Große Projektförderung
Musikfonds e.V.
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Musik
Deadline
31. März 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€
Musikfonds e.V.
Bornemannstraße 16
13357 Berlin, Deutschland
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.
Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen.
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 € können zu zwei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
- Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 €)
- weitere projektbezogene Personalkosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Institution
Musikfonds e.V.
Auf Anregung der Staatsministerium für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, ist durch sieben Verbände und Institutionen des Musiklebens in Deutschland im September 2016 der Musikfonds e.V. gegründet worden. Ziel des Musikfonds ist die Förderung der zeitgenössischen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Insgesamt stehen jährlich 1,1 Mio € aus Mitteln der Staatsministerin für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die nicht primär wirtschaftlich oder populistisch zielgerichtet ist, sondern die Kunst eher als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend und bestimmend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio Installationen oder Klangkunst an.
Antragsfrist
Antragsfristen große Projektförderung:
1. Förderrunde 2025: Antragsfrist 31. März (18:00 Uhr MEZ)
2. Förderrunde 2025: Antragsfrist 30. September (18:00 Uhr MEZ)
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Der Musikfonds fördert alle Sparten der aktuellen Musik gleichermaßen und ist offen für genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze. Eine Vielzahl von Veranstaltungs- und Präsentationsformaten ist denkbar, künstlerisches Experimentieren und Forschen stehen im Förderfokus.
Formale Voraussetzungen:
- Antragsteller*innen müssen im Bereich der aktuellen Musik professionell tätig sein.
- Antragsteller*innen bzw. antragstellende Organisationen müssen ihren Wohn-bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben, das geplante Projekte muss (hauptsächlich) in Deutschland stattfinden.
- Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung durch das Kuratorium noch nicht begonnen haben.
- Beantragte Projekte müssen öffentlich präsentiert werden.
- Der Musikfonds darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten. (Dazu gehören z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.)
Der Musikfonds fördert alle Sparten der aktuellen Musik gleichermaßen und ist offen für genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze. Eine Vielzahl von Veranstaltungs- und Präsentationsformaten ist denkbar, künstlerisches Experimentieren und Forschen stehen im Förderfokus.
Weitere Kriterien
Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:
- Benefizveranstaltungen
- reine Tonträger- oder Videoproduktionen
- Bildungs- und Auslandsreisen
- Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
- Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker*innen bzw. Antragsteller*innen
- reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
- Wettbewerbe
Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.
Musikprojekte ohne klar erkennbaren experimentellen, professionellen Bezug liegen nicht im Förderfokus des Musikfonds und haben wenig Aussicht auf Förderung.
Art des Antrags
elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Antragssystem möglich.
Diese Dokumente werden für die Antragstellung benötigt:
- 4 Kurztexte zur Beschreibung des Projektvorhabens
- Aktuelle Musikbeispiele der beteiligten Musiker:innen (werbefreie Weblinks!)
- Ausführliche Projektbeschreibung (max. 5 Seiten, inkl. Bilder)
- Spielstättenbescheinigungen der geplanten Veranstaltungsorte
- Kurze Biographien der beteiligten Musiker*innen/Komponist*innen und gegebenenfalls der künstlerischen Leitung und Produktionsleitung
- Finanzierungsplan nach Vorgabe des Musikfonds.
Weitere Informationen zu den einzureichenden Dokumenten findest du im Merkblatt, das auf der Website zum Download zur Verfügung steht.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
21. Februar 2025