Projektförderung
Ernst von Siemens Musikstiftung
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
öffentliche Einrichtungen
Sparten/Bereiche
Musik
Deadline
1. Oktober 2025
Projektstart
1. Januar 2026
Bewerbung auf Englisch möglich
Ja
Ernst von Siemens Musikstiftung
Werner-von-Siemens-Straße 1
80333 München, Deutschland
Ansprechperson
Isabel Berkenbrink
Tel.:
E-Mail:
Ansprechperson
Jennifer Beigel
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die Ernst von Siemens Musikstiftung fördert weltweit Festivals, Konzerte mit Ur- und Wiederaufführungen, Kompositionsaufträge, Symposien und die Herausgabe musikwissenschaftlicher Schriften. Ein weiteres Anliegen der Musikstiftung ist die Förderung von Akademien für junge Musiker*innen und Komponist*innen. Zudem unterstützt die Musikstiftung Vermittlungs-, Kinder- und Jugendprojekte, welche die Neue Musik einem neuen bzw. jungen Publikum erschließen. Das Kuratorium zeichnet qualitativ herausragende Projekte aus einer Vielzahl von eingegangenen Anträgen mit einer Förderung aus. Kleinere und größere Projekte sind grundsätzlich gleichberechtigt.
Fördersumme:
- Die Ernst von Siemens Musikstiftung übernimmt vor allem künstlerische Kosten.
- Die EvS Musikstiftung übernimmt keine Vollfinanzierung von Projekten.
- Das Kuratorium achtet darauf, in welchem Verhältnis die angesuchte Förderung zu den finanziellen Beteiligungen anderer Institutionen, Veranstalter oder Stiftungen steht. Mindestens eine weitere Institution sollte sich in einem finanziellen Rahmen am Projekt beteiligen, der in ähnlicher Höhe wie der bei der EvS Musikstiftung angefragte Förderbetrag liegt. Wenn der angefragte Förderbetrag weit über den einzelnen finanziellen Beteiligungen der anderen Projektförderer liegt, kann das Projekt nicht unterstützt werden.
- Vergleichbare künstlerische Leistungen sollten unabhängig von Geschlecht und Herkunft gleich honoriert werden.
Institution
Ernst von Siemens Musikstiftung
Die Ernst von Siemens Musikstiftung fördert Projekte im Bereich der zeitgenössischen Musik. Sie unterstützt weltweit Festivals, Konzerte mit Ur- und Wiederaufführungen, Kompositionsaufträge, Symposien und die Herausgabe musikwissenschaftlicher Schriften. Ein weiteres Anliegen der Musikstiftung ist die Förderung von Akademien für junge Musiker*innen und Komponist*innen. Zudem unterstützt die Musikstiftung Vermittlungs-, Kinder- und Jugendprojekte, welche die Neue Musik einem neuen bzw. jungen Publikum erschließen. Das Kuratorium zeichnet qualitativ herausragende Projekte aus einer Vielzahl von eingegangenen Anträgen mit einer Förderung aus. Kleinere und größere Projekte sind grundsätzlich gleichberechtigt.
Antragsfrist
Zur Frist am 01. März können Anträge für Projekte, die frühestens in der zweiten Jahreshälfte (ab Juli) beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende Juni entschieden.
Zur Frist am 01. Oktober können Anträge für Projekte, die frühestens im Folgejahr beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende des jeweiligen Jahres entschieden.
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Eigenmittel notwendig
Förderkriterien/Antragsberechtigung
- Berechtigt einen Antrag einzureichen ist nur die veranstaltende Institution. Eigenanträge und Anträge von Einzelpersonen sind in der Regel nicht möglich.
- Der*Die anzugebende Antragsteller*in ist Ansprechpartner*in für alle inhaltlichen Rückfragen. Antragsteller*in und kaufmännische Leitung müssen zeichnungsberechtigt für die Institution sein, da sie im Fall einer Förderung den Fördervertrag unterzeichnen.
- Jede Institution kann nur einen Antrag pro Frist einreichen.
- Jede Institution kann mit nur mit einem Projekt pro Kalenderjahr unterstützt werden.
- Es können maximal drei Projekte in drei aufeinanderfolgenden Jahren bzw. Perioden (z.B. bei Biennalen) gefördert werden.
Weitere Kriterien
Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn du dich mit den Förderbedingungen einverstanden erklären. Sollte dein Antrag bewilligt werden, erhälst du einen Fördervertrag auf Grundlage der Förderbedingungen. Bitte lies dir die Förderbedingungen vor Antragstellung aufmerksam durch.
Die Ernst von Siemens Musikstiftung vergibt keine Stipendien und unterstützt nicht die Produktion von marktgängigen CDs. Auch hochschulinterne Projekte können nicht gefördert werden. Ebenfalls vergibt die Musikstiftung keine allgemeinen institutionellen Förderungen, sondern fördert nur konkrete Projekte. Förderungen von Übersetzungen sowie Druckkostenförderungen von Dissertationen sind ebenfalls nicht möglich. Projektanträge, die einmal abgelehnt wurden, können nicht erneut eingereicht werden.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
- Anträge können nur online in Deutsch oder Englisch gestellt werden. Hierfür musst du dich in demAntragssystem anmelden. Fülle das Online-Formular vollständig in ganzen Sätzen (keine Stichworte) aus.
- Du kannst deinen Antrag zwischenspeichern und an einem anderen Tag weiterbearbeiten. Ein Versenden des Antrags ist erst nach dem Ausfüllen aller Pflichtfelder möglich.
- Überprüfe über die PDF-Ansicht deinen Antrag. In der Form, in der dein Antrag hier erscheint, wird er dem Kuratorium vorgelegt.
- Dem Kuratorium werden außer dem Formular und dem Finanzplan noch eine weitere Datei zur Vorbereitung auf die Sitzung vorgelegt. Dieses Dokument kann bis zu acht weitere Seiten umfassen und sollte, je nach beantragtem Projekt, folgende ergänzende Informationen enthalten: Konzertprogramme, Kurzbiografien, Inhaltsverzeichnis bei Publikationen, Teilnehmer und Programm bei Symposien, o.a. Sollte die Datei mehr als acht Seiten umfassen oder nicht den Formatierungsangaben entsprechen, wird sie dem Kuratorium zur Sitzungsvorbereitung nicht vorgelegt. Das Dokument kannst du im Antragsformular hochladen.
- Zur jeweiligen Frist muss der Antrag erfolgreich versendet worden sein, sonst gilt die Antragsfrist als versäumt. Nach erfolgreichem Versand des Antrags erhälst du eine automatisch generierte E-Mail, die dir den Eingang im System bestätigt. Nicht versendete Anträge werden nach der jeweiligen Frist aus dem System gelöscht.
Jury/Entscheidungsgremium
Über die Förderungen entscheidet ein international besetztes Kuratorium. Dieses kann entscheiden, auch nur Teile des eingereichten Projekts zu fördern. Die Sitzungen finden im November/Dezember und Mai/Juni statt. Die Bescheide werden schriftlich zugesandt.
Medien/Hilfen/Downloads
Einstündige Webinare auf Deutsch und Englisch:
11. Februar 2025
9–10 Uhr MEZ (auf Englisch)
12. Februar 2025
11–12 Uhr MEZ (auf Deutsch)
16–17 Uhr MEZ (auf Englisch)
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Stiftung (Privat)
Letzte Änderung
27. Januar 2025