Mein Mikrokredit – Mikrokreditfonds Deutschland
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Art der Förderung
Kredit/Darlehen
Wer ist antragsberechtigt? (Wirtschaftsförderung)
Freiberufler*innen/Gesellschaften Freier Berufe, gewerbliche Unternehmen/Selbstständige, Sozialunternehmen, nebenberufliche Selbstständigkeit
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Film/Medien, Journalismus/Presse, Literatur/Buch, Musik
Deadline
Ohne Deadline/Fortlaufend
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat VIGruEF1 – Europäischer Sozialfonds Verwaltungsbehörde
E-Mail:
Ansprechperson
akkreditierte Mikrofinanzinstitute
Beratung
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Programmbeschreibung
Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen, Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen aller Branchen können im Rahmen des Mikrokreditfonds einen Mikrokredit zur Finanzierung von Gründungen sowie zur Stärkung und Expansion ihres Unternehmens erhalten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt von EUR 1.000 bis EUR 25.000.
Der Zinssatz beträgt (derzeit) 6,9 Prozent zuzüglich einer Abschlussgebühr in Höhe von EUR 130,00 pro Kredit. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 4 Jahre.
Die Förderung wird vergeben für die
- Einrichtung eines neuen Unternehmens/Selbstständigkeit
- Unterstützung für die Anlaufphase (Startkapital und Start-up-Kapital)
- Expansion eines bestehenden Unternehmens
- Stärkung der allgemeinen Aktivitäten eines Unternehmens
- Umsetzung neuer Projekte eines Unternehmens
- Erschließung neuer Märkte durch ein Unternehmen
- Unterstützung für neue Entwicklungen durch ein bestehendes Unternehmen
Die Mikrokredite dürfen ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet werden. Die Mittel können sowohl für Investitionen in Sachanlagen und in immaterielle Anlagegüter als auch in Betriebskapital verwendet werden. Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe dürfen die mit den Mitteln geplanten Investitionen weder physisch abgeschlossen noch vollständig umgesetzt sein.
Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein flächendeckendes und niedrigschwelliges Angebot an Krediten bis 25.000 Euro. Besonders für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie junge und von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen ist der Zugang zu Bankkrediten strukturell erschwert - ihnen soll der Zugang zu Fremdkapital ermöglicht werden.
Der Mikrokreditfonds Deutschland ist ein Garantiefonds, den die Bundesregierung im Jahr 2010 geschaffen hat. Der Fonds sichert die durch eine kreditgebende Bank auf vorherige Empfehlung eines akkreditierten Mikrofinanzinstituts vergebenen Kredite ab. Durch den verbesserten Zugang zu Fremdkapital soll die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen gestärkt und zur Sicherung der mit diesen Unternehmen verbundenen Ausbildungs- und Arbeitsplätze beigetragen werden.
Institution
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Förderzeitraum
Die Kreditlaufzeit orientiert sich am Finanzierungsbedarf des Unternehmens und den branchenüblichen Laufzeiten und darf die maximale Kreditlaufzeit von 48 Monaten (vier Jahren) nicht überschreiten. Optionale tilgungsfreie Anfangszeit: Auf Empfehlung des Mikrofinanzinstituts kann eine tilgungsfreie Anfangszeit von sechs Monaten gewährt werden. In diesem Fall verlängert sich die maximale Laufzeit des Kredites auf 54 Monate.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- überzeugende persönliche Glaubwürdigkeit und ein tragfähiges Geschäftsmodell
- Fremdkapitalbedarf kann mit eigenen Mitteln nicht gedeckt werden
- Besicherung des Mikrokredits mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft
Die Mikrokredite können ausschließlich mit selbstschuldnerischen Bürgschaften besichert werden. Erfolgt der Antrag durch eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft aller Eigentümer*innen jeweils in Kredithöhe verpflichtend. Die Aufnahme sonstiger Sicherheiten ist nicht möglich.
Die Kombination der Unterstützung im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland mit finanzieller Unterstützung anderer öffentlicher Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Länder für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen.
