Neustart Kultur
An dieser Stelle geben wir dir wichtige Infos zum Programm Neustart Kultur. Mit dem Programm werden Kunst- und Kulturschaffende in der Corona-Krise unterstützt und die Zukunftsfähigkeit der deutschen Kulturbranche sichergestellt. Das Programm enthält rund 60 Teilprogramme, die bis 2022 laufen: Neustart Kultur erkennt und verwirklicht die spezifischen Bedürfnisse von Künstler*innen in den einzelnen Sparten von Kultur und Medien. Es ist als spartenübergreifendes Rettungs- und Zukunftsprogramm zu verstehen, das Mittel für pandemiebedingte Investitionen und Digitalisierung zur Verfügung stellt. Von der ersten Milliarde Euro konnten bereits ca. 900 Mio € in kulturellen Projekten verwendet werden. Eine weitere Aufstockung um eine weitere Milliarde Euro ist bereits beschlossen. Gefördert werden verschiedene Bereiche aus Kultur und Medien. Ziel ist insgesamt die Förderung von Investitionen - trotz der pandemiebedingten Risikolage, um die Wiederaufnahme der kulturellen Betriebe zu ermöglichen. Auch die Unterstützung kultureller Projekte steht im Zentrum des Programms und sorgt für den Erhalt der kulturellen Infrastruktur sowie für die Sicherung von Aufträgen von Freiberufler*innen. Ebenso ist die Förderung digitaler Angebote im Bereich Vermittlung und Vernetzung ein wichtiger Teil von Neustart Kultur. Im Folgenden findest du den Überblick über alle wichtigen Maßnahmen, die in den jeweiligen Branchen zur Verfügung stehen. Weitere Informationen findest du hier >>>
[Stand: 09. Mai 2022]
Bibliotheken
Aktuell gibt es keine laufenden Neustart Kultur Programme für diese Sparte.
Bildende Kunst/ Galerien
Was wird gefördert? Die Fördermittel dienen als Anschubfinanzierung für alle Ausgaben, die den Start in eine erfolgreiche professionelle Tätigkeit als freischaffende*r, bildende*r Künstler*in fördern
Wer kann sich bewerben? Absolvent*innen, die in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 einen Abschluss im Bereich der freien Bildenden Kunst erfolgreich bestanden haben. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der/die Absolvent*in zeitgleich ein Stipendium der Stiftung Kunstfonds erhalten hat.
Förderhöhe: 7.000€
Die Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren laufen direkt über die jeweiligen Kunsthochschulen, in Berlin sind die Universität der Künste und die Kunsthochschule Weißensee beteiligt. >>>
Darstellende Kunst
Was wird gefördert? Mit dem Förderprogramm DIS-TANZ-START ermöglicht der Dachverband Tanz Deutschland jungen Tänzer*innen nach ihrer Ausbildung den Anschluss an die professionelle Tanzszene in Deutschland. Das Ziel ist, möglichst vielen Berufseinsteiger*innen ein erstes Engagement bei Ensembles der Stadt-, Staats- und Landestheater sowie bei etablierten Compagnien der freien Tanzszene zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Weiterbildungs- und Austauschveranstaltungen angeboten.
Wer kann sich bewerben? Antragsberechtigt sind grundsätzlich Theater, Produktionshäuser sowie Tanz- und Ballettensembles mit Sitz in Deutschland.
Förderhöhe: Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 2.000 € pro Monat bis zu maximal 12 Monaten für Absolvent*innen. Sie kann bis zu 2.300 € betragen, wenn die Mindestgage im Theater und die Lebenshaltungskosten in der Metropole deutlich höher liegen.
Deadline: Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Dezember 2022. >>>
Residenzförderung
Was wird gefördert? ergebnisoffene Vorhaben wie Recherchen, Labore und Konzeptionen in Verbindung mit einer Spielstätte des Bündnisses internationaler Produktionshäuser, des flausen+bundesnetzwerkes oder dem Netzwerk Freier Theater
Wer kann sich bewerben? Künstler*innen /-gruppen und Kurator*innen der Freien Darstellenden, sowie Absolvent*innen einschlägiger künstlerischer und kunstnaher Studiengänge der Darstellenden Künste, die in Verbindung mit einer der Spielstätten des Bündnis internationaler Produktionshäuser, des flausen+bundesnetzwerks oder des Netzwerks Freier Theater stehen.
