Projektförderung im Bereich der Neuen Musik
initiative neue musik e.V.
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche
Musik
Deadline
15. Oktober 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€
initiative neue musik e.V.
Littenstraße 10
10179 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Marion Czogalla
Geschäftsführerin
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Mit der Projektförderung unterstützt die inm die freie zeitgenössische Musikszene Berlins und trägt dazu bei, Berlin als internationales Zentrum zeitgenössischer Musik zu erhalten und zu stärken. Insgesamt stehen der inm jährlich ungefähr 420.000 € aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Verfügung. Die Verteilung obliegt der Jury, jedoch wird die Höchstfördersumme von ca. 20.000 € pro Projekt nur in Ausnahmen überschritten.
Gefördert werden künstlerische und künstlerisch vermittelnde Veranstaltungsprojekte von professionell arbeitenden Künstler*innen, Kurator*innen sowie freier Gruppen u.a. Konzerte mit Ur- und Wiederaufführungen, kleinere Festivals, Kompositionsaufträge, Klanginstallationen und bisweilen Vermittlungsprojekte, bei denen der künstlerische Ansatz im Fokus steht. Besonderes Augabenmerk liegt dabei auf der Förderung von Konzerten und singulären Projekten. Die inm versteht sich ästhetisch und strukturell offen, fördert u.a. Projekte aus den Bereichen Neue Musik, Klangkunst und Sound Art, Echtzeitmusik und Improvisation, szenische Konzerte oder Konzerte mit musiktheatralem Ansatz sowie elektronische und elektroakustische Musik.
Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht.
Institution
initiative neue musik e.V.
Die inm – initiative neue musik berlin e.V. bündelt und vertritt als Dachverband der freien Szene der neuen Musik die Interessen der Akteure der Berliner Szene gegenüber Politik und Verwaltung. Sie ist als Sprachrohr und Partnerin im Dialog etabliert und als Förderinstitution ein wichtiger Bestandteil der Berliner Kulturlandschaft. Als Trägerin der Marketingkampagne für neue Musik in Berlin trägt sie zur Stärkung der Sichtbarkeit der zeitgenössischen Musik im Berliner Kulturleben bei.
Antragsfrist
Die Ausschreibung erfolgt jährlich. Bewerbungsschluss für die Projektförderung des folgenden Jahres ist jeweils am 15. Oktober (bis 18 Uhr).
Förderzeitraum
Der Projektzeitraum ist jeweils auf das Kalenderjahr begrenzt. Ein Antrag wird also im Oktober eingereicht für die Realisierung eines Projektes innerhalb des nächsten Kalenderjahres.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Musiker*innen, Ensembles und freie Gruppen mit Erstwohnsitz in Berlin sowie alle Institutionen mit ständigem Sitz in Berlin. Pro Antragsteller*in (natürliche oder juristische Personen) kann ein Projektantrag in einer Förderrunde eingerecht werden.
Voraussetzungen:
- Antragstellende (nat. Personen) haben ihren ersten Wohnsitz in Berlin.
- Antragstellende (jur. Personen) sind in Berlin registriert, haben ihren ersten Sitz in Berlin.
- Das beantragte Projekt findet in Berlin statt.
- Der Antrag wurde in deutscher Sprache verfasst.
- Die Mehrheit der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin.
- Die Projekte sind zeitlich begrenzt, z.B. Konzerte oder mehrteilige Projekte.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Weitere Kriterien
Ausgenommen von der Förderung sind Künstler*innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule immatrikuliert sind (auch mit dem Ziel der Promotion) oder welche an einer Hochschule als Professor*innen tätig sind.
Art des Antrags
Registrierung vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Antragstellende können einen Projektantrag pro Förderrunde einreichen. Die Antragstellung erfolgt rein digital. Reiche den Antrag sowie alle Anlagen elektronisch ein.
Folgende Informationen werden im Online-Formular zur Antragstellung abgefragt:
- Informationen zur antragstellenden Person/Verein/Unternehmen
- Angaben zur Förderung des Projekts
- Angaben zu vergangener Förderung durch die inm
- Angaben zu den letzten 5 Förderungen
- Informationen zum Projekt
- Projektname
- Format
- Projektzeitraum
- Veranstaltungstermine
- Kurzbeschreibung des Projekts
Weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen findest du hier.
Jury/Entscheidungsgremium
Die Anträge werden von einer Jury begutachtet, die Förderempfehlungen ausspricht. Die Jury wird alle zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung der inm gewählt.
Die Jurysitzung findet Ende des Jahres statt, um die Förderungen für das nächste Kalenderjahr zu beschließen. Die Förderentscheidungen des Kuratoriums werden im Anschluss per E-Mail bekannt gegeben.
Medien/Hilfen/Downloads
Beratungstermine können noch bis zum 05. Oktober 2024 unter marion.czogalla@inm-berlin.de vereinbart und gehalten werden.
Gefördert durch
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
16. August 2024