Labelförderung
Musicboard Berlin GmbH
Art der Förderung
Zuschuss/Zuwendung
Wer ist antragsberechtigt? (Wirtschaftsförderung)
gewerbliche Unternehmen/Selbstständige
Sparten/Bereiche
Musik
Deadline
15. August 2025
Bewerbung auf Englisch möglich
Ja
Fördersumme/Finanzierungshöhe
500 - 1.000€, 1.000 - 5.000€
Musicboard Berlin GmbH
Im silent green Kulturquartier, Gerichtstraße 35
13347 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Erica Faria
Sprechzeiten: Di & Do 10–12 Uhr, Mi 16–18 Uhr
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Mit dem Programm Labelförderung sollen Berliner Independent Labels gefördert werden, die Berliner Nachwuchsmusiker*innen im Bereich der Popmusik durch Vermarktungsaktivitäten bei ihrer professionellen Entwicklung unterstützen. Während die Förderung den Labels durch die finanzielle Unterstützung einzelner Aspekte eines Promotion- oder Marketing-Konzeptes flexibles Handeln ermöglicht, kommt den Künstler*innen die Expertise der Labels zugute. Sowohl Labels als auch Künstler*innen müssen in Berlin ansässig sein.
Labels werden bei der Umsetzung eines größeren Vermarktungskonzeptes für eine*n Berliner Künstler*in oder Band unterstützt. Während beispielsweise die Single-Veröffentlichung bereits erfolgt ist oder in naher Zukunft erfolgen wird, fördert das Musicboard einzelne, im Zuge der weiteren Umsetzung notwendige Maßnahmen wie etwa die Erstellung eines Presse-Kits, die Beauftragung eines Musikvideos oder die Durchführung einer Release-Veranstaltung. Nicht förderbar ist ein gesamtes Maßnahmenpaket (z.B. Presse-Kit, Musikvideo, Radio-Promotion und Release-Veranstaltung). Als Maßnahme versteht das Musicboard demnach einen konkreten, in sich abgeschlossenen Teilbereich einer Marketing- und Promotion-Strategie des Labels für eine*n bestimmte*n Künstler*in oder Band.
Die für die Maßnahme oder den Teilbereich des Vermarktungskonzeptes benötigte Fördersumme darf sich auf maximal 5.000 € belaufen. Es ist möglich, dass Labels pro Jahr bis zu zweimal gefördert werden, insofern der Gesamtbetrag der Förderung pro Jahr 5.000 € nicht überschreitet und sich die beiden Vorhaben auf zwei unterschiedliche Künstler*innen des Labels beziehen.
Institution
Musicboard Berlin GmbH
Das Musicboard ist eine bundesweit einzigartige Einrichtung und will Popmusik auf neue, einfallsreiche Art fördern sowie den Diskurs zur Popkultur in Berlin lebendig halten. Es steht für einen wertschätzenden Umgang mit Diversität und eine inhaltsbasierte Musikförderung, bei der die Perspektive der Musiker*innen im Vordergrund steht. Es setzt auf die Mitarbeit und innovative Kraft der Musikschaffenden, ihrer Communities und Kollektive.
Aus einer gemeinsamen Initiative der Berliner Musikszene und des Landes Berlin ins Leben gerufen, wurde das Musicboard 2013 als Fördereinrichtung gegründet. Seit 2015 firmiert das Musicboard als landeseigene GmbH. Das Musicboard unterstützt seitdem aktiv die popkulturelle Musikszene Berlins und agiert dabei als Förderinstitution, zentrale Anlaufstelle, Beraterin und Vermittlerin zugleich. Es verortet Popkultur als treibende Kraft der kulturellen Identität Berlins. Seit 2017 ist die zuständige Verwaltung die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Berlin.
Unter Popmusik versteht das Musicboard Berlin alle Genres und Spielarten der populären Musik, die nicht klar den Sparten der Klassik, der Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.
Antragsfrist
Die Vergabe erfolgt dreimal jährlich mit Fristen am 15. Februar, 15. Mai sowie 15. August - jeweils um 18 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden im User*innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Es wird empfohlen, genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, wende dich gerne an: funding@musicboard.berlin.de.
Förderzeitraum
Die Umsetzung der geförderten Maßnahme darf grundsätzlich nicht vor dem Bewilligungszeitraum beginnen und muss innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden. Eine Verlängerung des im Fördervertrag festgelegten Projektzeitraums muss schriftlich spätestens vor Ende des gültigen Zeitraums beantragt werden und kann nur innerhalb des Kalenderjahres der Förderung bewilligt werden (spätestmöglicher Zeitpunkt: 31. Dezember).
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Das Programm Labelförderung fördert ausschließlich:
- Teilbereiche oder einzelne Maßnahmen eines vom beantragenden Label nachweislich geplanten oder bereits partiell umgesetzten Vermarktungskonzeptes für eine*n Künstler*in oder Band
- Maßnahmen, die ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden können
- Maßnahmen, die für die Zukunft geplant und noch nicht in der Umsetzung sind
- Maßnahmen, die bis zum Ende des Jahres der Förderung abgeschlossen sind
- Maßnahmen im Umfang von maximal 5.000 €
- Maßnahmen für Künstler*innen mit Wohnsitz in Berlin
Antragsberechtigt sind dabei:
- Labels mit amtlicher Meldung, Geschäftssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin. Die Rechtsform der Antragsteller*in (zum Beispiel Natürliche Person, GbR, GmbH) ist für die Entscheidung der Förderung unerheblich.
