Projektförderung Berufsgruppe II
Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst
Art der Förderung
Projektförderung, Zuschuss/Zuwendung
Wer ist antragsberechtigt? (Wirtschaftsförderung)
Freiberufler*innen/Gesellschaften Freier Berufe, gewerbliche Unternehmen/Selbstständige, Sozialunternehmen
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst, Design, Literatur/Buch
Formate
Ausstellung/Präsentation, Publikation
Deadline
15. Mai 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
5.000 - 10.000€
Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst
Weberstraße 61
53113 Bonn, Deutschland
Ansprechperson
Britta Klöpfer
Tel.:
E-Mail:
Beratung
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Programmbeschreibung
Die Kulturförderung erfüllt den kulturellen Auftrag der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Sie fördert Vorhaben und Projekte im Bereich bildende Kunst, vergibt Stipendien an Fotograf*innen, Illustrator*innen, Grafiker*innen und Grafik-Designer*innen und unterstützt kulturell bedeutende Vorhaben im Filmbereich. Die Mittel der Kulturförderung stammen aus den Erträgen der VG Bild-Kunst. Diese ist u.a. durch das Wahrnehmungsgesetz dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Erlöse, die sie aus der Wahrnehmung von Urheberrechten erzielt, ihren Mitgliedern in allen drei Berufsgruppen zur Förderung kultureller Zwecke bereitzustellen.
Diese Förderung bezieht sich auf Projekte der Berufsgruppe II (Fotografie, Illustration, Design). Beantragt werden können Zuschüsse zu zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhaben in den Bereichen Fotografie, Illustration, Grafik und Design, sofern diese Vorhaben auf die Erstellung visueller Werke aus den genannten Bereichen zielen.
Der finanzielle Umfang der Förderung kann bis zu 8.000 € betragen.
Institution
Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst
Die Stiftung Kulturwerk erfüllt den kulturellen Auftrag der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Sie fördert Vorhaben und Projekte rechtsfähiger Organisationen von bildenden Künstler*innen, vergibt Stipendien an Fotograf*innen, Illustrator*innen, Grafiker*innen und Grafik-Designer*innen und unterstützt kulturell bedeutende Vorhaben im Filmbereich. Die Mittel des Kulturwerkes stammen aus den Erträgen der VG Bild-Kunst. Diese ist durch das Wahrnehmungsgesetz dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Erlöse, die sie aus der Wahrnehmung von Urheberrechten erzielt, in allen drei Berufsgruppen zur Förderung kultureller Zwecke einzusetzen. In den Bereichen Fotografie, Illustration und Design zählt das Kulturwerk zu einem der größten Förderer in Deutschland. In den 13 Jahren seines Bestehens hat es rund 550 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 3,5 Mio. Euro unterstützt.
Antragsfrist
Antragsfristen sind der 15. Mai und / oder der 15. November eines Kalenderjahres. Jede*r Bewerber*in kann pro Bewerbungsprogramm nur einen Antrag pro Kalenderjahr stellen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Förderzeitraum
Geförderte Projekte dürfen erst nach der Bewilligung durch die Förderkommission beginnen. Der Beirat trifft seine Entscheidung in der Regel sechs bis acht Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Publikationsförderung
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Mitglieder der Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst können sich für eine Förderung zur Realisierung eines Projektvorhabens bewerben, sofern sie in den letzten fünf Kalenderjahren vor dem Kalenderjahr der Antragsstellung mindestens eine Ausschüttung erhalten haben.
Der Projektantrag muss sich auf die Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Projektvorhabens richten, das auf die Erstellung visueller Werke aus den Bereichen Fotografie, Illustration und Design abzielt.
Förderungsfähig sind alle projektbezogenen Ausgaben, die im Förderzeitraum zur Realisierung des Projektvorhabens erforderlich und angemessen sind. Darunter fallen z. B. Material- und Produktionskosten, Reisekosten, Fremdleistungen, Kosten für die Projektorganisation etc. Alle Kosten müssen durch Belege nachgewiesen werden.
Weitere Kriterien
Die Förderung von Projekten und Vorhaben, die im Rahmen eines Bachelorstudiengangs entstehen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen sind Projektvorhaben, die ganz oder in Teilen von der Stiftung Kunstfonds finanziell unterstützt werden.
Nicht zuwendungsfähig sind investive Kosten (z.B. Anschaffung von Hard- und Software, technische Geräte) und laufende Kosten (z.B. Miete, Strom, Wasser).
Bei Illustrator*innen können 70 % der zugesagten Fördersumme für Eigenleistungen (Ausfallhonorar) im Rahmen des Projektvorhabens abgerechnet werden, bei Fotograf*innen können hier bis zu 50% geltend gemacht werden. Die in Eigenleistung erbrachten Ausgaben sind durch ein formloses Schreiben zu belegen.
Mitglieder der Förderkommission dürfen keinen Antrag an die Stiftung Kulturwerk stellen.
Eine erneute Förderung eines Projekts des Antragstellenden ist nach vier Jahren (einschließlich des Förderjahres) möglich.
Was wird gefördert? (Wirtschaftsförderung)
Material/Sachkosten, Unternehmerlohn/Stipendium/Preisgeld o.ä., Fremdleistungen/Aufträge an Dritte, Entwicklungskosten, Produktionskosten, Reisekosten
Phase des Unternehmens/der Selbstständigkeit
bis 1 Jahr nach Gründung, bis 2 Jahre nach Gründung, bis 3 Jahre nach Gründung, bis 5 Jahre nach Gründung, bis 7 Jahre nach Gründung, Bestandsunternehmen
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Anträge auf Förderung können ausschließlich digital im Online Bewerbungsportal der Stiftung Kulturwerk gestellt werden. Anträge per E-Mail, Post oder Telefax sind nicht zulässig.
Einzureichen sind Angaben zur antragstellenden Person, künstlerischer Lebenslauf und beruflicher Werdegang, eine Beschreibung des Projektvorhabens in deutscher Sprache, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie Bildmaterial zur Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit, ggf. auch des zu fördernden Vorhabens. Bitte beachte, dass nur visuelle Werke und die mit ihrer Entstehung verbundenen Kosten gefördert werden können. Verweise auf das Internet sind zulässig, ebenso Links zu YouTube, Vimeo o. ä.
Jury/Entscheidungsgremium
Über die Anträge entscheidet der Vergabebeirat der Berufsgruppe II. Er besteht derzeit aus den folgenden Personen:
- Thomas Geiger
- Urs Kluyver
- Jelca Kollatsch
- Herbert Popp
- Stefanie Rejzek
- Matthias Ries
- Jan-Peter Wahlmann
Medien/Hilfen/Downloads
Förderrichtlinien Projektförderung
Hier sind die geförderten Projekte der vergangen Jahre aufgelistet.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Aufgrund einer komplizierten Rechtslage werden die Fördermittel bis auf weiteres von zwei Institutionen vergeben: für Publikationen wie bisher von der Stiftung Kulturwerk, für Projekte von der VG Bild-Kunst selbst.
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Stiftung (Privat)
Letzte Änderung
28. April 2025