss ist dagegen eine einseitige Rechtshandlung, mit der dem*der Empfänger*in eine Finanzhilfe gewährt wird. Anders als bei den Finanzhilfevereinbarungen braucht der*die Begünstigte die Finanzhilfebeschlüsse nicht zu unterzeichnen. (Quelle: Europa finden! mit dem Handbuch "EU - Förderung für Kommunen" S. 32, zuletzt aufgerufen 30. April 2021)
Europa 2020
Wirtschaftsprogramm der Europäischen Kommission zur Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums in Europa, das auf zehn Jahre angelegt war und am 3. März 2010 von der Europäischen Kommission offiziell vorgeschlagen und im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde. Auf der Basis dieser Strategie wurden die verschiedenen EU Förderprogramme entwickelt und umgesetzt. Es gibt noch kein offizielles strategisches Wirtschaftsprogramm, das Europa 2020 folgt. (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, zuletzt aufgerufen am 13. Juli 2021)
Europäische Dimension
Allgemein werden Fördermittel der EU-Aktionsprogramme nur für Maßnahmen und Projekte verwendet, die eine europäische Dimension, einen europäischen Mehrwert oder eine Gemeinschaftsdimension besitzen. Mit allen drei Begriffen wird angezeigt, dass der Zweck und das Resultat eines Projektes oder einer Maßnahme über einen rein nationalen Nutzen hinausgehen sollen. (Quelle: Europa finden! mit dem Handbuch "EU - Förderung für Kommunen" S. 31, zuletzt aufgerufen 16. Juni 2021)
Europass
Der europass basiert auf dem EU-Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2004, mit dem das europass-Rahmenkonzept verabschiedet wurde. Dieses besagt, dass fünf Dokumente den Bürger*innen Europas helfen sollen, ihre Qualifikationen und Kompetenzen transparent darzustellen, um sich so auf dem nationalen und europäischen Arbeitsmarkt besser präsentieren zu können.
Am bekanntesten ist der europass-Lebenslauf. Dieser kann als Vorlage kostenlos heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, den europass-Lebenslauf für die Darstellung der Projektleitung und -mitarbeiter*innen bei EU-Anträgen zu verwenden.
Mehr Informationen gibt es auf der europass Website.
Evaluation
Als Evaluation bezeichnet man die (u. a. auf das Monitoring aufbauende) Erfolgskontrolle laufender oder abgeschlossener Projekte und Maßnahmen. Ergebnisse, Wirkungen sowie die Effizienz des Projekts oder auch ganzer Fördermaßnahmen werden analysiert. Evaluation kann sich auf verschiedenen Stufen innerhalb des Projektlebenszyklus wie auch auf das gesamte Projekt beziehen. (Quelle: Europa finden! mit dem Handbuch "EU - Förderung für Kommunen" S. 32, zuletzt aufgerufen 16. Juni 2021)
F
Fehlbedarfsfinanzierung
Zugewendet wird der Betrag, der die Lücke zwischen den anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben einerseits und den Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen des Zuwendungsempfängers andererseits schließt. Auch hier wird ein Höchstbetrag festgelegt. Einsparungen oder Mehreinnahmen führen in ihrer vollen Höhe zur Rückzahlung der Zuwendung.
