Künstlerresidenz Otte1
Schleswig-Holsteinisches Künstlerhaus e.V.
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst, Literatur/Buch, Musik
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€
Schleswig-Holsteinisches Künstlerhaus e.V.
Ottestraße 1
24340 Eckernförde, Deutschland
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die Otte1 Künstlerresidenz – benannt nach ihrem Standort in der Ottestr. 1 in Eckernförde, Deutschland – ist ein Ort für Forschung, künstlerische Arbeit und internationale Begegnungen. Es unterstützt professionelle Künstler*innen in verschiedenen Stadien ihrer Karriere.
Der Vorstand des Freundeskreises otte1 – Schleswig-Holsteinisches Künstlerhaus vergibt jährlich Stipendien des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein – vorbehaltlich der Deckung durch den Landeshaushalt. Bewerben können sich professionelle Künstler*innen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musikkomposition und Literatur.
Die Stipendien werden als dreimonatige Arbeits- und Aufenthaltsstipendien vergeben. Die Bewerbung erfolgt über eine Mappe. Es muss nicht unbedingt ein konkretes Projekt durchgeführt werden, auch Recherchen und die Entwicklung von Projektansätzen sind förderungswürdig. Vier Einzelateliers/Wohnräume stehen mietfrei zur Verfügung, die Stipendiaten erhalten zusätzlich eine finanzielle Unterstützung von 1.000 € pro Monat.
Institution
Schleswig-Holsteinisches Künstlerhaus e.V.
Antragsfrist
Die Bewerbung für die Aufenthalte in 2025 ist in 2024 möglich.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Residenz
Förderkriterien/Antragsberechtigung
- Bewerben können sich bildende Künstler*innen, Musikkomponist*innen und Schriftsteller.*innen Es werden Künstler*innen in verschiedenen Stadien ihrer Karriere akzeptiert, die mit vielen verschiedenen Medien arbeiten. Kollektive und Gruppen können sich im Rahmen einer offenen Ausschreibung für den Aufenthalt bewerben. Wenn du in das Programm aufgenommen wirst, teilst du dir einen Atelierraum. Bitte reiche eine Bewerbung im Namen der gesamten Gruppe ein und gebe in der Bewerbung an, dass du dich im Namen eines Kollektivs bewirbst.
- Die Künstler*innen sollten während ihres Aufenthalts nicht in einem Studiengang eingeschrieben sein, der einen Abschluss gewährt. Wenn du derzeit immatrikuliert sind, dein Studium aber zum Zeitpunkt des Aufenthalts, für den du dich bewirbst, abgeschlossen
haben wirst, kannst du dich trotzdem bewerben. - Der Aufenthalt ist als Zeit der Forschung und Reflexion über die künstlerische Praxis gedacht. Von allen Stipendiat*innen wird erwartet, dass sie mindestens 20 Stunden pro Woche in ihrem Atelier arbeiten. Die Stipendiat*innen sollten mit Begeisterung an den Treffen und Veranstaltungen teilnehmen, die im Rahmen der Residenz stattfinden, darunter Versammlungen, Besuche von Kurator*innen und ein jahreszeitlich bedingtes offenes Atelier.
- Die Stipendiat*innen werden ermutigt, während ihres Aufenthalts ein Programm zu organisieren, das ihrer Praxis unmittelbar zugute kommt, z. B. ein Künstlergespräch, eine Ausstellung, eine Live-Performance, einen kleinen Workshop, ein Gespräch mit eingeladenen Teilnehmenden oder eine andere individuelle Veranstaltung. Für diese Veranstaltung wird ein kleines Budget zur Verfügung gestellt.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Bitte sende deine Bewerbungsunterlagen im PDF-Format mit folgenden Angaben:
- Kurzer Lebenslauf und eine kurze Beschreibung Ihrer Praxis (max. eine A4-Seite)
- Künstler*innen-Lebenslauf
- Portfolio (max. 20 Seiten)
Falls zutreffend, stelle bitte Arbeitsproben und Links zu Video- oder Sounddateien für film- und soundbezogene Beiträge zur Verfügung.
Jury/Entscheidungsgremium
Die Auswahl erfolgt durch eine fachlich kompetente Jury in den jeweiligen Bereichen.
Gefördert durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Letzte Änderung
12. Juli 2023