Kunst am Bau: Prinzenstraße Hannover
Landeshauptstadt Hannover
Art der Förderung
Wettbewerb/Preis
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst
Deadline
25. September 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€, > 100.000€
Landeshauptstadt Hannover
Platz der Menschenrechte 2
30159 Hannover, Deutschland
Ansprechperson
Dorothea Strube
Kunstvermittlung
E-Mail:
Ansprechperson
Ms Stöcks
Technical Assistance with Registrations in English
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Nicht offener Kunstwettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren.
Im Rahmen der klimagerechten Neugestaltung der Prinzenstraße als Bestandteil des Kulturdreiecks zwischen Thielenplatz und Schiffgraben wird ein Wettbewerb zur Kunst-am-Bau ausgelobt. Künstler*innen können sich ab sofort mit drei Referenzprojekten für eine Teilnahme am Wettbewerb bewerben.
Für den Wettbewerb werden 8 Künstler*innen bzw. Teams ausgewählt.
Anlass und Ziel des Wettbewerbs:
Die Prinzenstraße verläuft in nordsüdlicher Richtung vom Thielenplatzzum Schiffgraben. Sie ist als Bauprojekt definiert, welches sich von einer vorwiegend durch den Individualverkehr geprägten Fläche hin zu einer „blau-grünen“ Kulturpromenade der Zukunft entwickelt und so eine neue Definition von Straße und öffentlichem Raum bieten soll.
► Identifikation
► Narration
► Transformation
► Vision
Den am Kunstwettbewerb teilnehmenden Künstler*innen kommt dabei die Rolle zu, eine Erzählung der neugestalteten Prinzenstraße zu konzipieren, die die Stadt der Zukunft mit all ihren Herausforderungen widerspiegelt. Dabei soll die künstlerische Setzung eine durchlässige Membran kreieren, die den Übergang vom öffentlichen Raum der Straße in den halböffentlichen Raum des Schauspielhaues weiter bis zum öffentlichen Raum des Hofes des Künstlerhauses hin zur Sophienstraße erzählt. Hier soll sich die Identität des Kulturdreieckes deutlich zeigen.
Für die Realisierung der Kunst steht ein Budget von 300.000,-€ brutto zur Verfügung. Darin enthalten sind Bau-und Materialkosten, Transport-und Aufstellungskosten sowie alle Honorare.
Für die Bearbeitung wird den 8 Teilnehmenden bei Abgabe einer wertbaren Arbeit ein Bearbeitungshonorar von jeweils 4.500,-€ brutto vergütet. Es ist beabsichtigt, dass die mit dem 1. Rang prämierte Arbeit den Auftrag zur Realisierung erhält. Preise werden nicht vergeben.
Institution
Landeshauptstadt Hannover
Dezernat für Bildung und Kultur (DEZ VII)
Antragsfrist
Abgabe Bewerbungen: 25. September 2025, 16:00 Uhr
Frist für schriftliche Rückfragen über das Rückfragenforum: 15. September 2025, 16:00 Uhr
Förderzeitraum
Auswahl der Teilnehmenden: 20. Oktober 2025
Kunstwettbewerb:
Ausgabe der Unterlagen: 31. Oktober 2025
Abgabetermin Entwürfe: 21. Mai 2026
Sitzung des Preisgerichts: voraussichtlich 30. Juni 2026
Umsetzung der Kunst: bis Ende 2027
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlergruppen. Die Professionalität ist durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Bildende Kunst an einer deutschen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren auch ausländischen Institution und/oder einer nachweisbaren professionellen beruflichen Praxis nachzuweisen.
Alle Künstler*innen bzw. Teams können sich in Kooperation mit anderen Fachdisziplinen bewerben, wobei dann die Federführung bei Künstler*innen liegen muss. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Leistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte
Vertretung muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung genannten Personen am Kunstwettbewerb teilnehmen. Mehrfachbewerbungen sind ausgeschlossen.
Weitere Kriterien
Genutzt werden kann dafür grundsätzlich die gesamte Länge der Straße, wobei der Schwerpunkt für die Kunst im Bereich des Schauspielhauses ausgewiesen ist.
Der aktuelle Planungsstand mit Baumpflanzungen, dem Erhalt der ehemaligen
Fahrleitungsmaste mit Stadtbeleuchtung und Sitzpodesten, die Zisterne etc. muss berücksichtigt werden.
Zuschlagskriterien im Kunstwettbewerb:
Das Preisgericht wird bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die nachfolgend benannten Kriterien anwenden. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu differenzieren.