(Quelle: Glossar zur Projektförderung Märkisch Oderland S. 12, zuletzt aufgerufen am 13. Juli 2021)
Festbetragsfinanzierung
Die Zuwendung erfolgt in Form eines festen Betrags. Dieser Betrag verbleibt auch bei Einsparungen und höheren Einnahmen in voller Höhe bei dem*der Zuwendungsempfänger*in; es sei denn, seine*ihre Gesamtausgaben lägen unter dem Zuwendungsbetrag. (Quelle: Glossar zur Projektförderung Märkisch Oderland S. 12, zuletzt aufgerufen am 13. Juli 2021)
Finanzhilfen
Zuschüsse im Rahmen von EU-Aktionsprogrammen sind i. d. R. Finanzhilfen im Sinne der EU-Haushaltsordnung. EU-Finanzhilfen sind u. a. zulasten des EU-Haushalts gehende Zuwendungen, mit denen ein unmittelbarer Beitrag zur Finanzierung einer Maßnahme geleistet und mit der die Verwirklichung eines politischen Ziels der Union gefördert wird. Sie werden mittels Finanzhilfevereinbarung oder Finanzhilfebeschluss gewährt. (Quelle: Europa finden! mit dem Handbuch "EU - Förderung für Kommunen" S. 32, zuletzt aufgerufen 16. Juni 2021)
Finanzierungsplan
Im Finanzierungsplan wird dargestellt, wie die Projektkosten gedeckt werden sollen. Hierzu werden Eigenmittel, Fördergelder und eventuelle Einnahmen aus dem Ticketverkauf, Teilnehmendengebühren etc aufgelistet. Am Ende sollte die im Finanzierungsplan angegebene Summe mit den Ausgaben im Kostenplan übereinstimmen.
Förderzeitraum
Zeitlicher Rahmen zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Siehe auch Bewilligungszeitraum
Freie Szene
Die Gesamtheit aller (in Berlin) frei produzierenden Künstler*innen, Ensembles, Einrichtungen und Strukturen in freier Trägerschaft aus den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Tanz, Schauspiel, Performance, Neue Medien, Musik von Barock, Elektro, Jazz, Klassik bis zur Neuen Musik, Musiktheater, Kinder- und Jugendtheater, Literatur sowie alle spartenübergreifenden und transdisziplinären Arbeiten. (Quelle: Koalition der Freien Szene in Berlin, zuletzt aufgerufen am 11. Juni 2021)
G
Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
Sonderform der GmbH, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt und dabei steuerliche Vorteile genießt. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
Gemeinnützigkeit
Unter Gemeinnützigkeit versteht man eine Tätigkeit, die dazu dient, das Gemeinwohl zu fördern. Die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft definiert sich in Deutschland aus § 52 Abgabenordnung (AO). „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ Körperschaften, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, sind steuerbegünstigt und können diesen begünstigten Status beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Generaldirektion (GD)
(frz. Direction générale, DG) Die Europäische Kommission in Brüssel besteht aus 33 Generaldirektionen mit jeweils eigenen Zuständigkeitsbereichen (Kultur, Bildung, Forschung etc.), die von Generaldirektor*innen geleitet werden (Generaldirektorin für Bildung, Jugend, Sport und Kultur ist Themis Christophidou,Generaldirektorin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU ist Kerstin Jorna). Die GD unterstützen die Arbeit der Kommissionsmitglieder. Eine Übersicht über alle GD gibt es hier. (Quelle: Europäische Kommission, zuletzt aufgerufen am 21. Juni 2021)
Genossenschaft
Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen mit dem Zweck, die wirtschaftliche Tätigkeit oder die sozialen oder kulturellen Belange der Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Einfachste Form der Personengesellschaft. Gilt als Zusammenschluss von mindestens zwei Personen (Gesellschafter*innen) durch einen Vertrag. Rechtsgrundlage der GbR sind die §§ 705 ff. BGB. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Zu den Kapitalgesellschaften zählende deutsche Unternehmensform, bei der die Gesellschafter*innen nicht mit ihrem Privatvermögen haften (mbH). Rechtsgrundlage dieser Kapitalgesellschaft ist das GmbHG. Zur Gründung einer GmbH sind mind. 25.000 € Stammkapital erforderlich. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
Gesellschafter*in
Natürliche oder juristische Person, die Mitglied einer Personenvereinigung (Gesellschaft) ist. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