Förderhöhe: 5.000 € (Einzelpersonen) und 5 x 5.000 € (Kollektive und Gruppen) in gebündelten Einzelanträgen
Deadline: 01. Juni 2022 (nur für Bündnis internationaler Produktionshäuser)
Rechercheförderung
Was wird gefördert? ergebnisoffene Recherchen und konzeptionelle Entwicklungen künstlerischer Vorhaben, sowie Vorhaben, die der künstlerischen Qualifizierung dienen
Wer kann sich bewerben? professionell arbeitende Einzelkünstler*innen und Kurator*innen der Freien Darstellenden Künste, die seit drei Jahren nachweislich kontinuierlich professionell tätig sind
Förderhöhe: 7.500 € (Einzelpersonen)
Deadline: 01. Juni 2022
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Digitalprogramme
Um die Identifikation von Werknutzungen zu verbessern, ist eine Förderung zur weiteren Digitalisierung des Rechtemanagements von Verwertungsgesellschaften geplant.
Darüber hinaus sind weitere Digitalisierungsmaßnahmen von Kulturinstitutionen des Bundes geplant.
Ferner stellt die BKM neben dem NEUSTART-Programm aus Mitteln des Konjunkturpakets für vorgezogene Investitionen kurzfristig über 67 Millionen Euro für Digitalisierungsmaßnahmen von Kulturinstitutionen des Bundes bereit, etwa bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Deutschen Welle, dem Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Nationalbibliothek.
Kino/Film
Was wird gefördert? Schäden, die aus Covid19-bedingten Produktionsunterbrechungen und –abbrüchen eintreten, werden ersetzt. Dazu zählen personenbezogene Risiken, wie eine Covid19-Erkrankung, eine Quarantäneanordnung bei Crew und Cast, als auch infrastrukturelle Risiken wie einen behördlich angeordneten Lockdown.
Wer kann sich bewerben? Hersteller*innen von bundesgeförderten Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktionen, die im Rahmen des DFFF, GMPF, der kulturellen Filmförderung der BKM oder der Projektfilm- oder Referenzfilmförderung der FFA gefördert werden, ebenfalls anmeldeberechtigt können Hersteller*innen von ausschließlich ländergeförderten Produktionen sein.
Förderhöhe: Maximale Förderung beträgt 1,5 Mio €.
Deadline: Der Ausfallfonds von Bund und Ländern wird bis zum 31. Juni 2022 verlängert. Ein Antrag muss mindestens sieben Wochen vor Drehbeginn gestellt werden. >>>
Im Rahmen von NEUSTART KULTUR hat die Kulturstaatsministerin die Bedingungen für die kulturelle Verleihförderung angepasst und die Mittel erhöht. Bis Ende 2021 wird die kulturelle Verleihförderung um bis zu 4 Millionen Euro aufgestockt.
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen für z.B. Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen, die zur angemessenen Reduzierung der Ansteckungsgefahr (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) notwendig sind, Projektions- und Tontechnik, Kinosaal-Ausstattung, Barrierefreiheit im Kino.
Wer kann sich bewerben? Kinos mit bis zu sieben Leinwänden, wenn sie im ländlichen Raum (Gemeinden bis maximal 50.000 Einwohner*innen) angesiedelt sind oder Arthouse-Programme zeigen.
Förderhöhe: Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 60.000 € für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000 € pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen.
Deadline: Antragstellung seit dem 07. Januar 2022 möglich. Fördergrundsätze wurden verlängert bis zum 31.Dezember 2022 >>>
Was wird gefördert? Die Anerkennungsprämie würdigt das Engagement der Verleihunternehmen unter schwierigen Corona-Bedingungen.
Wer kann sich bewerben? Die Prämie kann nur an auf dem deutschen Kinomarkt regelmäßig und bundesweit tätige gewerblichen Verleihunternehmen vergeben werden. Teilnahmeberechtigt sind daher grundsätzlich die auf der Verleiherliste des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) aktuell geführten Verleihunternehmen.
Förderhöhe: Es werden zwei Arten von Anerkennungsprämien vergeben: Anerkennungsprämie für besondere Leistungen (stets 50.000€ je Verleihunternehmen) und Anerkennungsprämie für herausragende Leistungen (in Höhe von 80.000€ bis zu 300.000€ je Verleihungsunternehmen) >>>
Literatur/Buchbranche
Was wird gefördert? Vergabe eines Stipendiums zur Fortführung der beruflichen Tätigkeit der Bühnenautor*innen und zur Linderung ihrer pandemiebedingten Einbußen.
