ProNTI ─ Förderung von nichttechnischen Innovationen
IBB Business Team GmbH
Art der Förderung
Projektförderung, Zuschuss/Zuwendung
Wer ist antragsberechtigt? (Wirtschaftsförderung)
gewerbliche Unternehmen/Selbstständige, Sozialunternehmen
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Digitale Kunst, Film/Medien, Journalismus/Presse, Literatur/Buch, Musik, Interdisziplinär
Deadline
Ohne Deadline/Fortlaufend
Fördersumme/Finanzierungshöhe
20.000 - 50.000€, 50.000 - 100.000€, > 100.000€
IBB Business Team GmbH
Bundesallee 210
10719 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
ProNTI Team
Tel.:
E-Mail:
Beratung
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Programmbeschreibung
Das Programm im Förderbereich „Innovation und Digitalisierung“ ist ein Beitrag zur Umsetzung der Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg 2025 (innoBB 2025). Dabei fokussiert ProNTI nicht wie häufig technische oder technologieorientierte Forschung und Entwicklung, sondern denkt Innovationen breiter. Gefördert werden sollen explizit nichttechnische Innovationen (NTI), beispielsweise neue Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess- oder Organisationskonzepte. Relevantes Kriterium für die Förderentscheidung ist die Neuartigkeit der Problemlösung, die durch das vorgestellte innovative Projekt, etwa in Form eines neuen Servicekonzepts oder Geschäftsmodells, angeboten wird. Wichtig ist außerdem, dass die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit eines Projekts und seiner Ergebnisse nachgewiesen werden kann.
Das ProNTI und die mit ihm angeschobenen Projekte zielen auf nichttechnische Innovationen ab, die mitunter einen sozialen Innovationscharakter aufweisen können. Dabei können neue Technologien durchaus eine wichtige Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend.
Gefördert werden in Berlin stattfindende Innovationsaktivitäten in Form von Einzelprojekten, die mindestens eine nichttechnische Innovation beinhalten. Jedes Projekt muss dabei einer der drei definierten Projektphasen zugeordnet werden. Die Beantragung eines Nachfolgeprojekts nach erfolgreichem Abschluss einer Vorgängerphase ist möglich. Projekte, die sich zeitgleich über zwei Phasen erstrecken, sind ebenfalls förderfähig. Die Förderhöhe richtet sich nach der jeweiligen Phasenzuordnung des Projekts und ist auf maximal 140.000 Euro beschränkt:
- in der Phase Validation auf max. 60.000 €
- in der Phase Pioneering auf max. 120.000 €
- in der Phase Kommerzialisierung auf max. 120.000 €
- bei Projekten, die sich über zwei Phasen erstrecken, auf max. 140.000 €
Die Zuwendung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Von jedem antragsstellenden Unternehmen ist grundsätzlich ein angemessener Eigenanteil zu erbringen. Der maximale Grundfördersatz der Zuwendungen beträgt:
- für KMU, die weniger als 5 Jahre bestehen: 75% der förderfähigen Gesamtausgaben
- für KMU, die älter als 5 Jahre sind: 50% der förderfähigen Gesamtausgaben
Förderfähig sind die zum Erreichen des Förderziels notwendigen Investitionsausgaben, Sach- und Reiseausgaben, Personalausgaben (Pauschale), Ausgaben für Partizipationsverfahren sowie sonstige Dienstleistungen Dritter (z.B. Gutachten, Schulungen/Coaching, Forschungsaufträge, Studien, Marktforschungsleistungen, externe Entwicklungsleistungen). Es werden nur Ausgaben gefördert, die zwingend für die Durchführung des Vorhabens notwendig und in Art und Höhe angemessen sind.
Institution
IBB Business Team GmbH
Die IBB Business Team GmbH ist eine 100%ige Tochter der IBB Unternehmensverwaltung, der Trägerin der Investitionsbank Berlin (IBB). Sie setzt im Auftrag des Landes Berlin und der IBB verschiedene Förderinstrumente für Existenzgründung & Beratung, Innovation & Digitalisierung, Mobilität sowie Energie & Nachhaltigkeit um. Sie ist primäre Ansprechpartnerin für Unternehmen und Existenzgründungen, wenn es um die Beantragung von Zuschüssen aus landeseigenen Förderprogrammen und Förderprojekten geht.
Aufgaben: Information, Beratung, Begleitung und Förderung
Die Beantragung von Fördermitteln ist für Unternehmen, Gründerinnen und Gründer mitunter ein komplexes Gebiet. Das IBB Business Team möchte die Hürden bei der Inanspruchnahme von Zuschüssen abbauen und steht den Antragstellenden als Partner zur Seite.
Ziel ist die Förderung von Unternehmertum, Innovation, Expansion, Modernisierung und Nachhaltigkeit.
Antragsfrist
Aktuell ist keine Antragstellung möglich. Nach der erfolgreichen Pilotphase in 2023 arbeitet der Fördermittelgeber (IBB) derzeit an der Anpassung der Richtlinie zur Fortführung des Programms.
Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Projektstart zu stellen. Mit dem Projekt darf keinesfalls vor Antragstellung und grundsätzlich erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Förderzeitraum
Die Projektlaufzeit für Projekte aller genannten Phasen beträgt in der Regel 12 Monate je Projekt und kann im Einzelfall bei hinreichender Begründung maximal auf 18 Monate ausgeweitet werden.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind innovative KMU und KMU der Sozialen Ökonomie mit Firmensitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Berlin, deren Geschäftsmodell überwiegend auf die Erzielung von Markteinkommen im Wettbewerb mit anderen Anbieter*innen abzielt und die folgende Kriterien erfüllen:
a) Innovative KMU:
- Handelnde Personen besitzen unternehmerisches Potential (kaufmännisches Grundverständnis, Grundlagenkenntnisse von Markt und Konkurrenz),
- Unternehmen und/oder dessen Produkte und/oder Dienstleistungen weisen ein konkretes Alleinstellungsmerkmal auf,
- Erzielen von Umsätzen aus der Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen,
- Geschäftsidee/-zweck ist auf sichtbares Wachstumspotential gerichtet,
- Geplante oder angebotene Produkte und Dienstleistungen besitzen einen innovativen Gehalt.
b) KMU der Sozialen Ökonomie:
- Handelnde Personen besitzen unternehmerisches Potential (Kaufmännisches Grundverständnis, Grundlagenkenntnisse von Markt und Konkurrenz),
- Unternehmen und/oder dessen Produkte und/oder Dienstleistungen weisen ein konkretes Alleinstellungsmerkmal auf,
- Unternehmen sind überwiegend am Markt tätig und streben die Erzielung von Markteinkommen im Wettbewerb mit anderen Anbieter*innen an, wobei die Gewinnmaximierung kein primäres Ziel ist,
- Geschäftsmodell bietet einen ökologischen, sozialen oder gesellschaftlichen Mehrwert,
- Geplante oder angebotene Produkte und Dienstleistungen besitzen einen innovativen Gehalt.
Gefördert werden innovative Projekte, die folgende Kriterien erfüllen:
- Das Projekt muss im Land Berlin durchgeführt werden (soll aber bestenfalls auf einen internationalen Markt oder Bedarf abzielen).
- Die Angemessenheit der Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplanung des Projektes muss in geeigneter Form nachgewiesen werden.
- Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln für dieselben förderfähigen Ausgaben ist ausgeschlossen (keine Doppelförderung).
- Die geplanten Projektergebnisse müssen eine plausible Grundlage für die Steigerung der unternehmensbezogenen oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung sein und/oder einen sozialen Mehrwert generieren.
- Das Projekt kann ohne Förderung gar nicht oder nur mit Zeitverzögerung und in bedeutend geringerem Umfang realisiert werden.
- Das Projekt muss im positiven Sinne risikobehaftet und gleichzeitig innovativ sein.
- Die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit eines Projektes und seiner Ergebnisse muss gegeben sein.
Gefördert werden Vorhaben, welche
- auf die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle oder Lösungen ausgerichtet sind, die auf neuartige Dienstleistungen und Produkte abzielen,
- neue Prozesse und Organisationsweisen oder
- innovative Marketingkonzepte entwickeln.
Die Projekte sollen geprägt sein von einem primär nichttechnischen Entwicklungscharakter, gleichwohl können zur Erreichung der Projektziele neue technische Entwicklungen genutzt, adaptiert und in neue Zusammenhänge gebracht werden.
Weitere Kriterien
Gefördert werden Innovationsaktivitäten, welche in Form von Einzelprojekten jeweils einer der hier genannten Projektphasen zugeordnet werden können, wobei die Beantragung eines Nachfolgeprojekts nach erfolgreichem Projektabschluss für die Weiterentwicklung der Ergebnisse in einer folgenden Innovationsphase möglich ist. Projekte, die sich über zwei Phasen erstrecken, sind ebenfalls möglich.
Projektphase Validation
- Test der Funktionsweise der (weiter-)zu entwickelnden NTI
- In der Phase der Validation werden Innovationsprojekte zur Erprobung der grundsätzlichen Anwendbarkeit der Idee, ihrer Weiterentwicklung und Konkretisierung in einem praxisnahen, quasi experimentellen Kontext gefördert, die das Ziel haben, die grundsätzliche Anwendbarkeit der Idee bzw. ihrer Machbarkeit nachzuweisen.
Projektphase Pioneering
- Test der Übertragbarkeit in neue Kontexte und Skalierbarkeit der weiterzuentwickelnden NTI unter Einbindung von Pioniernutzer*innen
- In der Phase des Pioneerings werden Projekte zur Ausreifung von Innovationen gefördert, dazu zählen beispielsweise die Einbindung von Pioniernutzer*innen und potentiellen Kund*innen, Markttests zur Anwendbarkeit und ihrem Nutzen sowie die Entwicklung einer ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung. Dabei sollten von den antragsstellenden Unternehmen oder anderweitig bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein und im Ergebnis sollen die Grundlagen geschaffen werden, um die Innovation zu einem markfähigen Produkt bzw. Dienstleistung weiterzuentwickeln.