Gesellschaftsvermögen
Ressourcen mit einem wirtschaftlichen Wert, die eine Gesellschaft besitzt oder kontrolliert. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
Gesellschaftsvertrag
Rechtliches Dokument, welches die Tätigkeit der Gesellschaft und die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter*innen untereinander regelt. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
H
Haftungsbeschränkung
Vertraglich festgehaltener Ausschluss oder Minderung der Haftungsgründe oder des Haftungsumfanges einer Partei. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
Handelsregister
Öffentliches Verzeichnis, in dem Unternehmen und seine Unternehmensleitungen verzeichnet sind. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
Haushaltsjahr
Öffentliche Mittel wie die des Berliner Senats werden im Rahmen eines Haushaltsjahres vergeben und abgerechnet. Das Haushaltsjahr entspricht hierbei dem Kalenderjahr. (Quelle: Landeshaushaltsverordnung des Berliner Senats 2009, zuletzt aufgerufen 03. Mai 2021)
Honoraruntergrenze
Die Honoraruntergrenze ist keine Richtmarke für öffentliche Förderung, sondern die unterste Grenze der Honorierung, um einen der Qualifikation der Antragsteller*innen entsprechenden Mindeststandard zu garantieren. Honorare in öffentlich geförderten Projekten sollten die Honoraruntergrenzen daher niemals unterschreiten, höhere Honorarvereinbarungen sind selbstverständlich möglich und erwünscht. Die Honoraruntergrenzen-Empfehlung bietet sowohl für die fördernden Institutionen in den Bundesländern und Kommunen als auch für die Akteur*innen selbst eine wichtige Bemessungsgrundlage fairer Honorare. (Quelle: Bundesverband freie darstellende Künste, zuletzt aufgerufen am 16. Juni 2021)
I
Institutionelle Förderung
Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben eines*einer Zuwendungsempfängers*in.
Obwohl die Förderung des*der Zuwendungsempfängers*in jährlich neu beantragt und von dem*der Zuwendungsgeber*in neu bewilligt werden muss, gleicht die institutionelle Förderung in der Praxis einer Art Dauerverpflichtung für die öffentliche Hand. (Quelle: Glossar zur Projektförderung S. 30, zuletzt aufgerufen am 13. Juli 2021)
J
Juristische Person
Personenvereinigung mit vom Gesetz anerkannter Selbständigkeit. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
K
Kapitalgesellschaft
Begriff für eine Gruppe von Handelsgesellschaften. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, bei denen das Kapital und der wirtschaftliche Zweck im Mittelpunkt steht. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen sind nach Definition der Europäischen Kommission solche, die weniger als 250 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro nicht übersteigt. Die Einhaltung des KMU-Kriteriums ist eine wichtige Voraussetzung in vielen Förderprogrammen.
(Quelle: IBB Glossar, zuletzt aufgerufen am 13. Juni 2021; IBB-Informationsblatt zur Definition von Kleinstunternehmen sowie KMU, zuletzt aufgerufen am 13. August 2021)
Kofinanzierung
Um die gesamte Finanzierung eines Vorhabens sicherzustellen, ist neben dem Beitrag des*der Zuschussgebers*in auch eine Eigenbeteiligung des*der Antragstellers*in in Form von Eigenkapital oder Darlehen einer Bank einzubringen.
(Quelle: IBB Glossar, zuletzt aufgerufen am 24. Juni 2021)
Kommanditgesellschaft (KG)
Abgewandelte Form der oHG, bei der ein*e Gesellschafter*in (Komplementär*in) persönlich und der*die andere Gesellschafter*in (Kommanditist*in) mit seiner*ihrer im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage begrenzt haftet. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
Kommanditist*in
Gesellschafter*in einer Kommanditgesellschaft. Seine*Ihre Haftung ist auf seine*ihre im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
Kooperationspartner*innen
Kooperationspartner*innen sind zwei oder mehr Partner*innen eines Projektes, die mit dem Ziel zusammenarbeiten, einen positiven Nutzen für alle Beteiligten zu erreichen. Entsprechend erwarten die Kooperationspartner*innen ein der Kooperation entsprechendes Verhalten. Diese Erwartungen können als Rechte verhandelt und fixiert werden. Der Begriff kann sowohl für Personen als auch für Einrichtungen verwendet werden.