- inhaber*innen- oder künstler*innengeführte Independent Labels im Sinne des VUT – Verband unabhängiger Musikerunternehmer:innen mit nicht mehr als 5 % Marktanteil
- Labels mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung, welche die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleistet und in der Lage ist, diese nachzuweisen
- Labels, die über geeignete Vertriebsstrukturen zur Verbreitung der Produktion national oder international und einen Labelcode der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) verfügen
- Labels, die bereits mindestens zwei Veröffentlichungen professionell abgewickelt haben
Für eine Antragstellung im Programm Labelförderung sind keine baren Sachmittel wie Einnahmen und Eigenmittel nötig.
Um die indirekte und qualitative Förderung des/der Künstler*in zu gewährleisten, hat das Label die Professionalität seiner Struktur und bisherigen Tätigkeiten zu belegen. Je nach Unternehmensform und Vetriebsstruktur kann die Art des Nachweises variieren. Denkbar sind beispielsweise ein Handelsregisterauszug, die Bestätigung der Zusammenarbeit eines externen Distributors oder auch Pressematerial vergangener Veröffentlichungen. Zusätzlich muss das antragstellende Label bereits den Release von zwei entweder digitalen oder physischen Neuproduktionen abgewickelt haben. Als Neuproduktionen zählen Singles, EPs und Alben gleichermaßen.
Weitere Kriterien
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Labels, die bereits im selben Jahr Labelförderung für eine Maßnahme des/der selben Künstler*in beziehungsweise Labelförderung in Höhe von 5.000 € zu maximal zwei Antragsfristen eines Jahres erhalten haben
- Produktionen von zum Verkauf bestimmten Tonträgern oder Tonaufnahmen für kommerzielles Streaming – diese Produktionskosten können durch den/die Künstler*innen als Projektstipendium beantragt werden
- Gesamtmaßnahmenpakete zur Etablierung des/der Künstler*in oder Band
- Maßnahmen, die sich vor der Bewilligung einer Förderung bereits in der Umsetzung befinden
- Maßnahmen, die bereits aus Mitteln des Landes Berlin gefördert sind
- Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt oder der Musicboard Berlin GmbH und deren Angehörige
Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind ebenfalls Maßnahmen für mehrere beim Label ansässige Künstler*innen (wie etwa Compilations) sowie beim Label anfallende Kosten für Studioaufnahmen, Mixing, Mastering.
Was wird gefördert? (Wirtschaftsförderung)
Material/Sachkosten, Personalkosten, Fremdleistungen/Aufträge an Dritte, Marketingkosten
Fördervoraussetzungen (Wirtschaftsförderung)
keine Eigenmittel notwendig
Phase des Unternehmens/der Selbstständigkeit
bis 1 Jahr nach Gründung, bis 3 Jahre nach Gründung, bis 5 Jahre nach Gründung, bis 7 Jahre nach Gründung, Bestandsunternehmen
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung
mit Begründung der beantragten Maßnahme und Erläuterung der angestrebten Ziele - Nachweis zweier vergangener Veröffentlichungen
in Form von Weblinks - Nachweis unternehmerischer Professionalität
aus dem eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie notwendige Vertriebsstrukturen hervorgehen, zum Beispiel Handelsregisterauszug, Bestätigung der Zusammenarbeit eines externen Vertriebs oder Pressematerial erfolgreicher Veröffentlichungen - Nachweis über das Signing
als Beleg des Vertragsverhältnisses zwischen Label und Künstler*in/Band - Meldebescheinigung des/der Künstler*in oder Band
aus der der Wohnort Berlin hervorgeht - Kurzbeschreibung des*der Künstler*in oder Band
- Musikbeispiele des*der Künstler*in oder Band
einzureichen als mp3-Upload - Kostenaufstellung
aus der die Höhe der beantragten Förderung hervorgeht: Die Kostenaufstellung entspricht einer einfachen Auflistung der im Zuge der geplanten Maßnahme anfallenden Ausgaben und Einnahmen. Im elektronischen Antragsformular können die einzelnen Kostenpositionen ganz einfach aufgelistet werden. Es ist kein separater Finanzplan zu erstellen.
Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet und berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.
Jury/Entscheidungsgremium
Die Förderungen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen und Kenner*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2025 setzt sich die Jury für das Programm Labelförderung wie folgt zusammen:
- Beate Dietrich
Mitgliederreferentin des VUT, Projektmanagerin MEWEM - Eva Rölen
Agenturbetreiberin, Booking Agentin, Artist- und Event-Managerin - Ji-Hun Kim
Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent - Peer Steinwald
Senior Director Creative Services bei Budde Music
Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern findest du hier.
Medien/Hilfen/Downloads
Musicboard Förderguide - Ausführliche Informationen zur Antragsstellung öffentlicher Fördermittel im Bereich Popmusik
Um einen Labelcode bei der GVL zu beantragen, sind einige Schritte nötig. Hilfe und einen Überblick bietet die GVL auf ihrer Webseite.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
24. April 2025