Supporttourförderung
Musicboard Berlin GmbH
Art der Förderung
Projektförderung, Zuschuss/Zuwendung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Musik
Formate
Konzert
Deadline
30. November 2025
Bewerbung auf Englisch möglich
Ja
Fördersumme/Finanzierungshöhe
500 - 1.000€, 1.000 - 5.000€
Musicboard Berlin GmbH
Im silent green Kulturquartier, Gerichtstraße 35
13347 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Zoe Stroebel-Haft
Sprechzeiten: Di & Do 10–12 Uhr, Mi 16–18 Uhr
Tel.:
E-Mail:
Beratung
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Programmbeschreibung
Mit dem Programm Supporttourförderung werden Berliner Nachwuchsmusiker*innen und Bands im Bereich der Popmusik gefördert, die planen, national oder international als Vorband mit einer bekannteren Gruppe oder Einzelmusiker*in auf Tour zu gehen. Der finanzielle Aufwand, über einen Tourzeitraum mit einem Headliner-Act unterwegs zu sein, übersteigt oft die finanziellen Möglichkeiten aufstrebender Künstler*innen. An dieser Stelle greift die Förderung und unterstützt die Künstler*innen so, ihre Fanbase zu vergrößern und Live-Erfahrung zu sammeln. Unter Popmusik versteht das Musicboard alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.
Als Supporttour bezeichnet das Musicboard Vorhaben aufstrebender Musiker*innen und Bands, mit einem bereits bekannteren musikalischen Headliner-Act als Vorband auf nationale oder internationale Tour zu gehen. Tour meint dabei ausschließlich eine Serie von mindestens drei zeitlich beieinanderliegenden Auftritten außerhalb Berlins. Der Headliner-Act sollte bereits über ein gewisses Standing innerhalb der jeweiligen Szene verfügen, sodass der Support-Act durch das gemeinsame Touren von dessen Öffentlichkeit und Fanbase profitiert. Die Tour muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits feststehen, was durch eine Bestätigung des Headliner-Acts nachzuweisen ist. Förderbar sind im Zuge des Tourvorhabens anfallende Personal- und Sachkosten wie etwa Honorare von Tontechniker*innen oder Tourmanager*innen, Leihgebühren für Equipment, Übernachtungs- und Fahrtkosten. Die Supporttourförderung dient der Kompensation der über den Tourzeitraum anfallenden Kosten, die die finanziellen Möglichkeiten der Musiker*innen übersteigen. Sie dient nicht der Deckung von Künstler*innenhonoraren.
Die Musicboard Berlin GmbH gewährt im Programm Supporttourförderung Förderungen von bis zu 3.500 € pro Tour. Diese Summe kann nicht pauschal beantragt werden, sondern muss mit den tatsächlich anfallenden Kosten kalkuliert werden. Sie stellt die maximal beantragbare Summe dar. Die einzelnen Kostenpositionen können im digitalen Antragsformular ganz einfach aufgelistet werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker*innen und Bands mehrfach und bis zu zwei Jahre in Folge gefördert werden. Eine mehrmalige Förderung innerhalb eines Jahres ist dabei aber ausgeschlossen.
Institution
Musicboard Berlin GmbH
Das Musicboard ist eine bundesweit einzigartige Einrichtung und will Popmusik auf neue, einfallsreiche Art fördern sowie den Diskurs zur Popkultur in Berlin lebendig halten. Es steht für einen wertschätzenden Umgang mit Diversität und eine inhaltsbasierte Musikförderung, bei der die Perspektive der Musiker*innen im Vordergrund steht. Es setzt auf die Mitarbeit und innovative Kraft der Musikschaffenden, ihrer Communities und Kollektive.