Körperschaft
Eine Körperschaft definiert sich allgemein als ein Zusammenschluss von Personen mit dem Zweck der Zusammenarbeit auf ein gemeinsames und nicht individuell abgestelltes Ziel hin. In einer Körperschaft können wohl die Mitglieder wechseln, das angestrebte und erklärte Ziel aber bleibt dasselbe. Eine Körperschaft im juristischen Sinn wird immer auch eine juristische Person sein. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Körperschaften. Einmal die privatrechtlichen Körperschaften wie beispielsweise GmbHs oder auch Aktiengesellschaften, zum anderen die Körperschaften des öffentlichen Rechts. (Quelle: Jura Forum Lexikon, zuletzt aufgerufen am 21. Juni 2021)
Kostenplan
Kalkulation, die die gesamten Ausgaben eines Projekts auflisten. Typische Posten sind hierbei z. B. Reise- und Unterbringungskosten, Personalkosten, Honorare, Materialkosten, Raummieten, Kommunikation etc.
Kreativ Kultur Berlin
Kreativ Kultur Berlin ist das Berliner Beratungszentrum für Kunst-, Kultur- und Kreativschaffende und damit erste Anlaufstelle und zentraler Wegweiser in der Hauptstadt zu Förder- und Finanzierungsfragen. Unsere erfahrenen und kompetenten Berater*innen informieren, beraten und vernetzen sparten- und branchenübergreifend - von Künstler*in bis Start-up. Kompetent, unbürokratisch und kostenfrei.
In unserer zentralen Position zwischen Freier Szene, Kreativwirtschaft und Verwaltung verstehen wir uns nicht nur als Vermittler, sondern garantieren für Informationen aus erster Hand. Unser Beratungsangebot umfasst Einzel- und Gruppenberatungen zur Förderung von Projekten, Professionalisierung sowie zur Entwicklung von Geschäftsmodellen, außerdem Expert*innensprechstunden, Infosessions, Antragschecks, Workshops und vieles mehr. Herzstück unseres digitalen Angebots ist der Förderfinder. Diese von uns entwickelte Datenbank ist die in Deutschland umfassendste Darstellung von Förder- und Finanzierungsprogrammen im Kultur- und Kreativsektor.
Auf unserem Community-Portal Creative City Berlin können sich Berlins Kunst-, Kultur- und Kreativschaffende zudem vernetzen und sich über aktuelle Kulturereignisse, Debatten, Jobs, Räume u. v. m. in der Stadt informieren.
Kreativ Kultur Berlin gehört neben Creative City Berlin zur landeseigenen Kulturprojekte Berlin GmbH und wird durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa und den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
Kredit
Als Kredit wird die Überlassung von Geld oder Sachen auf einen festgelegten Zeitraum bezeichnet. Der*die Kreditnehmer*in hat mehrere Möglichkeiten, dem*der Kreditgeber*in die Summe nach Ablauf der Frist zurückzuzahlen. Im allg. Sprachgebrauch werden die Begriffe Darlehen und Kredit im gleichen Sinn gebraucht. Im Kreditgewerbe spricht man von einem Kredit bei Finanzierungen von verhältnismäßig kleineren Anschaffungen mit kürzeren Rückzahlungsfristen.
