Reisestipendium
Deutscher Übersetzerfonds
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Literatur/Buch
Formate
Übersetzung
Deadline
15. Mai 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
500 - 1.000€, 1.000 - 5.000€
Deutscher Übersetzerfonds
Am Sandwerder 5
14109 Berlin, Deutschland
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Reisestipendien ermöglichen Übersetzer*innen (ins Deutsche) entweder Recherchen zu einem bestimmten Buchprojekt oder verhelfen durch eine zwei- bis vierwöchige Reise ins Land der Ausgangssprache zur Auffrischung der sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse.
Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den tatsächlichen Reisekosten (Fahrtkosten und Unterkunft, in der Regel zwischen 500 € und 4.000 €).
Institution
Deutscher Übersetzerfonds
Der Deutsche Übersetzerfonds ist ein gemeinnütziger Verein und hat seinen Sitz im Literarischen Colloquium Berlin. Die Vergabe von Stipendien gehört zum Kernbereich des Deutschen Übersetzerfonds. Zudem bietet der Deutsche Übersetzerfonds zahlreiche Fort- und Weiterbildungen an, wie die zweisprachigen Vice-Versa Werkstätten und das Hieronymus-Programm für den Übersetzer*innennachwuchs. Die Akademie der Übersetzungskunst des Deutschen Übersetzerfonds veranstaltet Seminare und Werkstätten, die der Fortbildung der Literaturübersetzer*innen dienen, die Diskussion und Reflexion über Qualitätsmaßstäbe und Textstrategien vorantreiben, die Weiterentwicklung der Übersetzungsstrategien überdenken und die eigene Schreibkompetenz der Übersetzer*innen befördern.
Antragsfrist
Bewerbungen werden jeweils zum 15. Januar, 15. Mai und 15. September entgegengenommen.
Förderzeitraum
Die Reise darf zum Zeitpunkt der Jurysitzung (max. 8 Wo. nach Antragsfrist) noch nicht angetreten worden sein.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Mobilitätsförderung, Stipendium
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Gefördert werden können Übersetzer*innen fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert.
Anträge können grundsätzlich alle Übersetzer*innen stellen, die nicht Mitglieder des Vorstands des Deutschen Übersetzerfonds sind.
Weitere Kriterien
Die Bewilligung eines Reisestipendiums ist gebunden an ein in Arbeit befindliches Übersetzungsprojekt mit Zielsprache Deutsch, für das ein Verlagsvertrag vorliegt. Der Verlagsvertrag soll die branchenüblichen Honorare nicht ohne triftigen Grund zu Lasten der Übersetzerin oder des Übersetzers unterschreiten. Günstigere Vertragsbedingungen und höhere Honorare können bei der Bewilligung des Antrags und der Stipendienhöhe als Pluspunkt bewertet werden.
Reisestipendien zur allgemeinen landeskundlichen Information können in begründeten Fällen auch ohne konkretes Übersetzungsprojekt beantragt werden.
Amtierende Mitglieder einer Jury für Stipendien mit Zielsprache Deutsch können sich nicht um Stipendien mit Zielsprache Deutsch bewerben; amtierende Mitglieder einer Jury mit Ausgangsprache Deutsch können sich nicht um Stipendien mit Ausgangssprache Deutsch bewerben. Anträge amtierender Jurymitglieder um Stipendien der jeweils anderen Übersetzungsrichtung sind zulässig.
Die alternative Bewerbung für unterschiedliche Stipendienarten ist zulässig. Soweit die formalen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine Wiederbewerbung mit demselben Projekt grundsätzlich möglich.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Es wird darum gebeten, das Online-Bewerbungsformular auszufüllen und abzuschicken. Du erhältst daraufhin eine Bestätigung per Email.
Außerdem sind nach Ausfüllen des Bewerbungsformulars folgende Bewerbungsunterlagen gesammelt in einem einzigen PDF und unter Beachtung der folgenden Vorgaben per Upload einzureichen: max. 10 MB; Schriftgröße 12; Dateiname nach dem Muster: Bewerbung_Jahr_Stipendiumskategorie_Nachname_Vorname; genannte Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen einhalten!
- Kurzbiographie, beruflicher Werdegang (max. 1 Normseite)
- Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen (max. 1 Normseite)
dazu:
a) bei Reisen in Verbindung mit einem bestimmten Übersetzungsprojekt:
- 10 Seiten der Übersetzung (Normseiten mit Paginierung, Bitte nicht mehr als 10 Seiten einreichen)
- kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks und Begründung des Reisevorhabens (ca. 1 Seite)
- Kalkulation der voraussichtlichen Dauer und der Kosten der Reise
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
- Kopie des Verlagsvertrags
b) bei allgemein landeskundlichen Reisen:
- 10 Seiten einer in Arbeit befindlichen Übersetzung (Normseiten mit Paginierung, Bitte nicht mehr als 10 Seiten einreichen)
- ausführliche Begründung des Reiseprojekts (ca. 1 Seite)
- Kalkulation der voraussichtlichen Dauer und der Kosten der Reise
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
Jury/Entscheidungsgremium
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine fachkundige, unabhängige Jury, die innerhalb von zwei Monaten nach Bewerbungsschluss zusammentritt.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Der Deutsche Übersetzerfonds wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
19. November 2024