- Künstlerische Idee und Qualität: 50%
- Zusammenspiel von baulicher Umgebung, Freiraum und künstlerischem Ansatz: 10%
- Einhaltung des Kostenrahmens und Plausibilität der geschätzten Kosten/Folgekosten: 20%
- Nachhaltigkeit (Unterhaltungsaufwand, Ökologie): 10%
- Baufachliche Umsetzbarkeit: 10%
Art des Antrags
Formular zum Download, Online-Formular, Registrierung vorab
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
1. die vollständig ausgefüllte Eingabemaske mit
- personenbezogenen Angaben. Bei Arbeitsgemeinschaften sowie Künstlergruppen ist das federführende Mitglied (bevollmächtigte Vertretung) zu benennen.
- Angabe zu Wohn- oder Arbeitssitz, ggf. Mitgliedschaften in Berufsverbänden.
- Kurze Erläuterung (750 Zeichen inkl. Leerzeichen) zu drei Referenzprojekten (Kunstwerke/Entwürfe) mit Angaben zu Verfassenden, Titel des Projekts, Ort, Jahr, Realisierungskosten und Auftraggeber.
Die Projekte sollen mit der Aufgabenstellung im Kunstwettbewerb vergleichbar sein und die künstlerische Handschrift verdeutlichen. Die Projekte sollen möglichst aktuell sein. Als Referenz gilt die Gestaltung eines Kunstwerkes im öffentlichen Raum in Form eines realisierten Werks oder eine erfolgreiche Wettbewerbsteilnahme (Platzierung oder Ankauf) oder die Teilnahme mit Einladung in einem nicht offenen Wettbewerb aus den Bereichen Kunst im öffentlichen Raum/Kunst am Bau und/oder installativer bzw. raumbezogener Kunst sowie konzeptionelle Arbeiten im Bereich öffentlicher Kunst. Auch kann eine Arbeit oder Projekt eine Referenz sein, die für die Aufgabe relevant ist. Ausgeschlossen ist ein Entwurf zu vorliegender Wettbewerbsaufgabe. Die Referenzen können innerhalb des Teams von verschiedenen Mitgliedern des Teams erbracht sein und in einer gemeinsamen Bewerbung vorgelegt werden.
2. Angaben zu Vita, Projektliste sowie ggf. Ausstellungsverzeichnis o.ä. (Nachweis der Teilnahmeberechtigung) Maximal eine Seite DIN A4 je Teammitglied im Hochformat, Schriftgröße mind. 11 Punkt in frei zu wählender Gliederung; Upload als pdf.
3. Abbildungen zu den drei geforderten Referenzprojekten Maximal eine Seite DIN A4 im Querformat je Referenzprojekt im frei zu wählenden Layout mit Angabe der im Bewerbungsformular angegebenen Nummernfolge; Upload als pdf oder jpg (Auflösung max. 300 dpi).
4. Ausgefüllte Eigenerklärung zu Verordnung (EU) 2022/576 Upload der ausgefüllten Eigenerklärung (eigenerklaerung_verbot_zuschlag_an_rus_unternehmen.docx). Das Online-Formular verfügt über ein Ampelsystem, das während der Eingabe rot anzeigt und erst auf grün schaltet, wenn alle Angaben vollständig ausgefüllt wurden.
Bewertet werden gemäß der Mindestanforderung die Referenzprojekte 1, 2 und 3 als Einzelbewertung. Zusatzpunkte können erreicht werden im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der Aufgabenstellung im Kunstwettbewerb. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 150 Punkte. Bewertet werden:
- Gesamtbild der künstlerischen Qualität der Referenzprojekte mit je max. 45 Punkten für die Qualität des Gestaltungskonzepts in der Einzelbewertung von Referenzprojekt 1, 2 und 3 (= max. 135 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Referenzprojekte für eines der eingereichten Referenzprojekte 1, 2 oder 3 (= max. 15 Punkte)
Ausschlusskriterien:
• formlose Bewerbungen
• nicht fristgerechter Eingang der Bewerbung
• unvollständig ausgefüllte Bewerbungsmaske sowie das Fehlen von Nachweisen und Anlagen (auch einzelner Teile)
• Mehrfachbewerbungen
Jury/Entscheidungsgremium
Die Auswahl obliegt der Landeshauptstadt Hannover. Im Auswahlgremium sind externe Kunstsachverständige vertreten. Die Mitglieder des Auswahlgremiums sind im Kunstwettbewerb nicht als stimmberechtigte Preisrichter*innen benannt.
Gefördert durch
Der Wettbewerb wird gefördert durch das Förderprogramm Resiliente Innenstädte, Landeshauptstadt Hannover.
Fördergebiet
Deutschland, EU, DACH, Welt
Letzte Änderung
22. August 2025