(Quelle: existenzgründer.de, zuletzt aufgerufen am 14. Juni 2021)
Kultur- und Kreativwirtschaft
Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein Wirtschaftssektor/-markt in dem diejenigen Kultur- und Kreativunternehmen tätig sind, welche überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen. (Quelle: Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes; zuletzt aufgerufen am 3. August 2021)
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist vielgestaltig: Die Teilmärkte Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Darstellende Kunst, Designwirtschaft, Architekturmarkt und Pressemarkt werden unter dem Begriff „Kulturwirtschaft“ zusammengefasst. Hinzu kommen die beiden Teilmärkte Werbemarkt und Software-/Games-Industrie als sogenannte Kreativbranchen. In den Bereich „Sonstige“ können ggf. neue wirtschaftliche Aktivitäten eingebunden werden. Bund und Länder haben sich dabei an der Definition der Enquête-Kommission "Kultur in Deutschland" orientiert.
(Quelle: Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes; zuletzt aufgerufen am 3. August 2021)
Kulturförderung
Durch die Kulturförderung werden gemeinnützige, nicht-kommerzielle, künstlerische oder/und kulturelle Vorhaben bei der finanziellen Umsetzung unterstützt. Die gesetzliche Grundlage zur öffentlichen Förderung von Kultur bildet dabei der im Artikel 5 des Grundgesetzes enthaltene Satz "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei". Hier wird nicht nur die Freiheit der Kunst und Kultur von staatlichen Eingriffen definiert, er verpflichtet darüber hinaus auch den Staat, das kulturelle Erbe zu pflegen, die Fortentwicklung von Kunst und Kultur aktiv zu fördern und einen möglichst allgemeinen Zugang zu Kunst und Kultur zu gewähren. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in Deutschland vorrangig Länder- und Kommunensache (Kulturhoheit der Länder). Sie tragen mit über 80% der Fördermittel die Hauptlast der Kulturförderung. Die Kulturförderung des Bundes konzentriert sich auf Maßnahmen von nationaler und internationaler Tragweite. (Quelle: Staatsministerien für Kultur und Medien, zuletzt aufgerufen am 03. August 2021)
Die öffentliche Kulturförderung umfasst den Unterhalt öffentlicher Institutionen (z. B. Theater, Museen, Bibliotheken), die vorrangig der Kulturvermittlung dienen, die indirekte Kulturförderung durch Schaffung günstiger rechtlich-sozialer Rahmenbedingungen (z. B. im Steuer-, Sozial- und Medienrecht, durch eine Ermäßigung von Eintrittspreisen für bestimmte Gruppen oder auch durch bestimmte Angebote der Schulen und Hochschulen), direkte wirtschaftliche Hilfen im Kultur- und Mediensektor (vor allem im Bereich der Produktion und des Vertriebs von Filmen, durch Druckkostenzuschüsse, öfter auch schon bei der Ansiedlung von kulturwirtschaftlichen Betrieben und Multimedia-Produzenten oder durch Mieterlass für Räume) sowie Förderung „freier“ Kulturaktivitäten (z. B. durch Preise oder Stipendien für Künstler*innen und Autor*innen, durch die Unterstützung privater Theater oder durch Hilfen für Amateur*innenvereinigungen, Kunstvereine usw.). (Quelle: Bundestag: Formen und Instrumente der öffentlichen Kulturförderung in Deutschland einschließlich Hilfen der Europäischen Union, S. 4, zuletzt aufgerufen am 3. August 2021)
Neben der öffentlichen Kulturförderung spielen private Akteur*innen eine zunehmende Rolle, so haben sich manche privatrechtliche Stiftungen zur Aufgabe gemacht, Kultur nach ihren eigen Satzungszweck zu fördern. Zudem unterstützen Unternehmen kulturelle Vorhaben im Rahmen von Sponsoring. Eine weitere Art der Kulturförderung ist das Crowdfunding.
