Johann-Joachim-Christoph-Bode-Stipendium
Deutscher Übersetzerfonds
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Literatur/Buch
Formate
Übersetzung
Deadline
15. September 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€
Deutscher Übersetzerfonds
Am Sandwerder 5
14109 Berlin, Deutschland
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Literaturübersetzer*innen bedauern zuweilen, daß sie sich in ihrem einsamen Beruf mit niemandem beraten können, sei es in den unsicheren Anfangsjahren, sei es später, angesichts eines ungewöhnlichen Textes. Wie viele Schnitzer hätten sie vermieden, wie viele Zweifel und Irrwege sich erspart, wenn sie ab und zu vom Erfahrungsschatz bewanderter Kolleg*innen hätten profitieren können.
Damit nicht jede*r – und immer wieder – das Rad neu erfinden muss, schreibt der Deutsche Übersetzerfonds das Johann-Joachim-Christoph-Bode-Stipendium für Literaturübersetzer*innen aus. Erfahrene Kolleg*innen werden den Stipendiat*innen als Mentor*innen zur Seite gestellt, um sie mit sicherer Hand über die Hürden und durch die Untiefen des Textes zu geleiten. Jede der beiden Seiten erhält vom Deutschen Übersetzerfonds für diesen privaten Workshop - je nach Art und Umfang des Projekts – einen Betrag zwischen 2.000-4.000 €. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Übersetzungsprojekt handelt, für das ein Verlagsvertrag besteht.
Institution
Deutscher Übersetzerfonds
Der Deutsche Übersetzerfonds ist ein gemeinnütziger Verein und hat seinen Sitz im Literarischen Colloquium Berlin. Die Vergabe von Stipendien gehört zum Kernbereich des Deutschen Übersetzerfonds. Zudem bietet der Deutsche Übersetzerfonds zahlreiche Fort- und Weiterbildungen an, wie die zweisprachigen Vice-Versa Werkstätten und das Hieronymus-Programm für den Übersetzer*innennachwuchs. Die Akademie der Übersetzungskunst des Deutschen Übersetzerfonds veranstaltet Seminare und Werkstätten, die der Fortbildung der Literaturübersetzer*innen dienen, die Diskussion und Reflexion über Qualitätsmaßstäbe und Textstrategien vorantreiben, die Weiterentwicklung der Übersetzungsstrategien überdenken und die eigene Schreibkompetenz der Übersetzer*innen befördern.
Antragsfrist
Bewerbungen werden jeweils zum 15. Januar, 15. Mai und 15. September entgegengenommen.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Stipendium
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Gefördert werden können Übersetzer*innen fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert.
Anträge können grundsätzlich alle Übersetzer*innen stellen, die nicht Mitglieder des Vorstands des Deutschen Übersetzerfonds sind.
Weitere Kriterien
Die Bewilligung eines Johann-Joachim-Christoph-Bode-Stipendiums ist gebunden an ein in Arbeit befindliches Übersetzungsprojekt mit Zielsprache Deutsch, für das ein Verlagsvertrag vorliegt. Der Verlagsvertrag soll die branchenüblichen Honorare nicht ohne triftigen Grund zu Lasten der*des Übersetzer*in unterschreiten. Günstigere Vertragsbedingungen und höhere Honorare können bei der Bewilligung des Antrags und der Stipendienhöhe als Pluspunkt bewertet werden.
Amtierende Mitglieder einer Jury für Stipendien mit Zielsprache Deutsch können sich nicht um Stipendien mit Zielsprache Deutsch bewerben; amtierende Mitglieder einer Jury mit Ausgangsprache Deutsch können sich nicht um Stipendien mit Ausgangssprache Deutsch bewerben. Anträge amtierender Jurymitglieder um Stipendien der jeweils anderen Übersetzungsrichtung sind zulässig.
Die alternative Bewerbung für unterschiedliche Stipendienarten ist zulässig. Soweit die formalen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine Wiederbewerbung mit demselben Projekt grundsätzlich möglich.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Es wird darum gebeten, das Online-Bewerbungsformular auszufüllen und abzuschicken. Du erhältst daraufhin eine Bestätigung per Email.
Außerdem sind nach Ausfüllen des Bewerbungsformulars folgende Bewerbungsunterlagen gesammelt in einem einzigen PDF und unter Beachtung der folgenden Vorgaben per Upload einzureichen: max. 10 MB; Schriftgröße 12; Dateiname nach dem Muster: Bewerbung_Jahr_Stipendiumskategorie_Nachname_Vorname; genannte Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen einhalten!
- 10 Seiten der Übersetzung (Normseiten mit Paginierung, Bitte nicht mehr als 10 Seiten einreichen)
- kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (ca. 1 Seite)
- Kurzbiographie, beruflicher Werdegang (max. 1 Normseite)
- Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen (insg. max. 1 Normseite)
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
- Kopie des Verlagsvertrags
Jury/Entscheidungsgremium
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine fachkundige, unabhängige Jury, die innerhalb von zwei Monaten nach Bewerbungsschluss zusammentritt.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Der Deutsche Übersetzerfonds wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
19. November 2024