Große Projektförderung
Musikfonds e.V.
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Musik
Deadline
31. Mai 2024
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€
Musikfonds e.V.
Bornemannstraße 16
13357 Berlin, Deutschland
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.
Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen.
Bei der großen Projektförderung können zwischen 2.001 und maximal 50.000 € beantragt werden.
Institution
Musikfonds e.V.
Auf Anregung der Staatsministerium für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, ist durch sieben Verbände und Institutionen des Musiklebens in Deutschland im September 2016 der Musikfonds e.V. gegründet worden. Ziel des Musikfonds ist die Förderung der zeitgenössischen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Insgesamt stehen jährlich 1,1 Mio € aus Mitteln der Staatsministerin für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die nicht primär wirtschaftlich oder populistisch zielgerichtet ist, sondern die Kunst eher als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend und bestimmend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio Installationen oder Klangkunst an.
Antragsfrist
Antragsfristen für Anträge auf Projektförderung (Antragssumme von 2.001 bis 50.000 €) im Jahr 2024:
- 1. Förderrunde: Antragsfrist 31. Januar 2024 (18:00 MEZ)
- 2. Förderrunde: Antragsfrist 31. Mai 2024 (18:00 MEZ)
Förderkriterien
Der Musikfonds fördert alle Sparten der aktuellen Musik gleichermaßen und ist offen für genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze. Eine Vielzahl von Veranstaltungs- und Präsentationsformaten ist denkbar, künstlerisches Experimentieren und Forschen stehen im Förderfokus.
Formale Voraussetzungen:
- Antragsteller*innen müssen im Bereich der aktuellen Musik professionell tätig sein.
- Antragsteller*innen bzw. antragstellende Organisationen müssen ihren Wohn-bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben, das geplante Projekte muss (hauptsächlich) in Deutschland stattfinden.
- Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung durch das Kuratorium noch nicht begonnen haben.
- Beantragte Projekte müssen öffentlich präsentiert werden.
- Der Musikfonds darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten. (Dazu gehören z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.)
Bei Antragssummen ab 25.000 Euro ist eine Kofinanzierung in Form von Drittmitteln anderer Förderinstitutionen oder Stiftungen zwingend notwendig.
Der Nachweis der Drittmittel muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.
Förderfähig sind insbesondere: Künstlerische Honorare in angemessener Höhe, projektbezogene Personalkosten, Reise- und Übernachtungskosten nach Maßgaben des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) sowie Veranstaltungs- und Produktionskosten.
Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:
- Benefizveranstaltungen
- reine Tonträger- oder Videoproduktionen
- Bildungs- und Auslandsreisen
- Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
- Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
- reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
- Wettbewerbe
Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.
Art des Antrags
elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Antragssystem möglich.
Folgende Informationen und Dokumente werden benötigt zur Antragstellung:
- Liste der Förderungen (mit Beträgen), die du bisher vom Musikfonds erhalten hast
- Liste der sonstigen Förderungen (mit Beträgen), die du in den letzten 2 Jahren erhalten hast
- Liste der beteiligten Künstler*innen
- Liste der geplanten Veranstaltungstermine und Veranstaltungsorte
- Kurzbeschreibung des Projekts (Maximal 1000 Zeichen)
- Projektziele, (Max. 750 Zeichen)
- Konkrete Maßnahmen und Aktivitäten zur Zielerreichung des Projekts (Max. 500 Zeichen)
- Fördergründe (Max. 300 Zeichen)
- Musik-Beispiele (max. 3 MP3-Dateien, höchstens 10 MB pro MP3)
- aktuelle Weblinks (maximal 3 Weblinks)
- Ausführliche Projektbeschreibung (Max. 5 Seiten)
- Spielstättenbestätigung oder Absichtserklärung des Veranstaltungsortes/der Veranstaltungsorte
- Kurzbiografien der beteiligten Künstler*innen
- Finanzierungsplan (Verwendung des vom Musikfonds vorgegebenen Finanzierungsplans im Online Formular ist zwingend erforderlich.)
Bei Antragssummen ab 25.000 € ist eine Ko-Finanzierung zwingend erforderlich. Sofern diese zum Zeitpunkt der Antragstellung an anderer Stelle angefragt, aber noch nicht bestätigt ist, muss die Ko-Finanzierung im Finanzierungsplan dennoch einkalkuliert werden. Im Falle der Bewilligung einer Projektförderung mit entsprechend hohem Förderbetrag ist eine Ko-Finanzierung zwingende Voraussetzung für den Abschuss eines Fördervertrags.
Jury/Entscheidungsgremium
Über die Förderung der Anträge entscheidet das Kuratorium.
Die Entscheidungen werden ca. zwei Monate nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.
Medien/Hilfen/Downloads
Hier kannst du dir das Merkblatt zur großen Projektförderung durchlesen.
Die Fördervoraussetzungen findest du hier.
Link zu FAQs des Programms
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
13. Dezember 2023