Kulturhoheit der Länder
Als Kulturhoheit der Länder bezeichnet man die primäre Zuständigkeit der deutschen Bundesländer bezüglich der Gesetzgebung und Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur, also insbesondere die Zuständigkeit für Schul- und Hochschulwesen, Bildung, Rundfunk, Fernsehen und Kunst. Die Kulturhoheit der Länder ergibt sich im deutschen Föderalismus aus der Kompetenzregelung des Grundgesetzes (Art. 30): Für Gegenstände, die nicht ausdrücklich als Kompetenztitel dem Bund zugewiesen werden, sind die Länder zuständig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Kulturhoheit das „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“. (Quelle: Deutscher Bundestag, zuletzt aufgerufen am 03. August 2021)
Kulturpolitische Gesellschaft
Im Jahr 1976 gegründeter bundesweiter Zusammenschluss kulturpolitisch interessierter und engagierter Menschen aus den Bereichen Kulturarbeit, Kunst, Politik, Wissenschaft, Publizistik und Kulturverwaltung mit dem Ziel, neue Leitbilder und Zielsetzungen für Kulturpolitik zu entwickeln. Zusammen mit dem Deutschen Kulturrat betreibt der Verband seit 1998 im Bonner Haus der Kultur den Cultural Contact Point (CCP). Seit 2004 ist der Creative Europe Desk KULTUR in Verantwortung der Kulturpolitischen Gesellschaft. (Quelle: Kulturpolitische Gesellschaft, zuletzt aufgerufen am 13. Juli 2021)
Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe setzt sich aus dem Beitragsanteil der KSK-Versicherten, sowie der Abgabe der Verwerter*innen (Unternehmen, die Leistungen selbstständiger Künstler*innen und Publizist*innen in Anspruch nehmen) zusammen. Die Künstlersozialabgabe fließt in die Künstlersozialkasse und bietet selbstständigen Künstler*innen und Publizist*innen sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer*innen zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse (KSK). Für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen durch eine*n Verwerter*in ist eine Sozialabgabe zu zahlen. (Quelle: Künstlersozialkasse, zuletzt aufgerufen am 21. Juni 2021)
Künstlersozialkasse (KSK)
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbstständige Künstler*innen und Publizist*innen einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer*innen. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Selbstständigen Künstler*innen und Publizist*innen steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK stockt die Beträge auf aus einem Zuschuss des Bundes (20 %) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 %), die Kunst und Publizistik verwerten. Welchen Monatsbeitrag ein*e Künstler*in/Publizist*in im Einzelnen an die KSK zahlt, hängt von der Höhe seines/ihres Arbeitseinkommens ab. (Quelle: Künstlersozialkasse, zuletzt aufgerufen am 21. Juni 2021; hier geht es zu den FAQ der KSK für Künstler und Publizisten)
N
Nichteingetragener Verein
Soll der Verein nicht im Vereinsregister eingetragen werden, kann dieser von nur zwei Personen gegründet werden. Allerdings haften die Mitglieder persönlich, wenn sie für den Verein handeln. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
Nichtregierungsorganisationen (NGO)
Organisationen, die nicht in staatlicher oder zwischenstaatlicher Trägerschaft sind und ohne kommerzielle Absicht arbeiten. In der Regel handelt es sich um Berufsverbände oder Interessensgruppen die auf örtlicher, regionaler, nationaler oder internationaler Ebene aktiv sind. Sehr verbreitet ist der Gebrauch der Abkürzung NGO (vom englischen Begriff non governmental organization). (Quelle: BMZ, zuletzt aufgerufen am 13. Juli 2021)
O
Offene Handelsgesellschaft (oHG)
Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma (Name) gerichtet ist. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
Operationelle Programme (OP)
Dabei handelt es sich um detaillierte Pläne, in denen die Mitgliedstaaten darlegen, wie sie die Mittel aus den einzelnen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) im Verlauf des Programmplanungszeitraums ausgeben werden. Operationelle Programme können für bestimmte Regionen oder für ein landesweites thematisches Ziel (z. B. Umwelt) erstellt werden. (Quelle: European Commission, zuletzt aufgerufen am 04. Mai 2021)