Projektphase Kommerzialisierung
- Überführung der NTI in die kommerzielle Umsetzung
- In der Phase der Kommerzialisierung werden Innovationsprojekte gefördert, die auf die Weiterentwicklung eines robust funktionierenden und kostendeckenden Produkts bzw. Dienstleistung abzielen. Dies betrifft vor allem die Anwendbarkeit und Wiederholbarkeit am Markt.
- Eine Kombination mit dem Programm Coaching BONUS ist zulässig, wobei der dabei zu erbringende Eigenanteil nicht aus Mitteln des ProNTI erbracht werden darf.
Was wird gefördert? (Wirtschaftsförderung)
Investitionskosten, Material/Sachkosten, Personalkosten, Fremdleistungen/Aufträge an Dritte, Entwicklungskosten, Reisekosten, Coaching/Mentoringleistungen, Digitalisierung
Förderfokus
Geschäftsmodell-Entwicklung, Markterschließung, Nachhaltigkeit, Social Impact, Nicht-technologische Innovation, Skalierung, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Stärkung der lokalen/regionalen Wirtschaftskraft
Phase des Unternehmens/der Selbstständigkeit
bis 1 Jahr nach Gründung, bis 2 Jahre nach Gründung, bis 3 Jahre nach Gründung, bis 5 Jahre nach Gründung, bis 7 Jahre nach Gründung, Bestandsunternehmen
Größe des Unternehmens
Solo-Selbstständige/Einzelunternehmen, Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen
Art des Antrags
elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Den ProNTI-Förderantrag reichst du über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen kannst du dort eingeben. Zudem erlaubt das System komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachte die einzuhaltenden Förderkriterien und die benötigten Dokumente!
Von den Antragstellenden sind alle notwendigen Angaben zur Identifizierung und Authentifizierung sowie eine inhaltliche Projekt- bzw. Maßnahmenbeschreibung zu hinterlegen und mit aussagekräftigen Unterlagen zu belegen, u.a.
- Die gesicherte Finanzierung des antragstellenden Unternehmens ist anhand geeigneter Unterlagen nachvollziehbar darzustellen und auf Anforderung auch während der Projektlaufzeit nachzuweisen.
- Für die Antragstellung ist die Angabe einer Registrierungsnummer erforderlich, mit welcher die Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin mit allen Pflichtangaben dokumentiert wird.
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr) / Vereinsregisterauszug / Gewerbeanmeldung / GbR-Vertrag etc.
- Jahresumsatz des aktuellen Jahres und des Vorjahres sowie die Beschäftigtenzahl
- Vorhabensbeschreibung (inkl. Finanz- und Meilensteinplanung) der jeweiligen Projektphase (Vorlagen aus Antragssystem sind zu nutzen)
- Es sollte bereits vorab Klarheit über das Projektteam, zeitliche Abläufe, Arbeitspakete, Projektstatus und Ziel des Projektes bestehen.
Hier findest du den Antragsprozess und alle benötigten Unterlagen auf einen Blick.
Jury/Entscheidungsgremium
Sobald der Antrag elektronisch bei der IBB Business Team GmbH eingeht, wird er möglichst innerhalb von 14 Tagen vom Business Team und einem/einer Gutachter*in im 6-Augen-Prinzip geprüft. Es erfolgt
- eine kaufmännische Prüfung durch die IBB Business Team GmbH und
- eine fachliche Begutachtung (Förderfähigkeit, Förderwürdigkeit, Finanzplanung, Angemessenheit des Projektvolumens) durch Fachgutachter*in anhand eines standardisierten Bewertungssystems.
Danach wird zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen mit einem Mitglied des ProNTI-Teams und deinem/deiner zugewiesenen Gutachter*in. Anschließend erhältst du den entsprechenden Bescheid.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Medien/Hilfen/Downloads
Zum Innovationsbegriff
- Unter nichttechnischen Innovationen werden neuartige Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingkonzepte wie auch Geschäftsmodelle oder Designansätze verstanden. Im Unterschied zu typischen, rein technischen Innovationen weisen sie nicht unbedingt
technisch-technologische Entwicklungsrisiken auf. Sie können vielmehr bereits existierende Technologien nutzen, die sie – wenn nötig – anpassen und verbessern, aber nicht grundlegend neu entwickeln müssen. Der primäre Wertschöpfungsbeitrag entsteht dabei wesentlich aus Veränderungen, die auf bisher nicht bekannte Anwendungskontexte, Nutzungsmöglichkeiten, Organisationsstrukturen oder Ertrags- und Wertschöpfungsmechanismen abzielen. Nichttechnische Innovationen können in marktorientierter und gemeinwohlorientierter Ausprägung, aber auch in Mischformen vorliegen. - Der soziale Innovationscharakter zeigt sich durch seine zwei unterschiedlichen Dimensionen:
- durch seine Funktion, Bedürfnisse zu stillen, die weder der Markt noch der Staat erfüllen, sowie
- durch seine transformative Eigenschaft, neue Praktiken, Standards und Regeln zu institutionalisieren.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Fördergebiet
Land Berlin
Letzte Änderung
14. Juni 2024