Corona-Hilfen aktuell
Hier findest du die wichtigsten Informationen zu den Corona-Hilfen. Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert. Aktuell können in Berlin bei der IBB keine Corona-Soforthilfen mehr beantragt werden. Eine Übersicht über alle vergangenen Corona-Hilfsprogramme sowie aktuell gültige Informationen zu diesen Programmen bietet dir die IBB hier.
In unserem Corona Sondernewsletter halten wir dich up to date bzgl. aktuell geltender Abrechnungsfristen der abgelaufenen Corona-Hilfsprogramme und weiteren Unterstützungsmaßnahmen. Hier abonnieren.
Alle Angaben sind rechtlich unverbindlich und sollen als Hilfestellung dienen. Die folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und berücksichtigt vor allem (soweit noch vorhanden) aktuell noch beantragbare Corona-Soforthilfen, die für Kunst- und Kulturschaffende sowie für Kreativunternehmen relevant sein können.
(Aktualisiert am 31.07.2023)
Neuigkeiten
- Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ist am 31.12.2022 ausgelaufen. Auf der Berliner Landingpage findest du u.a. Leitfäden, Excel-Vorlagen zur Abrechnung, der in 2022 stattgefundenen Veranstaltungen und den Zoom-Link zur Online-Sprechstunde. Die Sprechstunde findet ab dem 10. Januar 2023 alle zwei Wochen dienstags um 14 Uhr statt.
- Bezugnehmend auf das Thema "Corona und Steuern" hat Kreativ Kultur Berlin eine Q&A-Infosession veranstaltet. Die Aufzeichung des Events, sowie weitere Informationen findest du hier.
Kongressfonds Berlin
Der Förderzeitraum für das Programm endet am 31. Dezember 2023. Die Investitionsbank Berlin (IBB) fungiert als neue Dienstleisterin für dieses Programm. Eine Antragsstellung für Fach-Veranstaltungen, die in 2023 stattfinden sollen, ist ab sofort möglich. Zur Erinnerung: Der Kongressfonds Berlin bezuschusst lediglich Veranstaltungen, die sich an ein Fachpublikum richten, daher sind zum Beispiel Ausstellungen, Kulturveranstaltungen und Messen von der Förderung ausgeschlossen.
Der Kongressfonds Berlin ist eine vom Land Berlin initiierte Förderung zur Wiederbelebung der Veranstaltungswirtschaft. Es sollen Veranstaltungsplaner unterstützt werden, die B2B-Veranstaltungen in Berliner Tagungshotels oder Veranstaltungsstätten umsetzen. Damit soll bewirkt werden, dass trotz unsicherer Zeiten Fachveranstaltungen in Berlin sicher geplant und durchgeführt werden können.
Antragberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland. Zudem muss es sich bei dem Antragstellenden um den*die Veranstalter*in der durchzuführenden Veranstaltung handeln. Als Veranstalter*in zählt, wer das finanzielle und unternehmerische Risiko der Veranstaltung trägt.
Gefördert werden Veranstaltungen, die sich ausschließlich an ein Fachpublikum wenden. Als Fachpublikum zählen Teilnehmer*innen, die aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen. Außerdem muss die Veranstaltung in Berlin stattfinden. Beispiele für Veranstaltungsformate sind Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen.
Voraussetzungen für die Veranstaltungen:
- Findet in einer kostenpflichtig gebuchten Veranstaltungsräumlichkeit statt
- Findet bis zum 31. Dezember 2023 statt.
- Mindestens 50 Präsenz-Teilnehmer*innen.
- Veranstaltungsdauer mindesten einen Tag (Programm von mindestens vier Stunden am Tag).
- Richtet sich an ein Fachpublikum.
