Infrastrukturförderung Freie Szene
Bezirksamt Pankow
Art der Förderung
Zuschuss/Zuwendung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Digitale Kunst, Film/Medien, Kulturelle Bildung, Literatur/Buch, Musik, Soziokultur
Deadline
15. Oktober 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
< 500€, 500 - 1.000€, 1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€
Bezirksamt Pankow
Danziger Straße 101
10405 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Alexandra Heyden
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Ziel der Fördermaßnahme ist die Optimierung im Organisationsbetrieb von Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft. Die Akteur*innen der Freien Szene arbeiten und finanzieren sich häufig projektgebunden. Innerhalb der Projektförderungen sind Ausstattungskosten selten abzurechnen, so dass oft über private Mittel die Voraussetzungen und Arbeitsgrundlagen für geförderte Projekte erst geschaffen werden müssen. Der Bezirk Pankow profitiert von der Attraktivität und Breite des Angebots der freien Kunst- und Kulturszene und hat insofern ein immanentes Interesse an einer Verstetigung bzw. Erweiterung. Mit dem zusätzlichen Förderinstrument wird eine Ergänzung geschaffen, die eine strukturelle Entwicklung unterstützt. Ermöglicht werden einerseits technische und andere bewegliche Anschaffungen, andererseits Qualifizierungen und Organisationsberatungen.
Der Einsatz der Mittel soll in den einzelnen Einrichtungen
- zu einer Verbesserung im Betriebsablauf / bei den Arbeitsbedingungen beitragen,
- eine Weiterqualifizierung der Akteur*innen unterstützen,
- die Attraktivität des Ortes / des Angebotes für das Publikum erhöhen,
- die infrastrukturellen Voraussetzungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern,
- die kulturelle Infrastruktur der Freien Szene im Bezirk Pankow stärken.
Es handelt sich in der Regel um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Pro Einrichtung und Jahr können maximal 7.500 € vergeben werden. Zulässig sind Ausgaben für:
- bewegliche Ausstattung: Technik und sonstige Gegenstände
- Qualifizierungen, Fach-Beratungen, Weiterbildungen, Trainings, Workshops
- Kombinationen aus diesen beiden Punkten, z. B. eine induktive Höranlage mit einer Schulung für 5 Personen oder ein Mischpult mit einer Weiterbildung für 2 Personen.
Bitte beachte die jeweils gültigen Hinweise zu Zuwendungen für Diversitätsentwicklung, Antidiskriminierung und Barrierefreiheit.
Insgesamt stehen pro Haushaltsjahr bis zu 30.000 € zur Verfügung.
Institution
Bezirksamt Pankow
Der Fachbereich Kunst und Kultur im Bezirksamt Pankow fördert freie künstlerische und kulturelle Projekte im Bezirk Pankow aus bezirklichen Zuwendungsmitteln. Weitere Förderinstrumente des Fachbereichs sind eine Infrastrukturförderung für die Freie Szene des Bezirks, die Förderung von partizipativen Projekten mit Kindern und Jugendlichen aus Mitteln des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3 sowie die Umsetzung des KiA-Programms für Kinder- und Jugendtheater auf Bezirksebene.
Antragsfrist
Die Frist für die Online-Antragstellung endet jährlich am 15. Oktober um 23:59 Uhr.
- Der Antrag gilt nur dann als eingegangen, wenn der unterschriebene und vollständige Originalantrag spätestens einen Werktag nach Ablauf der Antragsfrist per Post aufgegeben (es gilt der Poststempel) oder unter Nutzung des Hausbriefkastens (s.u.) eingereicht wird.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die gegenwärtig keine Spielstättenförderung im Sinne einer strukturellen Förderung (z.B. Basisförderung, Förderung für Produktionsorte) erhalten und die ihren Sitz im Bezirk Pankow haben. Zuwendungsempfänger*innen können natürliche und juristische Personen sein.
Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung, die unabhängig von einer Projektförderung gewährt wird. Unterstützt werden im Bereich der strukturellen Stärkung der Kunst- und Kulturszene Pankows Ausgaben für technische Ausstattungen und bewegliche Anschaffungen, die dazu beitragen, dass der Kunst- und Kulturbetrieb in den Einrichtungen bewahrt und optimiert werden kann. Darüber hinaus können die Fördermittel für Qualifizierungen (Beratungen oder Weiterbildungen im Bereich der Belange der Kunst- und Kreativwirtschaft) eingesetzt werden. Es sollen im Besonderen Investitionen ermöglicht werden, die nicht über Projektmittel finanzierbar sind.
Ausgeschlossen ist die Unterstützung baulicher Sanierungsmaßnahmen.