Wer kann sich bewerben? Professionelle freischaffende Bühnenautor*innen, deren eigenständige, deutschsprachigen Theaterstücke zwischen dem 01. Januar 2020 und dem 31. August 2021 an einem professionellen Theater zur Premiere angesetzt waren oder deren Vorstellungen pandemiebedingt nicht oder nur begrenzt stattfinden konnten.
Förderhöhe: Maximal 8.500 €.
Deadline: Bewerbungsfrist beginnt am 31. Januar 2022 . Das Programm ist auf bis zu eine Million Euro begrenzt und wird beendet, sobald die verfügbaren Sondermittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 31. Dezember 2022 >>>
Was wird gefördert? Da es innerhalb dieses Zeitraums kaum Einnahmemöglichkeiten durch Veranstaltungen und durch die daraus resultierende fehlende öffentliche Aufmerksamkeit nach dem Erscheinen weniger Buchverkäufe gab, sollen diese Autor*innenn eine Kompensation erhalten.
Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Autor*innen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2021 ein deutschsprachiges literarisches Buch in einem Verlag veröffentlicht haben, der Mitglied im Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist oder ein eigenständiges Verlagsprogramm mit mindestens drei Autor*innen verlegt. Publikationen im Eigenverlag sind ausgeschlossen. Nicht gefördert werden Übersetzungen, Sachbücher, Fachbücher, wissenschaftliche Werke und dramatische Texte.
Förderhöhe: 4.000 € (pauschal pro Autor*in einmalig)
Deadline: Anträge können ab dem 15. September 2021 gestellt werden. Der Deutsche Literaturfonds beendet dieses Programm, sobald die bewilligten Sondermittel ausgeschöpft sind. >>>
Was wird gefördert? Übersetzung deutschsprachiger Literatur in jede Zielsprache Übersetzungen von Prosa, Lyrik, Theater, Kinder- und Jugendliteratur, Comic, Sachbuch oder Essay, Förderung erfolgt entweder über Radial-Arbeitsstipendien, Radial-Mobilitätsstipendien oder Radial-Initiativstipendien.
Wer kann sich bewerben? In Deutschland lebende Übersetzer*innen deutschsprachiger Literatur, die bereits erfolgte Publikationen vorweisen können.
Förderhöhe: Abhängig vom Stipendium und der Komplexität des zu übersetzenden Werkes.
Deadline: Die Stipendienvergabe erfolgt dreimal jährlich jeweils zum 15. Januar, zum 15. Mai und zum 15. September. >>>
Museen
Was wird gefördert? Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten), sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) beitragen, die in den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind. Daher werden projektbezogene, das heißt auf die förderfähigen Maßnahmen bezogene, Personal- und Sachausgaben gefördert.
Wer kann sich bewerben? Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten, die ihre Einnahmen zu mehr als 50% selbst erwirtschaften. Die Antragsteller*innen können juristische und natürliche Personen sein.
Förderhöhe: mindestens 5.000 € bis maximal 100.000 €
Deadline: Keine Bewerbungsfrist. Bewerbungen sind möglich bis die Mittel ausgeschöpft sind. Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, deshalb wird eine zügige Antragstellung empfohlen. Ein Antrag gilt erst dann als vollständig eingereicht, wenn alle antragsbegründenden Unterlagen vorliegen. Projekte können bis zum 31.Dezember 2022 laufen. >>>
Das digitale Zukunftsprojekt museum4punkt0 wird fortgesetzt.
Mit der Förderung von museum4punkt0 schafft die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien einen Testraum für Vermittlungsangebote im Museum, die mithilfe digitaler Technologien neue Zugänge zum kulturellen Erbe öffnen. museum4punkt0 stellt die Ergebnisse und Erfahrungen aus seinen Teilprojekten umfänglich bereit und unterstützt damit auch kleinere Häuser auf dem Weg in die Digitalität. Eine Bewerbung für dieses Programm ist nicht möglich.
Musik/ Festivals/ Musikclubs
Was wird gefördert? Gefördert wird die Auseinandersetzung mit der eigenen künstlerischen Weiterbildung und Entwicklung. Das kann die Erweiterung des Repertoires, die Recherche und Entwicklung von neuen Konzertprogrammen und Konzertformaten oder/und die Weiterentwicklung der eigenen Marke (Webpräsenz, Öffentlichkeitsarbeit) umfassen. Im Falle eines Konzertvorhabens muss selbiges nicht zwingend zur Aufführung kommen.