Nicht gefördert werden:
- Messen, Ausstellungen und ähnliche Formate, auch wenn sie sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten und/oder mit einem förderfähigen Kongress verbunden sind;
- Veranstaltungen, die sich an Privatpersonen (Personen, die aus einer privaten Motivation heraus an der Veranstaltung teilnehmen) richten oder Freizeit- bzw. Erholungszwecken dienen;
- Veranstaltungen, die in den eigenen Räumlichkeiten der veranstaltenden Person stattfinden;
- Veranstaltungen, zu deren Durchführung die antragstellende Person selbst oder Dritte rechtlich verpflichtet sind;
- Veranstaltungen, für die anderweitig Fördergelder zur Verfügung gestellt werden, z. B. aus anderen Förderprogrammen des Landes Berlin, des Bundes oder der Europäischen Union (Einnahmen aus Sponsoringverträgen schließen die Förderung hingegen nicht aus);
- Bereits begonnene oder abgeschlossene Veranstaltungen;
- Parteipolitische Veranstaltungen.
Basisförderung:
25 Euro pro Präsenz-Teilnehmer und pro Tag
Ergänzende Förderung:
Für Hybride Veranstaltungen zusätzliche zehn Euro pro Präsenz-Teilnehmer und pro Tag. Veranstaltungen, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, bekommen nochmal zusätzlich 25 Euro pro Präsenz-Teilnehmer und pro Tag. Hierfür muss eine bestimmte Punktzahl aus verschiedenen Kategorien der „Sustainable Event Scorecard“ erreicht werden.
Für dezentrale Veranstaltungen, also solche, die an mehreren kostenpflichtigen Orten gleichzeitig in Berlin stattfinden, gibt es zusätzlich zehn Euro pro Tag. Voraussetzung hierfür ist, dass die Teilnehmenden an einem der Veranstaltungsorte in Präsenz anwesend und die Orte über Onlineplattformen miteinander verbunden sind.
Pro Veranstaltung kann man eine maximale Förderung von 99.950 Euro erhalten. Somit wurde die maximale Fördersumme zum Vorjahr 2022 um 5.000 Euro aufgestockt (vorher maximale Förderung von 49.950 Euro).
Wenn eine Veranstaltung aufgrund von Beschränkungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes abgesagt werden muss, können tatsächlich angefallene förderfähige Ausgaben im Rahmen der Zuwendung im Ausmaß von maximal 80% der vorläufig bewilligten Fördersumme abgerechnet werden. Davon ausgenommen sind grundsätzlich Kosten, die durch einen Vertrag mit einer Veranstaltungsagentur zum Zweck der Konzeption, Organisation und Durchführung anfallen.
Ein Antrag für Veranstaltungen im Jahr 2023 kann online über das IBB-Kundenportal oder per Post gestellt werden. Wichtig ist, dass für jede Veranstaltung ein einzelner Antrag gestellt werden muss. Pro Veranstaltung kann nur ein Antrag eingereicht werden. Sobald eine Eingangsbestätigung des Antrags eingegangen ist, können Aufträge und Verträge zur geplanten Veranstaltung geschlossen werden. Aus der Eingangsbestätigung ergibt sich jedoch kein Anspruch auf eine tatsächliche Förderung. Der*die Veranstalter*in handelt also auf eigenes Risiko.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt erst nach der Durchführung der Veranstaltung. Die Bewilligungsstelle erlässt zunächst einen vorläufigen Bescheid, in dem die vorläufige Fördersumme festgelegt wird. Nach der Veranstaltung sind die Verwendungsnachweise über ein elektronisches Verfahren bei der IBB einzureichen. Nach dem Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung werden die bewilligten Fördermittel ausgezahlt, sofern die Prüfung keine Beanstandungen ergeben hat.
Über diese Website stellst du den Antrag.
