Projektförderung
Stiftung Preußische Seehandlung
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG)
Sparten/Bereiche
Literatur/Buch
Formate
Ausstellung/Präsentation, Lesung
Deadline
15. Juli 2025
Stiftung Preußische Seehandlung
Spandauer Damm 19
14059 Berlin, Deutschland
Beratung
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Programmbeschreibung
Die Stiftung Preußische Seehandlung fördert auf Antrag einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendung. Dem Zweck der Stiftung und ihrem Sitz verpflichtet, versteht sich die Stiftung Preußische Seehandlung als Einrichtung zur Förderung von Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung in und für Berlin. Im kulturellen Bereich fördert sie insbesondere die Literatur in Berlin (Veranstaltungen in den Berliner Literatureinrichtungen, Autor*innenlesungen, literarische Ausstellungen).
Institution
Stiftung Preußische Seehandlung
Die Stiftung Preußische Seehandlung hat einen festen Platz in der Berliner Kultur- und Wissenschaftslandschaft. Mit den Erträgen ihres Kapitals fördert sie auf kulturellem Gebiet insbesondere die Literatur und im wissenschaftlichen Bereich vor allem Konferenzen und Forschungsprojekte zur Berliner und der brandenburgisch-preußischen Geschichte. Die von der Stiftung ausgelobten Preise gehören inzwischen zu den renommierten Auszeichnungen im deutschsprachigen Raum. Als eine vergleichsweise kleine Fördereinrichtung (mit einem Stiftungskapital von nur ca. 10,7 Mio. €) legt die Stiftung seit nunmehr 30 Jahren großen Wert darauf, mit ihrer Fördertätigkeit Impuls gebend und anstiftend zu wirken.
Die Stiftung verleiht auch den Theaterpreis Berlin, der alljährlich vergeben wird, mit 20.000 € dotiert ist und 2020 an die Schauspielerin Sandra Hüller ging.
Der Theaterpreis Berlin wurde 1988 aus Anlass des 25-jährigen Bestehens des Theatertreffens eingerichtet und wird an Künstler*innen vergeben, die nach Einschätzung einer wechselnden Jury herausragende Verdienste um das deutschsprachige Theater geleistet haben.
Antragsfrist
Folgende Fristen gelten für die Antragsstellung:
- Antragseingang bis 28. Februar für Projektbeginn im gleichen Jahr (Förderentscheid erfolgt im April);
- Antragseingang bis 15. Juli für Projektbeginn im gleichen Jahr und in der ersten Hälfte des Folgejahres (Förderentscheid erfolgt im September)
Förderzeitraum
Die Projekte werden vorwiegend einmalig gefördert und in der Regel nicht länger als drei Jahre. Das gilt nicht für stiftungseigene Preise und Programme.
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Eigenmittel notwendig, Gemeinnützigkeit
Förderkriterien/Antragsberechtigung
- Antragsteller*innen müssen grundsätzlich berechtigt sein, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) für diese Zwecke ausstellen zu dürfen; Körperschaften, die nicht zu den inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder inländischen öffentlichen Dienststellen zählen, haben diese Berechtigung durch gültigen Freistellungsbescheid vom zuständigen Finanzamt nachzuweisen.
- Die Förderung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung und erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung des Projekts in Beteiligung der antragsstellenden Institution und/oder weiterer Drittmittelgeber.
Weitere Kriterien
- Privatpersonen können im Rahmen der Projektförderung nicht gefördert werden.
- Institutionelle Zuwendungen für investive Maßnahmen an Gebäuden, Einrichtungen und technischer Ausrüstung sowie für Personal werden nicht gewährt; die Förderung von Jahresprogrammen ist ausgeschlossen.
- Qualifikationsarbeiten, Veranstaltungsreihen und Periodika sind von einer Förderung ausgenommen.
- Druckbeihilfen werden von der Stiftung bis auf Weiteres nicht vergeben.
- Vorhaben, die bereits begonnen haben oder bereits abgeschlossen sind, werden nicht gefördert.
Art des Antrags
Online-Formular, Projektskizze vorab
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Stiftung bittet spätestens zwei Wochen vor Antragsschluss um eine erste Kontaktaufnahme (antrag@stiftung-seehandlung.de) und die Einsendung eines ersten Kurzexposés, des aktuellen Freistellungsbescheids sowie der gewünschten Fördersumme.
Anträge zur Förderung von Projekten sind ausschließlich über das Förderantragsformular online hochzuladen.
Außerdem werden folgende Dokumente benötigt:
- Aktueller Freistellungsbescheid
- Anschreiben mit rechtsgültiger Unterschrift
- Gesamtkosten- und Finanzierungsplan mit Ausgaben, Einnahmen. Die beantragte Summe muss aus dem Finanzierungsplan hervorgehen (Eigenleistung, Zuwendungen weiterer Mittelgeber und ggf. Einnahmen aus Eintrittsgeldern bitte berücksichtigen)
- Ggfs. Referenzen und weitere für den Projektantrag relevante Unterlagen
Nach erfolgreichem Absenden des Antrags erhältst du eine Bestätigungsmail. Darüber hinaus erhältst du nach formaler Prüfung des Antrags per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Jury/Entscheidungsgremium
Über die jeweilige Förderung eines beantragten Projektes entscheidet der Vorstand; bei größeren Fördervorhaben in Abstimmung mit dem Stiftungsrat.
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Stiftung (Privat)
Letzte Änderung
15. Januar 2025