Es können nur solche Investitionen getätigt werden, die neu angeschafft werden. Auch Teilbeträge können übernommen werden, wenn die Investitionskosten die Fördersumme übersteigen und gewährleistet wird, dass die restliche Summe durch Eigenmittel/Drittmittel aufgebracht werden kann. Die Mittel sind an das Jährlichkeitsprinzip gebunden und müssen bis 31. Dezember des laufenden Jahres ausgegeben werden. Frühestmöglicher Beginn des Förderzeitraumes ist der 1. März des laufenden Jahres. Die Anschaffungen müssen in der Einrichtung sorgfältig gepflegt und inventarisiert werden.
Die Förderempfänger*innen sind in einem Verlauf von sechs Jahren verpflichtet, den Fachbereich Kunst und Kultur im Bezirk Pankow darüber in Kenntnis zu setzen, wenn die Ausstattung nicht mehr in der Einrichtung genutzt wird (sei es durch Auflösung oder Umorientierung). Es wird dann mit dem Förderbeirat über eine Weiterverwendung etwa in anderen Einrichtungen mehrheitlich abgestimmt.
Art des Antrags
Online-Formular, per Post
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Antragstellung erfolgt über ein Antragsformular. Darin wird das Gesamtvolumen der Anschaffung bzw. geplanten Maßnahme genannt, das Investitionserfordernis und die erwünschte Optimierung in der Einrichtung erläutert.
Die Beantragung erfolgt zweistufig innerhalb der aktuellen Antragsfrist:
1.) unter Nutzung eines Online-Formulars zur Infrastrukturförderung inkl. Upload der u. g. Anlagen
sowie
2.) unter Einreichung des unterschriebenen Antragsformulars (dieses wird aus dem Online-Formular generiert) inkl. jeweils eines Ausdrucks der u. g. Anlagen.
Anlagen zum digitalen sowie anschließend postalisch übermittelten Antragsformular sind:
- Beschreibung der Kultureinrichtung (formlos als PDF-Dokument)
- Beschreibung des Bedarfs / der geplanten Maßnahme inkl. Erläuterung folgender inhaltlicher Aspekte:
- Welche Anschaffung / Dienstleistung soll für die Einrichtung erfolgen und warum?
- Welche Ziele und Entwicklungen strebst du dadurch an?
- Welche potentiellen Dienstleister:innen sowie ggf. Kooperationspartner*innen und weitere Personen/Organisationen sind an der Umsetzung beteiligt? (formlos als PDF-Dokument)
- Finanzierungsplan (Vorlage zum Download)
- drei Kostenangebote für die Anschaffung unter Berücksichtigung folgender Vorgaben:
- Anschaffungen mit einem Gesamtwert bis zu 1.000 € netto:
Formloser Preisvergleich desselben Produkts bzw. vergleichbare Leistungen bei mindestens drei unterschiedlichen Anbietern. Online-Preisvergleiche in Form von Ausdrucken oder Bildschirmfotos sind hier ausreichend. - Anschaffungen mit einem Gesamtwert ab 1.000,01 € netto:
Es sind drei Vergleichsangebote für dasselbe Produkt bzw. vergleichbare Leistungen von unterschiedlichen Anbietern einzuholen. Die Angebote können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Ausdrucke von Internetangeboten werden nicht anerkannt.
- Anschaffungen mit einem Gesamtwert bis zu 1.000 € netto:
- ggf. Kopien von Vereinssatzung, Vereinsregisterauszug, GbR-Verträgen etc.
- ggf. Vertretungsvollmachten bei Gruppenprojekten oder juristischen Personen
- ggf. Nachweis über Vorsteuerabzugsberechtigung
Im Originalantrag sind sowohl das Antragsformular als auch der Finanzierungsplan eigenhändig zu unterschreiben. Digital eingefügte Unterschriften können nicht anerkannt werden.
Der Antrag muss auf Deutsch eingereicht werden. Von Nicht-Muttersprachler*innen wird jedoch keine fehlerfreie Rechtschreibung/Grammatik erwartet, so lange der Inhalt verständlich ist.
Der Antrag gilt nur dann als eingegangen, wenn der unterschriebene und vollständige Originalantrag spätestens einen Werktag nach Ablauf der Antragsfrist per Post aufgegeben (es gilt der Poststempel) oder unter Nutzung des Hausbriefkastens (s.u.) eingereicht wird bei:
Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kunst und Kultur / SG Kulturförderung
Danziger Straße 101
10405 Berlin
Der Hausbriefkasten befindet sich an o. g. Adresse, Aufgang B (brauner Einwurfschlitz in der Tür.
Jury/Entscheidungsgremium
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen eines unabhängigen Beirates. Die Entscheidungen liegen voraussichtlich bis Ende Dezember vor. Die Mitteilung über die Förderentscheidung erfolgt schriftlich.
Medien/Hilfen/Downloads
Eine Online-Informationsveranstaltung zur Antragstellung findet am 09.09.2025 von 11.00 bis 12.30 Uhr statt.
Eine Anmeldung ist erforderlich unter kulturfoerderung@ba-pankow.berlin.de.
Fördergebiet
Bezirk
Letzte Änderung
29. August 2025