KiA-Programm: Aufführungsprämien für Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Darstellende Kunst
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Fachbereich Kultur und Museum - Dezentrale Kulturarbeit/Kulturförderung
Kulturzentrum Alte Schule Adlershof - Dörpfeldstr. 54-56
12489 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Mechthild Ermisch
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Das KiA-Programm fördert die Etablierung und Durchführung von Theaterangeboten für Kinder und Jugendliche in den zwölf Bezirken Berlins. Die von der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt bereitgestellten Fördermittel werden dafür eingesetzt, die Versorgung mit Theaterangeboten in bislang nicht oder unterversorgten Stadträumen zu entwickeln und um bestehende dezentrale Strukturen im gesamten Stadtgebiet in ihrer Spielfähigkeit zu erhalten und zu stärken.
Mit der Aufführungsprämie für Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen wird das Ziel verfolgt, teilbezirkliche Stadträume zu erschließen und zu versorgen, in denen bisher keine oder nur eine geringe wohnortnahe Versorgung stattfindet. Entsprechend werden die Aufführungsprämien auf Antrag für Theaterangebote gewährt, die von Einzelkünstler*innen oder freien Gruppen ohne feste Spielstätte in Form von Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen für Kinder und Jugendliche in unterversorgten Stadträumen in Treptow-Köpenick organisiert und aufgeführt werden.
Alle Bezirke Berlins sind in sogenannte lebensweltlich orientierte Räume (LOR) eingeteilt.
In Treptow-Köpenick sind die derzeit für die Aufführungsprämie relevanten Prognoseräume:
- Treptow-Köpenick 1 (0910)
- Treptow-Köpenick 3 (0930)
- Treptow-Köpenick 5 (0950)
Eine grafische Übersicht der relevanten Prognoseräume sowie eine Übersicht möglicher Spielstätten findest du hier.
Die Aufführungsprämie wird als pauschalierte Zuwendung nach Durchführung der Veranstaltung(en) und Vorlage des/ der entsprechenden Nachweise(s) gewährt.
Die Höhe der Aufführungsprämie beträgt max. 1.400 € pro Einzelveranstaltung und setzt sich wie folgt zusammen:
- 400,- € für eine von einer Einzelperson organisierte und durchgeführte Veranstaltung
- Erhöhung der Prämie um jeweils 250 € für jede weitere insbesondere künstlerisch tätige Person pro Veranstaltung
- Bei mehr als fünf beteiligten Akteur*innen reduziert sich die individuelle Prämie aufgrund des Maximalbetrages i. H. v. 1.400 € entsprechend
Rechenbeispiel bei 2 Künstler*innen + 1 Techniker*in: 400 € + 250 € + 250 € = 900 €
Institution
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Mehr als 50 Kunst- und Kulturvereine sowie Chöre engagieren sich für eine vielfältige und lebendige Kulturszene in Treptow-Köpenick. Dezentrale Kunst- und Kulturprojekte werden durch den Fachbereich und den Beirat für dezentrale Kulturarbeit begleitet.
Antragsfrist
Die Antragsfrist für Aufführungen im Jahr 2023 endet am 31. Januar 2023. Die Anträge werden fortlaufend bearbeitet. Eine weitere Frist ist für den 15. Mai 2023 vorgesehen.
Zielgruppen
Kinder & Jugendliche
Förderkriterien/Antragsberechtigung
- Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Einzelkünstler*innen und freie Gruppen ohne feste Spielstätte, die vorrangig in Berlin tätig sind und dort Projekte konzipieren und umsetzen.
- Gefördert werden Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen an eindeutig benannten Veranstaltungsorten innerhalb der o. g. Prognoseräume.
- Gefördert werden ausschließlich Veranstaltungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht stattgefunden haben und bis max. 01. Dezember des Jahres durchgeführt werden.
- Die Aufführungsprämie wird nur für Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von 30 min. gewährt.
- Für geförderte Aufführungen wird ein Mindesteintrittspreis von 5 € pro Zuschauer*in empfohlen.
- Vorausgesetzt werden die künstlerische Qualität der Angebote und die entsprechende Qualifikation der mitwirkenden Künstler*innen. Die Beurteilung erfolgt anhand der eingereichten Anlagen zum Antrag sowie ggf. unter Berücksichtigung online verfügbarer Arbeitsproben.
Ausgeschlossen ist die Förderung kommerziell realisierbarer Vorhaben sowie die Förderung solcher Vorhaben, die von kulturellen Institutionen, schulischen Einrichtungen sowie Trägern der freien Jugendhilfe in Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Regelaufgaben aus Eigenmitteln zu realisieren sind.
Die Vergabe der Fördermittel steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Ihre Verfügbarkeit ist die grundsätzliche Bedingung für die Bewilligung der entsprechenden Zuwendungen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Art des Antrags
per E-Mail, per Post
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Beantragung erfolgt zweistufig innerhalb der aktuellen Antragsfrist:
1.) unter Einreichung des gescannten ausgefüllten und im Original unterschriebenen Antragsformulars inkl. der u. g. Anlagen an Mechthild Ermisch .
sowie
2.) unter Einreichung des ausgefüllten und im Original unterschriebenen Antragsformulars inkl. jeweils einem Ausdruck der u. g. Anlagen an:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kultur und Museum
z. Hd. Mechthild Ermisch
PF: 91 02 40
12414 Berlin
Anlagen zum digitalen und analogen Antragsformular sind:
- künstlerische Kurzbiografie des*r Künstlers*in bzw. Gruppe (Anlage 1), formlos als PDF-Dokument
- Kurzbeschreibung des Angebotes (Anlage 2), formlos als PDF-Dokument
- Übersicht der Preisgestaltung (Anlage 3), formlos als PDF-Dokument
- Spielstättenbestätigung inkl. vereinbarter Aufführungstermine (Anlage 4), .docx-Mustervorlage im Downloadbereich
- Formular „Aufführungsort“ mit ausgefülltem Antragssteil (Anlage A), .docx-Mustervorlage im Downloadbereich
- Formular „Datenverarbeitung“ ausgefüllt, .pdf-Mustervorlage im Downloadbereich
- wenn vorhanden Nachweis KSK-Mitgliedschaft, Nachweis kulturelle Förderung durch Bezirk oder Senat innerhalb der letzten 5 Jahre, JKS-Mitgliedschaft
Nur vollständig online und analog eingereichte Anträge werden bearbeitet. Im Anschluss an die Veranstaltung(en) ist das ausgefüllte und im Original unterschriebene Nachweisformular bis spätestens vier Wochen nach der letzten Veranstaltung postalisch einzureichen.
Jury/Entscheidungsgremium
Die Bewilligung der Aufführungssprämie(n) ist abhängig von der Erfüllung der genannten Voraussetzungen und erfolgt nach Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge und einer fachlichen Prüfung durch den Fachbereich Kultur und Museum.
Fördergebiet
Bezirk
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
17. Mai 2023