Ein- und zweijährige Vorhaben von Einrichtungen
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG)
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Film/Medien, Kulturelle Bildung, Literatur/Buch, Musik, Soziokultur, Interdisziplinär
Deadline
15. Juli 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
50.000 - 100.000€, > 100.000€
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Janina Abschlag
Gedenkstätten, Museen, Bildende Kunst (Referat I C)
Tel.:
E-Mail:
Ansprechperson
Kathrin Marx
Bühnen, Orchester, Tanz, Literatur, Interdisziplinare Einrichtungen (Referat I B)
Tel.:
E-Mail:
Ansprechperson
Lutz Knospe
Bühnen, Orchester, Tanz, Literatur, Interdisziplinare Einrichtungen (Referat I B)
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Projekte, die in Berlin realisiert werden.
Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem die Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten.
Privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine auf Dauer angelegte Projektförderung erhalten, können sich nur bewerben, wenn sie
- strukturell gefördert werden (Finanzierung des laufenden Betriebes) und
- über einen eigenen Produktions- und Veranstaltungsort verfügen und
- ein kuratiertes Programm vorhalten.
Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Gefördert werden ein – und zweijährige Projekte und Programme der o.g. Antragsteller*innen, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können, zum Beispiel Koproduktionen, Reihen/Serien (hier sind mind. 3 verschiedene Veranstaltungen zu garantieren) und Einzelprojekte (Einzelausstellungen, Theaterproduktionen).
Umfang der Förderung
- Projektanträge mit einem Antragsvolumen von mehr als 100.000 € für das Jahr 2027 sind nicht zulässig. Eine Antragstellung für eine Förderung in 2027 in Höhe von 100.000 € und weniger ist weiterhin möglich. Diese Regelung trifft nicht auf das Förderjahr 2026 zu. Für das Jahr 2026 sind Anträge mit einem Antragsvolumen über 100.000 € weiterhin zulässig.
- Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Die Einrichtungen können nur dann projektbezogene Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen, wenn diese nicht mit ihrer schon bestehenden Förderung abgedeckt sind.
- Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
- Das Projekt kann für ein Jahr (2026 oder 2027) oder zwei Jahre (2026 und 2027) beantragt werden.
Institution
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstler*innen. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.
Antragsfrist
Einreichungs-/Bewerbungsfrist 15.07.2025 um 14.00 Uhr.
Förderzeitraum
Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich ab Januar 2026. Die Projekte können bis maximal Ende 2027 stattfinden.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
- Antragsteller*in ist eine Einrichtung mit Sitz in Berlin.
- Die Honoraruntergrenzen (siehe „Empfehlungen für Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare“) müssen im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
- Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin erarbeitet und ausschließlich in Berlin durch publikumswirksame Veranstaltungen sichtbar werden.
- Bei Theater-/Tanzproduktionen müssen neben der Premiere in Berlin mindestens drei weitere Aufführungen/Veranstaltungen in Berlin vorgesehen werden. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Die Aufführungstermine sind vom Veranstaltungsort mittels Spielstättenbestätigung zu garantieren.
- Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.
- Eine entsprechende Erstberatung ist beim Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung (DAC) möglich.
Weitere Kriterien
Antragstellende dürfen nur einen Antrag einreichen. Stellt der*die gleiche Antragstellende mehrere Anträge, wird der zeitlich jüngste berücksichtigt (der zuletzt eingereichte Antrag). Eine Beteiligung an mehreren beantragten Projekten ist möglich.
Anträge, welche diese beschriebenen Voraussetzung nicht erfüllen, werden nicht zum Juryverfahren zugelassen und formal abgelehnt.
Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind:
- Projekte, die bereits begonnen wurden
- Projekte, die außerhalb von Berlin stattfinden
- gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben
- Projekte, die sich im Rahmen der regulären Aufgaben der kulturellen Institutionen Berlins mit deren Mitteln realisieren lassen
- Antragsteller*innen, die rein institutionelle Förderung beantragen
- NEU: reine Filmreihen und Filmfestivals
- Preisgelder, Preisverleihungen und die Vergabe von Stipendien Jahresprogramme
- die Finanzierung von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive), die Restaurierung von Kunstgegenständen, Druckkostenzuschüsse mit Ausnahme von Katalogen, die Bestandteil einer Ausstellungsförderung sind, die Digitalisierung (im Sinne der Herstellung von Digitalisaten) und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen, die Pflege von Websites und die Produktion von Filmen (rein künstlerische Filme bleiben von diesem Ausschluss unberührt)
- Projekte und Programme, für die die Berliner Kulturverwaltung bereits einschlägige Förderinstrumente vorsieht
- rein digitale Präsentationsformate (z.B. Streaming)
- fortlaufende Projekte, die bereits in den letzten drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren eine Förderung durch dieses Förderprogramm erhalten haben (zum Beispiel vierte Förderung in Folge).
- Vorhaben, für die bereits eine (Teil-) Finanzierung der Berliner Kulturverwaltung (Landesmittel) zugesagt ist (z.B. Musicboard, inm, DKLB Stiftung (LOTTO)
Eine Komplementärförderung mit EU-Fördermitteln, Bundesmitteln und Mitteln der dezentralen Kulturarbeit sowie mit HKF-Mitteln ist zulässig.
Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und deren Angehörige sind von der Antragsstellung ausgeschlossen.
Art des Antrags
Registrierung vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Anträge – sowie alle Anlagen – sind elektronisch einzureichen. Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen findest du im Antragscenter. Die aussagekräftige Projekt-Kurzbeschreibung im Antragsformular darf nicht länger als max. 1.900 Zeichen inkl. Leerzeichen und Absätze sein.
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan (muss verwendet werden!)
- Bestätigung von mindestens einer Spielstätte
- Lebenslauf des künstlerischen Leiters und der beteiligten Künstler
- Anlage zur Projektbeschreibung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der freien Szene
Jury/Entscheidungsgremium
Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury.
Förderentscheidungen orientieren sich an folgenden Kriterien:
- Künstlerische Qualität bzw. fachliche Beurteilung des Konzepts / Projektvorschlags
- Stellenwert innerhalb des Berliner Kulturangebots
- Nachhaltige Wirkung über das Projekt hinaus
- Angemessene Budgetierung des Projekts (bspw. adäquates Verhältnis zwischen den Overheadkosten und den Honoraren für beteiligte Künstler*innen).
- Bei Kooperationen zwischen Einrichtungen und Freier Szene besteht eine besondere Förderungswürdigkeit, u.a. wenn die Einrichtung einen finanziellen Eigenanteil einbringt.
Die interdisziplinäre Jury besteht aus 14 Personen, von denen 7 an den Sitzungen teilnehmen: Die Namen der Jurymitglieder werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Mit einer Förderentscheidung ist voraussichtlich im Dezember 2025 zu rechnen. Die Auszahlung von Fördermitteln kann voraussichtlich frühestens Ende Januar 2026 erfolgen.
Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerber*innen per E-Mail informiert.
Link zu FAQs des Programms
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
03. Juni 2025