P
Personalausgaben
Personalkosten entstehen bei der*dem Fördernehmer*in für die im Rahmen des Projekts abhängig Beschäftigten. In der Regel rechnet man nur Kosten für angestellte Mitarbeiter*innen zu den Personalkosten. Die Vergütung richtet sich nach der Tätigkeit und nicht nach der Ausbildung der Mitarbeiter*innen. Die Auswahl und die Einstufung der Mitarbeiter*innen sind von dem*der Fördernehmer*in schriftlich zu begründen. Bei der Kalkulation von Personalkosten im Zuge der Projektantragstellung können Tätigkeiten auf der Grundlage der Berliner Durchschnittssätze honoriert werden. (Quelle: PDL der Zukunftsinitiative Stadtteil II, zuletzt aufgerufen am 03. Mai 2021)
Personengesellschaft
Zusammenschluss von mindestens zwei Menschen (Gesellschafter*innen), die gemeinsam ein bestimmtes Ziel verfolgen. Bei Personengesellschaften genießen die Gesellschafter*innen keine beschränkte Haftung. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
PIC - Participant Identification Code
Den PIC erhältst du, wenn du dich bei ECAS registriert hast. Es handelt sich um eine neunstellige Identifikationsnummer, die für die Antragstellung bei den meisten EU-Förderprogrammen notwendig ist. Bei Kooperationsprojekten benötigen sowohl der*die Hauptantragsteller*in als auch die Projektpartner*innen einen PIC. (Quelle: Europäische Kommission, zuletzt aufgerufen am 21. Juni 2021)
Projektförderung
Bei der Projektförderung dient die Zuwendung der Deckung von Ausgaben für einzelne, zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben. Die Förderung endet mit Ende des Projekts. Die Mittel sind zweckgebunden für das im Antrag formulierte Vorhaben (Projekt) zu verwenden. (Quelle: Glossar zur Projektförderung Altenburger Land, S. 21, zuletzt aufgerufen am 04. Mai 2021)
R
Rückstellungsvertrag
Besonders bei Low-budget-Produktionen im Bereich Film oder Darstellende Künste kann den Darsteller*innen erst mal kein Honorar gezahlt werden, die Forderungen müssen also zurückgestellt werden. Trotzdem wird empfohlen, in einem Rückstellungsvertrag den Wert der gelieferten Leistung festzuhalten, um im Fall einer erfolgreichen Vermarktung der Produktion nachträglich ein Honorar für die Leistung zu erhalten. (Quelle: Survivalkit Freies Theater und Freier Tanz, 2010)
S
Spenden
Freiwillige Leistungen, die ohne Gegenleistung, aber i. d. R. mit einer gewissen Zweckbestimmung gegeben werden. Als Spendenempfänger*in können lediglich steuerbegünstigte ("gemeinnützige") und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes fungieren. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon sowie Vereins KnowHow, zuletzt aufgerufen am 13. Juni 2021)
Sponsoring
Beim Sponsoring wird eine Organisation oder Einzelperson finanziell durch eine*n Sponsor*in unterstützt. Sponsoring kann in Form von von Sachmitteln, Dienstleistungen oder finanziell erfolgen. Im Unterschied zur Spende erhält der*die Sponsor*in eine in der Regel vertraglich vereinbarte Gegenleistung. Im Wesentlichen geht es beim Sponsoring darum, die Marke des*der Sponsors*Sponsorin öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Somit ist Sponsoring für den*die Sponsor*in ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, zuletzt aufgerufen am 13. Juni 2021)
Stammkapital
Eigenkapital, das die Gesellschafter*innen einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG) bei der Gründung einbringen müssen. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
T
Tätigkeitsbericht
Gemeinnützige Körperschaften müssen für das Finanzamt einen jährlichen Tätigkeitsbericht erstellen, der mit der Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben übermittelt wird. Es ist wichtig, dass dieser ebenso wie die Satzung den Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts genügen. Der Tätigkeitsbericht ist der Nachweis, dass die tatsächliche Geschäftsführung den notwendigen Erfordernissen entspricht, die gemeinnützige Körperschaft muss ordnungsmäßige Aufzeichnungen durchführen. (Anwendungserlass zur AO zu § 63).
