Initiativstipendium
Deutscher Übersetzerfonds
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Literatur/Buch
Formate
Übersetzung
Deadline
15. Mai 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€
Deutscher Übersetzerfonds
Am Sandwerder 5
14109 Berlin, Deutschland
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Um ein Initiativstipendium kann sich bewerben, wer an der Vermittlung eines vielversprechenden, literarisch hochwertigen Projekts arbeitet, für das noch keine Zusage eines deutschsprachigen Verlags besteht. Das Stipendium soll weitere Recherchen, die Entwicklung des Projekts, die Ausarbeitung eines Exposés und einer Probeübersetzung fördern, ferner die Vermittlungsarbeit zu den Buch- oder Zeitschriften-Verlagen.
Die Rechtslage des Originals muss geklärt sein.
Die Höhe des Stipendiums liegt bei 2.000 €.
Institution
Deutscher Übersetzerfonds
Der Deutsche Übersetzerfonds ist ein gemeinnütziger Verein und hat seinen Sitz im Literarischen Colloquium Berlin. Die Vergabe von Stipendien gehört zum Kernbereich des Deutschen Übersetzerfonds. Zudem bietet der Deutsche Übersetzerfonds zahlreiche Fort- und Weiterbildungen an, wie die zweisprachigen Vice-Versa Werkstätten und das Hieronymus-Programm für den Übersetzer*innennachwuchs. Die Akademie der Übersetzungskunst des Deutschen Übersetzerfonds veranstaltet Seminare und Werkstätten, die der Fortbildung der Literaturübersetzer*innen dienen, die Diskussion und Reflexion über Qualitätsmaßstäbe und Textstrategien vorantreiben, die Weiterentwicklung der Übersetzungsstrategien überdenken und die eigene Schreibkompetenz der Übersetzer*innen befördern.
Antragsfrist
Bewerbungen werden jeweils zum 15. Januar, 15. Mai und 15. September entgegengenommen.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Stipendium
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Gefördert werden können Übersetzer*innen fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert.
Anträge können grundsätzlich alle Übersetzer*innen stellen, die nicht Mitglieder des Vorstands des Deutschen Übersetzerfonds sind.
Weitere Kriterien
Amtierende Mitglieder einer Jury für Stipendien mit Zielsprache Deutsch können sich nicht um Stipendien mit Zielsprache Deutsch bewerben; amtierende Mitglieder einer Jury mit Ausgangsprache Deutsch können sich nicht um Stipendien mit Ausgangssprache Deutsch bewerben. Anträge amtierender Jurymitglieder um Stipendien der jeweils anderen Übersetzungsrichtung sind zulässig.
Die alternative Bewerbung für unterschiedliche Stipendienarten ist zulässig. Soweit die formalen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine Wiederbewerbung mit demselben Projekt grundsätzlich möglich.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Es wird darum gebeten, das Online-Bewerbungsformular auszufüllen und abzuschicken. Du erhältst daraufhin eine Bestätigung per Email.
Außerdem sind nach Ausfüllen des Bewerbungsformulars folgende Bewerbungsunterlagen gesammelt in einem einzigen PDF und unter Beachtung der folgenden Vorgaben per Upload einzureichen: max. 10 MB; Schriftgröße 12; Dateiname nach dem Muster: Bewerbung_Jahr_Stipendiumskategorie_Nachname_Vorname; genannte Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen einhalten!
- 3 Seiten der Probeübersetzung (Normseiten mit Paginierung, Bitte nicht mehr als 3 Seiten einreichen)
- Projektbeschreibung (eigenes Vorhaben und erstes Exposé, insg. ca. 1 Seite)
- Kurzbiographie, beruflicher Werdegang (max. 1 Normseite)
- Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen (insg. max. 1 Normseite)
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
Jury/Entscheidungsgremium
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine fachkundige, unabhängige Jury, die innerhalb von zwei Monaten nach Bewerbungsschluss zusammentritt.
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Der Deutsche Übersetzerfonds wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.
Fördergebiet
Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Bund
Letzte Änderung
19. November 2024