Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin: Istanbul, Paris, New York, Tokio
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur/Buch
Deadline
14. Oktober 2025
Bewerbung auf Englisch möglich
Ja
Fördersumme/Finanzierungshöhe
10.000 - 20.000€
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Sigrid Hilmer
Bereich Internationaler Kulturaustausch
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler:innen der genannten Sparten bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Residenzortes zu erwerben, Entwicklungen der Kunstszene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellen die ausländischen Partnerinstitute Ateliers/Atelierwohnungen zur regelmäßigen Aufnahme Berliner Künstler:innen (und in New York Kurator:innen) bereit.
Das Stipendium beträgt
- für Istanbul monatlich 2.500,- € pauschal und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung
- für New York monatlich 3.000,- € pauschal, Nutzung des Ateliers im ISCP sowie eine Unterkunftspauschale i.H.v. monatlich 1.000 € (da das ISCP keine Wohnräume zur Verfügung stellt);
- für Tokio monatlich 3.000,- € pauschal und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung;
- für Paris: monatlich 2.500,- € pauschal (Hin-/Rückreise, Material, Lebenshaltung) und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung in der Cité und Teilnahme an den Programmangeboten der Cité;
Institution
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstler*innen. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.
Antragsfrist
Die Stipendien werden in der Regel jeweils Ende August eines Jahres für Aufenthalte in den folgenden Jahren ausgeschrieben.
Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr abgeschickt worden sein. Nach der Frist ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Förderzeitraum
6 Monate
Individuelle Zeiträume pro Stadt und Kunstbereich, bitte auf der Ausschreibungswebsite prüfen
Thema
interkultureller Austausch
Förderkriterien/Antragsberechtigung
- Die Künstler:innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort.
- Die Bewerber:innen leben und arbeiten in Berlin und sind in Berlin gemeldet (Erstwohnsitz).
- Die Künstler:innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert und lehren nicht als Professor:in an einer Hochschule.
- Künstler:innen aus Nicht-EU-Ländern können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
- Ehemalige Kulturaustauschstipendiat:innen, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete (Oktober 2023 oder vorher), können sich erneut bewerben.
Art des Antrags
Online-Formular, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformular,
- Projektbeschreibung,
- Künstlerischer Lebenslauf,
- Kopie Personalausweis bzw. Meldebestätigung ,
- Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht von Bürger*innen aus Nicht-EU-Staaten,
- Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung bzw. des Studienabschlusses,
- Dokumentation/Portfolio zur bisherigen künstlerischen Arbeit
Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seitenzahl oder des maximalen Datenvolumens führt zu einem formalen Ausschluss.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Ausweis-, Pass- und/ oder Meldedokumente führen zu einem formalen Ausschluss. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!
Gefördert durch
Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
08. August 2025