U
Umsatzsteuerbefreiung
Die Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sind umsatzsteuerbefreit: Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks, Archive, Büchereien sowie Denkmäler der Bau- und Gartenkunst. Auch Umsätze gleichartiger anderer Unternehmen sind von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie dies beantragen. Mehr Informationen findest du in unseren FAQs und auf der Seite des Berliner Senats. Auch Selbstständige können im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit werden. Zu den Kleinunternehmern gehören aus steuerlicher Sicht Einzelunternehmer*innen bzw. Freiberufler*innen oder zum Beispiel Teams in der Rechtsform einer GbR, Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) oder einer anderen Rechtsform, die im Jahr voraussichtlich einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 22.000 Euro erwirtschaften. Die Gesamtumsatzgrenze bezieht sich immer auf ein volles Kalenderjahr. (Quelle. Existenzgruender.de, zuletzt aufgerufen am 24. Juni 2021)
Unternehmergesellschaft (UG)
Sonderform der GmbH, auch „mini GmbH“ betitelt. Die Gründung ist schon mit einem Euro Stammkapital möglich. (Quelle: Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider)
V
Verwendungsnachweis
Der Erfolg eines geförderten Projekts ist im Rahmen einer Erfolgskontrolle von der Bewilligungsstelle zu überprüfen. Deshalb ist von dem*der Zuwendungsempfänger*in zum Abschluss des Vorhabens ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Dieser sogenannte Verwendungsnachweis besteht aus dem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Der Verwendungsnachweis muss meistens zwei bis sechs Monate nach Projektende eingereicht werden. (Quelle: Sachsen Begriffsdefinitionen und Hinweise, zuletzt aufgerufen am 13. Juli 2021)
W
Wirtschaftsförderung
Im Allgemeinen versteht man unter Wirtschaftsförderung Maßnahmen der Wirtschaftspolitik zur Förderung von Unternehmen und Wirtschaftsakteur*innen in einer bestimmten Region mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen, Steuermehreinnahmen zu generieren und die Attraktivität einer Region zu steigern. Diese Unterstützung kann sowohl in materieller, personeller und finanzieller Form angeboten werden. In Deutschland sind aufgrund des föderativen Prinzips die Bundesländer die Hauptakteure bei der Umsatzung wirtschaftsfördernder Maßnahmen.
(Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, zuletzt aufgerufen am 13. August 2021)
Z
Zuwendungsbescheid
Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag hin in der Regel durch schriftliche Verwaltungsakte, sog. Zuwendungsbescheide oder auch durch einen öffentlichrechtlichen Vertrag, bewilligt. In dem Zuwendungsbescheid wird zwingend festgelegt, in welcher Form und in welcher Frist der Zwischen-oder Endverwendungsnachweis zu führen ist. Die Behörden sind verpflichtet, Verwendungsnachweise zu verlangen und zu prüfen. (Quelle: Glossar zur Projektförderung Altenburger Land, zuletzt aufgerufen am 04. Mai 2021)
Zwischennachweis
Bei länger laufenden Projekten (meist über ein Jahr bzw. über mehrere Haushaltsjahre) wird oft ein Zwischennachweis verlangt. Die Entscheidung, ob ein Zwischennachweis notwendig ist, wird im Zuwendungsbescheid/Zuwendungsvertrag festgelegt. Er entspricht in etwa dem abschließenden Verwendungsnachweis, bezieht sich aber nur auf den aktuellen Projektstand. Je nach Fördergeber*in beinhaltet er einen Sachbericht und eine Zwischenabrechnung. (Quelle: Sachsen Begriffsdefinitionen und Hinweise, zuletzt aufgerufen am 13. Juli 2021)