Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen
zgs consult GmbH
Art der Förderung
Zuschuss/Zuwendung
Wer ist antragsberechtigt? (Wirtschaftsförderung)
Freiberufler*innen/Gesellschaften Freier Berufe, gewerbliche Unternehmen/Selbstständige, Sozialunternehmen
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Digitale Kunst, Film/Medien, Journalismus/Presse, Kulturelle Bildung, Literatur/Buch, Musik, Soziokultur, Interdisziplinär
Deadline
Ohne Deadline/Fortlaufend
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€
zgs consult GmbH
Bernburger Straße 27
10963 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Berit Kirmse
Beraterin (Landeszuschuss KMU)
Tel.:
E-Mail:
Ansprechperson
Helene Rechner
Beraterin (Landeszuschuss KMU)
Tel.:
E-Mail:
Ansprechperson
Kerstin Glante
Instrumentenverantwortliche (Landeszuschuss KMU)
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen fördert die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstocker*innen und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 15.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
Institution
zgs consult GmbH
Die zgs consult GmbH ist eines der großen Dienstleistungsunternehmen in der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik des Landes Berlin und des Bundes. Als Treuhänder und beliehene Unternehmen des Landes koordinieren die beteiligten Gesellschaften seit über 20 Jahren Programme und Projekte der Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsförderung, die aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Mitteln oder aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden. Darüber hinaus liegen jahrelange Erfahrungen mit der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vor.
Antragsfrist
Der Antrag muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt werden.
Förderzeitraum
Der Lohnkostenzuschuss wird bei befristeten Arbeitsverhältnissen für die Dauer der Befristung gewährt, bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen für die Dauer von 30 Monaten.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Voraussetzungen für Arbeitgeber*innen: Antragsberechtigt sind privatrechtliche KMU gemäß Definition der Europäischen Union. Darunter fallen alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR. Die Förderung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist ausgeschlossen.
Sozialunternehmen sind nur im Ausnahmefall antragsberechtigt. Da mit dem Instrument KMU’s gefördert werden sollen, muss ein wirtschaftlicher Zweck vorliegen. Im Zweifel schaut das Team des Landeszuschuss sich das gerne im Einzelfall an.
Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
- Der jeweils geltende gesetzliche Landesmindestlohn wird gezahlt.
- Die Betriebsstätte ist in Berlin.
- Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den letzten sechs Monaten nicht vor, ebenso keine betriebsbedingt fehlende Übernahme von Auszubildenden (soweit zutreffend).
Der Lohnkostenzuschuss wird gestaffelt nach Bruttostundenlohn und der Dauer des Arbeitsvertrages gewährt. Für geförderte Arbeitnehmer*innen dürfen keine weiteren Lohnkostenzuschüsse vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Land Berlin gewährt werden. Erfolgen während des Förderzeitraumes betriebsbedingte Kündigungen im Unternehmen werden die Zuschussleistungen von diesem Zeitpunkt an eingestellt.
Die Anzahl der je Unternehmen zu fördernden Arbeitnehmer*innen ist abhängig von der durchschnittlichen Zahl der regelmäßig Beschäftigten im Zeitraum von 12 Monaten vor der Antragstellung. Es können maximal gefördert werden:
- 1 Person für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 2 Personen für Unternehmen mit 6 bis 19 Beschäftigten,
- 4 Personen für Unternehmen mit 20 bis 39 Beschäftigten,
- 5 Personen für Unternehmen mit 40 bis 250 Beschäftigten
Weitere Kriterien
Voraussetzungen bei Arbeitnehmenden: Mit dem Landeszuschuss für KMU werden für Menschen mit Wohnsitz in Berlin neue Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt gefördert, sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:
- Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
- Arbeitnehmer*innen aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus anderen Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
- Teilnehmer*innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme
- Förderung auch von Angestellten, "Minijobbern" und Selbstständigen, wenn sie ergänzendes ALG II beziehen
Frauen sollen besonders berücksichtigt werden. Geförderte Arbeitnehmer*innen dürfen mit dem/der Arbeitgeber*in nicht ersten Grades verwandt oder verheiratet sein, am Unternehmen finanziell beteiligt sein oder geschäftsführende Aufgaben übernehmen.
Was wird gefördert? (Wirtschaftsförderung)
Personalkosten
Förderfokus
Arbeitsplätze schaffen/sichern
Phase des Unternehmens/der Selbstständigkeit
bis 1 Jahr nach Gründung, bis 2 Jahre nach Gründung, bis 3 Jahre nach Gründung, bis 5 Jahre nach Gründung, bis 7 Jahre nach Gründung, Bestandsunternehmen
Größe des Unternehmens
Solo-Selbstständige/Einzelunternehmen, Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen
Art des Antrags
Formular zum Download, per Post
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Antragstellung erfolgt durch den/die Arbeitgeber*in. Das heruntergeladene, vollständig ausgefüllte Formular muss an die zgs consult Gmbh per Post gesendet werden. Die Nachweise zur Förderberechtigung müssen binnen zwei Monaten nach Antragstellung vollständig erbracht werden.
Jury/Entscheidungsgremium
Die Zentraleinheit entscheidet nach Maßgabe der Fördervoraussetzungen in der Reihenfolge des Antragseingangs über den Antrag und erteilt dem/der Arbeitgeber*in einen Zuwendungsbescheid, aus dem Höhe und Dauer der Förderung hervorgehen. Der Bescheid kann Auflagen und Bedingungen enthalten.
Medien/Hilfen/Downloads
Beratung zur Antragsstellung erhältst du unter: (+49) 030 28409284 oder landeszuschuss(at)zgs-consult.de.
Unter diesem Link findest du eine übersichtliche Zusammenfassung unter dem Motto "Die richtige Einstellung wird gefördert!"
Ergänzende Förderbedingungen kannst du hier einsehen.
Link zu FAQs des Programms
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
EU, Bund, Land/Bezirk
Letzte Änderung
14. August 2022