Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin Global - alle Sparten
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur/Buch, Musik
Deadline
14. Oktober 2025
Bewerbung auf Englisch möglich
Ja
Fördersumme/Finanzierungshöhe
5.000 - 10.000€
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Sigrid Hilmer
Bereich Internationaler Kulturaustausch
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler*innen bestimmt. Gefördert werden konkrete Projekte oder Vorhaben in Zusammenarbeit mit einem*r Kooperationspartner*in an selbst gewählten Orten weltweit. Das Stipendium beträgt monatlich 2.500,- € pauschal und wird für drei Monate gewährt.
Institution
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstler*innen. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.
Antragsfrist
14. Oktober 2025 um 14:00 Uhr (MEZ)
Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr abgeschickt worden sein. Nach der Frist ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Hinweise zum formalen Ausschluss
Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seitenzahl und/oder des maximalen Datenvolumens führt zu einem formalen Ausschluss. Falsch oder unvollständig hochgeladene Ausweis-, Pass- und/ oder Meldedokumente führen zu einem formalen Ausschluss. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!
Förderzeitraum
Der geplante Auslandsaufenthalt muss im Haushaltsjahr 2026 stattfinden. Die Reise darf noch nicht begonnen oder stattgefunden haben. Frühester Beginn der Reise kann voraussichtlich Februar 2026 sein.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Mobilitätsförderung, Stipendium, Residenz
Thema
Mobilität
Förderkriterien/Antragsberechtigung
1. Gefördert werden Künstler:innen/Kurator:innen, die sich durch ihre künstlerische/kuratorische Arbeit ausgewiesen haben, dies belegen, und eine vielversprechende Kooperation im Ausland planen.
2. Antragsteller:innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung einen Wohnsitz in Berlin nachweisen können.
3. Das Stipendium soll die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren
Kooperationspartnern im Ausland und die Entwicklung einer kollaborativen
Arbeitsweise oder eines Kooperationsprojektes ermöglichen. Die Zusammenarbeit sollte gemeinsame Ziele der Partner verfolgen und eine gegenseitige Wirkung entfalten. Zum Ende des Aufenthalts sollte sich die Zusammenarbeit in Form einer gemeinsamen Arbeitsskizze, öffentlichen Probe, Aufführung o.ä. manifestieren. Informationen hierzu fließen in den Erfahrungsbericht ein, der bis zwei Monate nach Ende des Stipendienzeitraums vorgelegt werden muss.
4. Nicht gefördert werden Vorhaben, die keine kooperativen Aspekte aufweisen, dazu zählen u.a.:
• Auslandsaufenthalte für reine Recherchezwecke ohne kooperativen
Charakter, z.B. lediglich der Besuch von Archiven, Interviews u.a.
• Residenzen ohne künstlerische Kollaboration vor Ort,
• Reisen, die lediglich die Präsentationen (u.a. Ausstellung, Aufführung,
Konzerte, Gastspiele) bestehender Arbeiten zum Ziel haben.
5. Der/Die Kooperationspartner soll(en) über eine ausgewiesene Referenz und eine Anbindung an die kulturelle Szene des jeweiligen Landes verfügen. Dem Antrag muss ein Einladungsschreiben des/der Kooperationspartner(s) mit Angabe der Leistungen (wie beispielsweise Bereitstellung von Probenraum/Atelier und/oder Unterkunft, Unterstützung bei Vernetzung vor Ort) und der Bestätigung über die Absicht der künstlerischen/kuratorischen Zusammenarbeit beigefügt sein.
6. Während des Stipendienzeitraums besteht eine Präsenzpflicht von mindestens 50% der Stipendiendauer vor Ort.
7. Parallele Bewerbungen für mehrere Aufenthalte sind nicht möglich.
8. Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeits-, Recherche- und Kulturaustauschstipendien) sind grundsätzlich bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Kalenderjahr kombinierbar. Für das Jahr 2026 bereits bewilligte Stipendien sind im Antragsformular anzugeben.
9. Bewerbungen sind möglich für Einzelkünstler:innen und Künstler:innengruppen. Die Gruppe muss diesen Zusammenschluss von Künstler:innen durch eine gemeinsame Erklärung bestätigen. Besteht für die festgefügte Gruppe bereits ein GbR-Vertrag, ist dieser mit dem Antrag einzureichen. Bei Gruppen müssen mehr als 50% der Gruppenmitglieder mit 1. Wohnsitz in Berlin gemeldet sein; bei einer Gruppe aus zwei Personen also beide Antragstellerinnen, bei Gruppen aus 3 Personen mindestens 2 Antragstellerinnen etc. Bewerbungen juristischer Personen oder Institutionen wie e.V. oder GmbH sind nicht zulässig.
Weitere Kriterien
- Antragstellende dürfen bei Antragsstellung und im Förderzeitraum nicht immatrikuliert sein. Das schließt das Ziel der Promotion mit ein.
- Antragstellende dürfen bei Antragsstellung und im Förderzeitraum nicht an einer Hochschule als Professor:in tätig sein.
- Mitglieder der Jury und Mitarbeiter:innen der Senatsverwaltung für Kultur und
- Gesellschaftlichen Zusammenhalt und ihre Angehörigen sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
- Verstöße können zu einem Widerruf der Förderung führen
Art des Antrags
Formular zum Download, Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die folgenden Dokumente müssen eingereicht werden:
- Projektbeschreibung Beschreibung des Projektinhalts (Themen, Ziele, etc.),
- Einladungsschreiben des ausländischen Kooperationspartners,
- Informationen über den Kooperationspartner im Ausland,
- Künstlerischer Lebenslauf,
- Kopie des Personalausweises oder Meldebestätigung,
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis oder Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht für Bürger aus Nicht-EU-Ländern,
- Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung oder des Abschlusszeugnisses,
- Dokumentation/Portfolio der bisherigen künstlerischen Arbeit
Jury/Entscheidungsgremium
- Über die Auswahl der zu fördernden Anträge berät eine unabhängige Fachjury aufgrund der künstlerischen/kuratorischen Qualität, der zu erwartenden Qualität der Kooperation sowie der zu erwartenden Resonanz und Nachhaltigkeit.
- Die Zusammensetzung der Jury wird zu gegebener Zeit auf der Website veröffentlicht.
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerber:innen voraussichtlich im Januar 2026 informiert.
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
29. August 2025