Weitere Kriterien
Nicht gefördert werden
- Leistungen von Unternehmensberatungen
- die Ablösung laufender Kredite
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen dafür erfüllen
- in Gründung befindliche Gesellschaften und andere nicht eingetragene Vereinigungen
- Körperschaften öffentlichen Rechts oder Genossenschaften
Ein bewilligter Kredit ist innerhalb von drei Monaten nach Zusage durch die kreditgebende Bank abzurufen. Wird der Kredit nicht innerhalb dieses Zeitraumes abgerufen, verliert die Finanzierungszusage ihre Gültigkeit. Sechs Monate nach Auszahlung des Kredits ist die Verwendung gegenüber dem betreuenden Mikrofinanzinstitut durch das zur Verfügung gestellte Formular und ggfs. zusätzliche Dokumente nachzuweisen.
Die Mikrokredite können als Annuitätendarlehen (Tilgungsdarlehen mit konstanten Raten über die gesamte Laufzeit) vergeben werden. Es kann ein schrittweiser Aufbau der Darlehenshöhe erfolgen (Stufenkredit). Auch mehrere Darlehen zusammen dürfen die maximale Kredithöhe pro Krediteinheit von 25.000 Euro nicht überschreiten. Eine Krediteinheit wird als die Summe aller Mikrokredite bestimmt, die ein*e Kreditnehmer*in erhalten hat und für die ein*e Kreditnehmer*in bürgt. Die Vergabe eines weiteren Kredites setzt voraus, dass der erste Kredit über einen Zeitraum von sechs Monaten störungsfrei getilgt wurde.
Sondertilgungen in Höhe von mindestens 100 Euro sind möglich. Für eine Sondertilgung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro berechnet.
Was wird gefördert? (Wirtschaftsförderung)
Auftragsvorfinanzierung/Liquidität, Investitionskosten, Patente/Sicherung von Rechten, Material/Sachkosten, laufende Betriebsausgaben, Fremdleistungen/Aufträge an Dritte, Entwicklungskosten, Produktionskosten, Marketingkosten
Förderfokus
Existenzgründung & -festigung, Unternehmenswachstum, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Fördervoraussetzungen (Wirtschaftsförderung)
Bürgschaft notwendig, keine Hausbank notwendig
Phase des Unternehmens/der Selbstständigkeit
bis 1 Jahr nach Gründung, bis 3 Jahre nach Gründung, bis 5 Jahre nach Gründung, bis 7 Jahre nach Gründung, Bestandsunternehmen, Unternehmensnachfolge
Größe des Unternehmens
Solo-Selbstständige/Einzelunternehmen, Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Potentielle Kreditnehmer*innen richten ihre Anfrage an ein Mikrofinanzinstitut ihrer Wahl. Dabei handelt es sich um Vertragspartner*innen des Fonds, die auf die Vergabe von Mikrokrediten spezialisiert und vom Erstgespräch über den Antrag bis zur Rückzahlung des Kredits Ansprechpartner*in sind. Die einzelnen Mikrofinanzinstitute haben z.T. spezifische Ausrichtungen und Zugangskriterien und informieren individuell zum Antragsverfahren und erforderlichen Unterlagen - einige bieten auch Beratung und Begleitung in verschiedenen Sprachen.
Generelles Antragsverfahren: In einer ersten Prüfung bewertet das Mikrofinanzinstitut das Vorhaben. Ist das Ergebnis der Prüfung positiv, kann das Mikrofinanzinstitut der kreditgebenden Bank eine Empfehlung aussprechen. Das Mikrofinanzinstitut übermittelt hierzu der kreditgebenden Bank die Antragsdaten. Die kreditgebende Bank trifft dann die Kreditentscheidung und übermittelt im positiven Fall den Kreditvertrag zur Unterschrift durch die Antragstellenden an das Mikrofinanzinstitut. Nach Rücksendung zahlt die kreditgebende Bank das Darlehen direkt an die Antragstellenden aus. Auch die Rückzahlung des Darlehens durch die Kreditnehmenden erfolgt direkt auf das Kreditkonto bei der kreditgebenden Bank.
Jury/Entscheidungsgremium
Voraussetzung für die Förderung ist die Empfehlung zum Abschluss eines Kreditvertrages durch ein akkreditiertes Mikrofinanzinstitut auf Grundlage einer Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens und der ausreichenden Bonität des/der Antragsstellenden.
Ein Anspruch auf eine Unterstützung im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland besteht nicht.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Europäische Union (2021-2023) als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie (REACT-EU)
Fördergebiet
Deutschland
Letzte Änderung
29. April 2022