Kofinanzierungsfonds
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende, gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film/Medien, Kulturelle Bildung, Literatur/Buch, Musik, Soziokultur
Formate
Ausstellung/Präsentation, Filmreihe/Serie, Lesung, Übersetzung
Deadline
25. September 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
< 500€, 1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Miriam Glöckler (sie/ihr)
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstler*innen sowie freie Berliner Gruppen. Auch Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt. Das Programm soll die Antragstellung bei Förderinstitutionen ermöglichen, die einen gesicherten Kofinanzierungsanteil bereits bei Antragstellung voraussetzen. Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.
Institution
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstler*innen. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.
Antragsfrist
Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2025 um 14:00 Uhr.
Die Online-Anträge müssen bis zur angegebenen Zeit abgeschickt worden sein. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Eigenmittel notwendig
Thema
Europa
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Voraussetzung:
- Antragsteller*in reicht den Antrag beim Kofinanzierungsfonds rechtzeitig vor der Abgabefrist beim Hauptförderer ein (siehe Dokument Hauptförderer.)
- Antragsteller*in muss nachweisen, dass der Hauptförderer gesicherte Drittmittel bereits bei Antragstellung voraussetzt. Darüber hinaus ist eine Antragstellung für eine Kofinanzierung im Rahmen von Creative Europe möglich.
- Zuschüsse können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind (ausf. Liste mit ausgeschlossenen Programmen siehe Informationsblatt).
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
- Künstler*innen bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe müssen in Berlin leben und arbeiten.
- Künstler*innen dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein.
- Das Projekt muss (unter anderem) in Berlin stattfinden.
- Investive Maßnahmen werden nicht unterstützt.
Weitere Kriterien
Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen. Es sind die Antragsunterlagen des Hauptförderers zu nutzen. Sollte der Antrag beim Hauptförderer auf Englisch sein (bspw. Creative Europe), ist zusätzlich ein zweiseitiges Exposé auf Deutsch einzureichen.
Projektanträge mit einem Antragsvolumen von mehr als 100.000 € für das Jahr 2027 sind nicht zulässig. Eine Antragstellung für eine Förderung in 2027 in Höhe von 100.000 € und weniger ist weiterhin möglich. Diese Regelung trifft nicht auf das Förderjahr 2026 zu. Für das Jahr 2026 sind Anträge mit einem Antragsvolumen über 100.000 € weiterhin zulässig. Gefördert werden vorrangig künstlerische Produktionsmittel.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen. Es sind die Antragsunterlagen des Hauptförderers zu nutzen. Sollte der Antrag beim Hauptförderer auf Englisch sein (bspw. Creative Europe), ist zusätzlich ein zweiseitiges Exposé auf Deutsch einzureichen.
Sollten Anlagen zum Antrag (etwa offizielle Dokumente, Pflichtanlagen) unvollständig sein oder nicht den in diesem Informationsblatt beschriebenen Bedingungen entsprechen, wird der Antrag nicht zum Juryverfahren zugelassen und formal abgelehnt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Bitte prüfe deinen Antrag vor dem elektronischen Versand sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Jury/Entscheidungsgremium
Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury aus drei Personen.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
25. Juli 2025