Aus einer gemeinsamen Initiative der Berliner Musikszene und des Landes Berlin ins Leben gerufen, wurde das Musicboard 2013 als Fördereinrichtung gegründet. Seit 2015 firmiert das Musicboard als landeseigene GmbH. Das Musicboard unterstützt seitdem aktiv die popkulturelle Musikszene Berlins und agiert dabei als Förderinstitution, zentrale Anlaufstelle, Beraterin und Vermittlerin zugleich. Es verortet Popkultur als treibende Kraft der kulturellen Identität Berlins. Seit 2017 ist die zuständige Verwaltung die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Berlin.
Unter Popmusik versteht das Musicboard Berlin alle Genres und Spielarten der populären Musik, die nicht klar den Sparten der Klassik, der Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.
Antragsfrist
Im Programm Supporttourförderung können sich Künstler*innen und Bands im Jahr 2025 laufend bis einschließlich 30. November um 18:00 Uhr bewerben. Hierbei ist darauf zu achten, dass der ausgefüllte Online-Antrag spätestens drei Wochen vor Tourbeginn eingehen muss, um rechtzeitig bearbeitet und für eine Förderung in Erwägung gezogen zu werden. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User*innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint.
Förderzeitraum
Die Durchführung der Tour muss innerhalb des vertraglich festgelegten Projektzeitraums erfolgen. Spätestens 3 Monate nach Ende des Projektzeitraums ist die Verwendung der Förderung dem Musicboard in Form eines einfachen Sachberichts nachzuweisen.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Gastspielförderung
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Das Programm Supporttourförderung fördert:
- Musiker*innen und Bands mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin
- Supporttourvorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits fest für die Zukunft geplant sind, sich jedoch noch nicht in der Umsetzung befinden
- Supporttourvorhaben, die bis zum Jahresende abgeschlossen sind
- Supporttourvorhaben, die ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden können
- Supporttourvorhaben im Umfang von maximal 3.500 €
Weitere Kriterien
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Musiker*innen und Bands, die bereits im selben Jahr oder zwei Jahre in Folge Supporttourförderung erhalten haben
- Einzelkonzerte sowie Supporttourvorhaben mit weniger als 3 beieinanderliegenden Terminen außerhalb Berlins
- Tourvorhaben mit unterschiedlichen Headliner-Acts
- Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt oder der Musicboard Berlin GmbH und deren Angehörige
In der Regel fördert das Musicboard keine Tourvorhaben von Musiker*innen und Bands, die bei einem Major Label unter Vertrag sind. Grundsätzlich nicht förderbar sind Tourvorhaben bestehend aus Konzerten mit mehreren unterschiedlichen Headlinern.
Was wird gefördert? (Wirtschaftsförderung)
Material/Sachkosten, Personalkosten, Fremdleistungen/Aufträge an Dritte, Reisekosten, Internationalisierung
Phase des Unternehmens/der Selbstständigkeit
bis 1 Jahr nach Gründung, bis 2 Jahre nach Gründung, bis 3 Jahre nach Gründung, bis 5 Jahre nach Gründung, bis 7 Jahre nach Gründung, Bestandsunternehmen
Art des Antrags
Registrierung vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kurzbeschreibung des Tourvorhabens
mit Begründung der beantragten Förderung - Bestätigung des musikalischen Headliner-Acts über das gemeinsame Tourvorhaben
- Künstlerischer Lebenslauf
- Kostenaufstellung
aus der die Höhe der beantragten Förderung hervorgeht - Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend - für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Passkopie
inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend
Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet und berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.
Jury/Entscheidungsgremium
Die Förderungen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen und Kenner*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2025 setzt sich die Jury für das Programm Supporttourförderung wie folgt zusammen:
- Anna Groß
Artist-, Eventmanagerin und Labelbetreiberin SPRINGSTOFF GmbH - Donata Kramarz
Sängerin, Songwriterin und Produzentin - Ralf Diemert
Gründer und Geschäftsführer der Booking-Agentur von der haardt
Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.
Medien/Hilfen/Downloads
Gefördert durch
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
03. April 2025