Wer kann sich bewerben? Um ein Stipendium können sich nur einzelne Künstler*innen als natürliche Person bewerben, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind und die als Musiker*in, Dirigent*in oder Komponist*in professionell unter den folgenden genannten Genres und zu mindestens 51 % freischaffend tätig. Zusätzlich berechtigt sind Masterabsolvent*innen der Abschlussjahrgänge 2019/20/21 von Instrumental-, Dirigier-, Kompositions- oder Gesangsstudiengängen der folgenden Genres, die sich aufgrund der Pandemie noch nicht im künstlerischen Haupterwerb befinden können. In diesem Fall ist ein Masterabschlusszeugnis einzureichen, in anderen Fällen ist eine Immatrikulation an einer Universität für die Förderung ausgeschlossen. Es sind ausdrücklich alle Musiker*innen, Dirigent*innen und Komponist*innen eingeschlossen, die aus der zeitgenössischen und Alten Musik, dem klassisch-romantischen, der Neuen Musik, transkulturellen Sektor und dem traditionellen bis modernen Jazz kommen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Musiker*innen aus dem Bereich Rock/Pop und der experimentellen Musik (nicht notierte Musik) und des experimentellen Jazz.
Förderhöhe: 5.000 €
Deadline: Bewerbungen für die zweite Runde werden vom 09. Mai 2022 bis 25. Mai 2022 möglich sein.
Was wird gefördert? Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten
Wer kann sich bewerben? Betreiber*innen von deutschen Musikclubs
Förderhöhe: bis zu 90% der Gesamtausgaben
Deadline: Bewerbungen laufen seit Montag, 28. März 2022, 10:00 Uhr >>>
Was wird gefördert? Projekte, die einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise in der Musiklandschaft leisten und die Zukunftsfähigkeit von musikalischen Kulturveranstaltungen in Deutschland sichern.
Wer kann sich bewerben? Veranstalter*innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusikveranstaltungen, Programmreihen und Musikfestivals in Deutschland tragen. Weitere Details können den Fördergrundsätzen entnommen werden.
Förderhöhe: Die Fördersumme beträgt bis zu 80 % der Gesamtausgaben, maximal 200.000 €
Deadline: Die Antragstellung ist ab Montag, 02. Mai 2022, 10:00 Uhr möglich. >>>
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Auseinandersetzung mit der eigenen künstlerischen Weiterbildung und Entwicklung. Das kann die Erweiterung des Repertoires, die Recherche und Entwicklung von neuen Werken, Programmen und Konzertformaten oder/und die Weiterentwicklung der eigenen Marke umfassen. Es werden keine Auslands- oder Wissenschaftsstipendien gefördert. Instrumentenkäufe und andere Anschaffungen sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Popmusiker*innen aller Gewerke (z. B. Komponist*innen; Autor*innen; Instrumentalist*innen; Sänger*innen; Rapper*innen; musikalische Produzent*innen / Künstlerische DJs) aus dem Bereich der Popularmusik (zB. Punk, Rock, Electronic, Techno, Pop, Singer-Songwriter, HipHop, Rap, etc.) ab 18 Jahren, die in den vorgenannten Bereichen freiberuflich künstlerisch tätig, aber noch nicht im Haupterwerb, sind. Ebenfalls antragsberechtigt sind Newcomer*innen. Als Newcomer*innen gelten Absolvent*innen von einschlägigen Pop-Studiengängen der Abschlussjahrgänge 2019 bis 2021, sowie Popmusiker*innen ohne künstlerischen Hochschulabschluss, die sich seit längstens 2017 auf dem Weg ihrer Professionalisierung befinden.
Förderhöhe: Das Stipendienprogramm umfasst ein Stipendium in Höhe von 5.000 € pro Person für eine Stipendiendauer von vier Monaten, mithin 1.250 € pro Monat
Deadline: Die Antragstellung ist ab Anfang Juni möglich. Es handelt sich um ein qualifiziertes Windhundverfahren. Dementsprechend werden die Anträge entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine frühzeitige Bewerbung ist empfehlenswert >>>
Rundfunk
Aktuell gibt es keine laufenden Neustart Kultur Programme für diese Sparte.
Mit rund 12 Millionen Euro wurde das inländische Rundfunkwesen im Rahmen von NEUSTART KULTUR gefördert. Ziel war es, die von den pandemiebedingten Umsatzeinbrüchen betroffenen privaten Hörfunkveranstalter in Deutschland zu unterstützen und so langfristige Schäden der Hörfunklandschaft abzuwenden. Das Programm ist bereits abgeschlossen.
Soziokultur
Aktuell gibt es keine laufenden Neustart Kultur Programme für diese Sparte.
Spartenoffen
Aktuell gibt es keine laufenden Neustart Kultur Programme für diese Sparte.