Projektförderung
Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG)
Sparten/Bereiche
Spartenoffen
Deadline
30. September 2025
Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte
Bockenheimer Anlage 37
60322 Frankfurt am Main, Deutschland
Ansprechperson
Kerstin Reimers
Projektkoordinatorin
Tel.:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die Ziele der Stiftung sind die Förderung der Erziehung und Bildung der Allgemeinheit im Sinne des demokratischen Staatswesens, insbesondere der Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und der Abwehr von Einschränkungen und Gefährdungen der Grundrechte, die Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch, religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Behinderte, die Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten, die eine Verletzung von verfassungsrechtlichen Grundrechten oder von Menschenrechten darstellen sowie die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur.
Institution
Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte
Die nach dem Strafverteidiger und Publizisten Dr. Sebastian Cobler benannte Stiftung soll im republikanischem Geist handeln. Im Sinne ihres Namensgebers soll sie die Bürgerrechte, wie sie die Mütter und Väter des Grundgesetzes verfasst haben und wie sie auch in der Europäischen Menschenrechts-Konvention verankert sind, verteidigen und sich für sie engagieren. Im Interesse des Schutzes der Grundrechte ist ihr aufgegeben, die Selbstbeschränkung des Rechtsstaats gegenüber den Bürger*innen zu verfechten und dort einzuschreiten, wo Staatsmacht versucht, den Rechtsstaat zu beschneiden. Zu den damit verbundenen Aufgaben gehört auch die Verteidigung des Rechts aller Bürger*innen, selbst über die Verwendung ihrer Daten zu entscheiden.
Antragsfrist
Förderanträge können formlos zweimal im Jahr jeweils bis zum 30. April oder 30. September eingereicht werden.
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Gemeinnützigkeit
Thema
Geschlechtergerechtigkeit, Antirassismus, Bildung, Inklusion, Integration, Migration, Partizipation/Teilhabe, politische Bildung
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Förderfähig sind unter anderem:
- Symposien, Tagungen, Diskussionen und Veranstaltungen künstlerischer Art
- Schriften, die das Bewusstsein für die Grundrechte und für die Verteidigung der demokratischen Staatsverfassung stärken
Weitere Kriterien
Laufende Personal- und Sachkosten können nicht gefördert werden. Eine Förderung von Buchprojekten ist derzeit nicht möglich.
Art des Antrags
formlos, per E-Mail, per Post
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Einzureichende Unterlagen sind:
- Anschreiben mit Bezifferung der Fördersumme,
- Projektbeschreibung (max. 2 Seiten),
- Finanzplan (Ausgaben/Einnahmen),
- Selbstdarstellung des*der Antragstellers*in mit Nachweis der Gemeinnützigkeit,
- unterschriebene Einwilligungserklärung zum Datenschutz
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Stiftung (Privat)
Letzte Änderung
15. August 2024