Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung: Movies in Motion
Bundesverband Jugend und Film e.V. (BJF)
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen
Sparten/Bereiche
Film/Medien, Kulturelle Bildung
Fördersumme/Finanzierungshöhe
5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€
Bundesverband Jugend und Film e.V. (BJF)
Fahrgasse 89
60311 Frankfurt am Main, Deutschland
Ansprechperson
Pamela Fischer
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Kinder und Jugendliche organisieren, gestalten und führen im Rahmen von „Movies in Motion – mit Film bewegen“ ihre eigene(n) Filmveranstaltung(en) durch. Sie drehen z.B. einen eigenen Film oder sichten Filme und stellen ein eigenes Filmprogramm zusammen. Dabei machen sie so viel wie möglich selbst und übernehmen auch im Projektablauf sowie bei der Organisation der Präsentation(en) die Regie. „Movies in Motion“-Projekte bieten den Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zur Teilhabe und motivieren sie zu eigener Kreativität.
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis Ende 2027 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche aus bildungsbenachteiligenden Milieus. Die Finanzierung des Projekts erfolgt als 100%-Ausgabenförderung in Höhe der projektbezogenen Honorar- und Sachausgaben.
Zwei inhaltliche Schwerpunkte, die auch kombiniert werden können, sind möglich:
- „Filme sehen und zeigen“ – Die Kinder und Jugendliche sichten Filme, beschäftigen sich mit den Themen und der filmischen Umsetzung, entscheiden gemeinsam, welche Filme gezeigt werden sollen und organisieren die Filmveranstaltung oder Filmreihe
- „Filme drehen und zeigen“ – Die Teilnehmenden produzieren gemeinsam eigene Werke und organisieren die Präsentation(en)
Institution
Bundesverband Jugend und Film e.V. (BJF)
Der „Bundesverband Jugend und Film e.V.“ (BJF) ist die zentrale Organisation der Kinder- und Jugendfilmarbeit in Deutschland. Seine Wurzeln hat der Verband im Re-Education-Programm der Alliierten nach der Befreiung Deutschlands von der Naziherrschaft und im Verband der deutschen Filmclubs. Als eigenständige Organisation engagiert sich der BJF seit 1970 für die Filminteressen von Kindern und Jugendlichen und fördert durch vielfältige Aktivitäten ihre Filmbildung, Kreativität und Kommunikation, kulturelle Teilhabe und Medienkompetenz.
Antragsfrist
Die Antragsfristen für 2024 werden Ende des Jahres veröffentlicht.
Förderzeitraum
Die Laufzeit des Gesamtprojekts kann maximal 12 Monate betragen. Die Laufzeit des Gesamtprojektes beinhaltet die Vorbereitungszeit des ersten Moduls und die Nachbereitungszeit des letzten Moduls.
Achtung: Die Leistungen müssen in der Laufzeit des Projekts durchgeführt werden.
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Gemeinnützigkeit
Zielgruppen
Kinder & Jugendliche
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Um einen Antrag zu stellen, muss ein sogenanntes lokales "Bündnis für Bildung" gebildet werden. Ein Bündnis besteht aus mindestens drei lokalen Partner*innen. "Lokal" bezieht sich hierbei auf den Sozialraum der Zielgruppe. Dies kann in ländlicheren Gegenden ein Ort, eine Gemeinde oder eine ganze Region sein, in größeren Städten bestimmte Stadtteile.
Mindestens ein*e Bündnispartner*in muss bereits Zugang zur Zielgruppe haben: Das heißt, konkret mit der Zielgruppe arbeiten, im Lebensraum der Kinder und Jugendlichen angesiedelt sein, ihre Kommunikationswege kennen oder in der Vergangenheit z.B. mit Stadtteil- und Jugendzentren oder mit Schulen kooperiert haben und diese Kontakte nutzen können. Die genaue Ansprache der Zielgruppe soll gezielt und im besten Fall persönlich, z.B. über bekannte Vertrauenspersonen wie Sozialarbeiter*innen oder Lehrkräfte, erfolgen.
In ländlichen Räumen kann als dritte*r Bündnispartner*in ein*e überregionale*r Bündnispartner*in einbezogen werden, sofern er oder sie inhaltlich zur Projektumsetzung beiträgt.
Erfahrung in Film- oder Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen ist Voraussetzung für die Förderung. Sie muss nicht zwingend bei den Bündnispartner*innen vorliegen. Die Erfahrung kann durch eine externe Fachkraft auf Honorarbasis eingebracht werden.
Antragstellende*r Bündnispartner*innen können sein:
- gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (z.B. gemeinnützige Vereine, Stiftungen, gGmbHs)
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
Allerdings: Kommunen können nicht direkt Anträge stellen, aber es ist möglich für Einrichtungen in deren Trägerschaft, also von Städten, Gemeinden, Landkreisen, Kirchengemeinden oder Zweckverbänden. Die Einrichtungen müssen über ein eigenes Budget verfügen. Schulen können keine Anträge stellen, aber Bündnispartner*innen sein.
Bei Schulen und Kitas im Bündnis, müssen die verlinkten Merkblätter beachtet werden.
Privat- bzw. Einzelpersonen können weder Anträge stellen noch Bündnispartner*innen sein. (Sie können aber gegebenenfalls als Honorarkraft beauftragt werden.)
Bündnispartner*innen können lokale Akteur*innen sein, die mit dem Projekt keine kommerziellen Interessen verfolgen, wie Vereine, Initiativen oder kommunale Einrichtungen. Sie müssen unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven in die gemeinsame Arbeit einbringen, wodurch sich die Bündnisarbeit von einer reinen Geschäftsbeziehung unterscheidet. Ein reines Auftragsverhältnis bzw. ein so genannter Leistungsaustausch ist nicht förderfähig.
Alle Bündnispartner*innen müssen sogenannte Eigenleistungen in das Projekt einbringen:
Das sind z.B. Räumlichkeiten, Technik, Bereitstellung von haupt- und ehrenamtlichem Personal oder Versicherungen. Es dürfen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden bzw. auch nicht einkalkuliert werden (nicht zu verwechseln mit den Eigenleistungen). Eine Mischfinanzierung ist nicht möglich.
Die Bündnispartner*innen schließen im Rahmen der Antragstellung eine Kooperationsvereinbarung ab. Der*Die antragstellende Bündnispartner*in übernimmt die Administration des Bündnisses, ist Ansprechpartner*in und leitet die Fördermittel weiter (beispielsweise an Honorarkräfte).
Art des Antrags
elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Antragsdatenbank von „Kultur macht stark“.
Bitte lese dir vor der Antragstellung unbedingt die Informationen auf der Website durch, die gesamten Richtlinien und die Ausfüllhinweise findest du hier zum Download.
Mit jedem Antrag muss ein Entwurf der Kooperationsvereinbarung hochgeladen werden (Vorlagen findest du hier; bitte noch nicht unterschreiben).
Sollte die Projektleitung nicht ohnehin vertretungsberechtigt sein, lade bitte eine entsprechende Vollmacht hoch.
- Von kommunalen Einrichtungen werden keine weiteren Dokumente benötigt.
- Von Vereinen wird zusätzlich einen gültigen Freistellungsbescheid, die Satzung und einen Registerauszug, aus dem die aktuelle Vertretungsberechtigung hervorgeht, benötigt.
- Von allen anderen Organisationen wird der Gesellschafter-/ Stiftungsvertrag und einen gültigen Freistellungsbescheid benötigt.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Fördergebiet
Land Berlin, Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
19. Oktober 2023