Fachkundige Stellungnahme: Darum geht’s
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung starten willst, kannst du finanzielle Unterstützung in Form eines Gründungszuschusses (im Rahmen von ALG I) oder Einstiegsgeld (im Rahmen des Bürgergelds) beantragen. Um einen der beiden Zuschüsse zu erhalten, musst du die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee belegen. Und dazu brauchst du eine fachkundige Stellungnahme (manchmal auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt). Hier erklären wir dir alles, was du dazu wissen musst.
Bitte beachte: Es besteht prinzipiell kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Eine fachkundige Stellungnahme erfolgt von einer Einrichtung oder auch Einzelperson, die über Fachexpertise verfügt, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee zu bestätigen. Diese Fachleute bewerten also die Profitabilität deiner „Existenzgründung“. Nur durch so eine Stellungnahme kannst du einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bekommen.
Eine stichfeste Definition davon gibt es nicht. Im Grunde ist gemeint, dass du damit deinen Lebensunterhalt verdienen kannst. Sprich: Deckung deiner Lebenshaltungskosten, deiner betrieblichen Kosten, Krankenversicherung, Altersvorsorge, etc. Ein tragfähiges Geschäftsmodell bedeutet, dass du finanziell unabhängig bist oder es in absehbarer Zeit wirst.
Wir empfehlen dir als Gründer*in im künstlerischen/kreativen Bereich Anlaufstellen, die neben dem Service der Erstellung einer fachkundigen Stellungnahme auch eine kultur- bzw. kreativwirtschaftliche Expertise mitbringen:
1. In Berlin bieten beispielsweise folgende Anlaufstellen neben Existenzgründungsberatungen auch die Erstellung von fachkundigen Stellungnahmen an. Wir empfehlen dir, gezielt nachzufragen, ob Expertise in deinem spezifischen Bereich vorhanden ist.
- Creative Coaches Berlin
- ANDERSBERATER:INNEN
- LOK – Gründungsberatung der LOK.a.motion mbH in Berlin
- Berliner Beratungsdienst e.V. – Wirtschaftssenioren
2. In den verschiedenen Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft gibt es zahlreiche Fachverbände. Einige von ihnen bieten die Erstellung der fachkundigen Stellungnahme an (kostenpflichtig). In der Broschüre „Alles, nur kein Unternehmer?“ (BMWK) findest du eine Auswahl der Verbände für die verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren (S. 67 ff).
3. Solltest du dich als freiberufliche*r Künstler*in oder Kreativschaffende*r selbstständig machen, bist du auch beim IFB − Institut für Freie Berufe, das an der Universität Erlangen angesiedelt ist, richtig.
4. Darüber hinaus gibt es allgemeine Anlaufstellen, die du für die Erstellung einer fachkundigen Stellungnahme kontaktieren kannst:
- Industrie- und Handelskammern (für gewerbliche Gründungen)
- Handwerkskammern
- Berufsständische Kammern (z.B. die Architektenkammern)
- Kreditinstitute
- Gründungszentren
- Steuer- und Unternehmensberater*innen
In den meisten Fällen fallen Kosten für die Erstellung einer fachkundigen Stellungnahme an. In der Regel liegen diese zwischen 50 € und 150 € (netto).
Da die Dauer bei den einzelnen fachkundigen Stellen variiert, kann man das nicht pauschal sagen. Als Beispiel: Das Institut für Freie Berufe gibt auf seiner Website 14 Tage Bearbeitungszeit an. Auf jeden Fall solltest du ausreichend Zeit für diesen Prüfprozess einplanen und dich rechtzeitig mit einer der o.g. Stellen in Verbindung setzen.
Diese Unterlagen sind bei der fachkundigen Stelle einzureichen:
- Dein Businessplan sowie eine Kopie des Antrags auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld
Darauf achtet die fachkundige Stelle bei der Prüfung der Unterlagen:
- Sind ausreichende Branchenkenntnisse vorhanden?
- Ist unternehmerisches Wissen vorhanden?
- Ist die Geschäftsidee konkurrenzfähig?
- Sind deine geschätzten Kosten und Einnahmen realistisch?
- Ist der geschätzte Kapitalbedarf für die Gründung realistisch und gibt es ausreichend eigene finanzielle Reserven, um eventuelle Durststrecken überbrücken zu können?
- Reicht der erwartete Gewinn aus, um dich und deine Selbstständigkeit nachhaltig zu finanzieren?
Die fachkundige Stellungnahme ist mit allen notwendigen Unterlagen zur Beantragung des Gründungszuschusses bzw. des Einstiegsgelds bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter einzureichen.