Du brauchst:
- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (u. a. mit Angaben zum Antragstellenden, zur Veranstaltung, zum Veranstaltungsort, zum Veranstaltungszeitpunkt, zur Veranstaltungsdauer/Tag, zu den Teilnehmenden, zur Antragssumme, zur Kontoverbindung, zur Hybridität; bei Antrag auf eine ergänzende Förderung Angaben zu den voraussichtlich erfüllten Nachhaltigkeitskriterien („Sustainable Event Scorecard“); eine Versicherung der Richtigkeit der Angaben; bei juristischen Personen ggf. die Registrierungsnummer der Transparenzdatenbank des Landes Berlin).
- Die im Antragsformular abgefragten Informationen/genannte Anlagen, u.a.: Nachweis über die Rechtsform/Existenz der Einrichtung des Antragstellenden, Erklärung über bereits erhaltene/beantragte De-minimis-Beihilfen (De-minimis-Erklärung), Erklärung gemäß § 3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung, u. a. zu Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Informationen zur Soforthilfe Corona (Soforthilfe II)
Das Programm ist nicht mehr beantragbar. In den unten stehenden FAQs bieten wir dir einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Programm und wir informieren zu relevanten Neuigkeiten für die Zuschussempfänger*innen. Hier findest du überdies alle wichtigen Infos der IBB über die Soforthilfe Corona.
Aktuell versendet die IBB stichprobenartig an einige zufällig ausgewählte Zuschussempfänger*innen der Soforthilfe II Anfragen über die erhaltenen Soforthilfe II Leistungen. Alle weiteren Informationen bezüglich des Schreibens und der Datenerhebung findest du hier.
Bezugnehmend auf die Datenerhebung hat der Berufsverband Bildendender Künstler*innen Berlin eine Mitteilung veröffentlicht. Diese findest du hier.
Mit einer Pressemitteilung vom 4. Dezember 2020 informierte die IBB über den Start zum Versand der Informationsschreiben. Die Pressemitteilung kannst du hier nachlesen.
Vom 27. März bis 01. April 2020 (12 Uhr) konnte man über das Soforthilfeprogramm II einen Antrag auf den Landeszuschuss (in Höhe von pauschal 5.000 €) sowie auf den Betriebskostenzuschuss aus Bundesmitteln stellen. Seit dem 06. April 2020 konnten über das Soforthilfeprogramm II lediglich die Bundesmittel beantragt werden.
Einen Überblick über beide Zuschüsse mit Informationen zu Antragsberechtigung, Antragszeitraum, Antragshöhe und Verwendungsmöglichkeiten der einzelnen Zuschüsse findest du hier.
Hier musst du dir zuerst die Frage beantworten: Hast Du den Corona-Zuschuss aus Landes- oder Bundesmitteln beantragt oder hast du sogar beide Zuschüsse erhalten?
Der Corona-Zuschuss, welcher im Rahmen der Landesmittel ausgezahlt wurde, ist verwendbar für persönliche Lebenshaltungskosten, Unternehmerlohn sowie für laufende Sach- und Finanzaufwendungen.
Der Corona-Zuschuss, welcher im Rahmen der Bundesmittel ausgezahlt wurde, ist verwendbar für laufende Betriebskosten und erwerbsmäßige Sach- und Finanzaufwendungen wie z.B.:
• gewerbliche Mieten
• Leasingaufwendungen
• geschäftliche Telekommunikationskosten
• laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie Wartungskosten
• Personalkosten für Beschäftigte, sofern diese nicht über das Kurzarbeitergeld gedeckt sind (diese Kosten können seit dem 20.4.2020 nicht mehr aus den Bundesmitteln finanziert und somit auch nicht mehr abgerechnet werden).
• usw.
Gehälter von Geschäftsführer*innen, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. fallen nicht darunter. Dafür eröffnet das am 27. März 2020 beschlossene "Sozialschutz-Paket" den Zugang zur Grundsicherung zu wesentlich erleichterten Bedingungen.
Die FAQ mit Stand vom 31. März findest du hier. Das Aufklappen der Antworten funktioniert über die Archiv-Version nicht. Die Antworten können mit Hilfe des Developer Tools des Browsers angezeigt werden.