GründerinnenBONUS
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Art der Förderung
Zuschuss/Zuwendung
Wer ist antragsberechtigt? (Wirtschaftsförderung)
Freiberufler*innen/Gesellschaften Freier Berufe, gewerbliche Unternehmen/Selbstständige, Sozialunternehmen
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Digitale Kunst, Film/Medien, Journalismus/Presse, Literatur/Buch, Musik, Interdisziplinär
Deadline
Ohne Deadline/Fortlaufend
Fördersumme/Finanzierungshöhe
5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Referat IV D
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Das Land Berlin gewährt mit dem Förderprogramm “GründerinnenBONUS” Unternehmen einen einmaligen, zusätzlichen Bonus, um den Frauenanteil bei Unternehmensgründungen zu erhöhen und um die Chancengleichheit zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern zu bewirken. Gefördert werden Unternehmen, die im Kalenderjahr 2023 einen GründungsBONUS erhalten haben bzw. werden und die überwiegend aus Gründerinnen bestehen oder bei denen die Gesellschafterinnen den überwiegenden Anteil der Gesellschaftsanteile im Besitz halten.
Der GründerinnenBONUS beträgt einmalig pro Unternehmen 10.000 Euro.
Der GründerinnenBONUS ist Teil eines Chancenfonds, in dem die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit verschiedenen Maßnahmen daran arbeitet, strukturelle Nachteile für Gründerinnen zu überwinden und mehr Frauen zur Gründung zu ermutigen.
Institution
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Aufgabe der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist es, die richtigen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen, damit Berliner Unternehmen im globalen Wettbewerb wachsen sowie neue Firmen sich für den Standort Berlin entscheiden. Die Wirtschaft ökologisch zu modernisieren und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, hat dabei oberste Priorität.
Damit Berlins Wirtschaft auf Wachstumskurs bleibt, setzt die Senatsverwaltung auf die Stärken der Hauptstadt: attraktive Gewerbe- und Industriestandorte, ein großes Reservoir an qualifizierten und motivierten Fachkräften sowie eine beeindruckende kreative Vielfalt mit einer hohen Lebensqualität.
Antragsfrist
Das 2023 erfolgreich gestartete Programm “GründerinnenBONUS” als Teil des Chancenfonds wird auch 2024 fortgesetzt. Aktuell wird an einer haushaltsbedingten Anpassung der Richtlinie gearbeitet. Momentan ist somit keine Antragsstellung möglich.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Überwiegend von Frauen geführte Unternehmen, die im Jahr 2023 eine Bewilligung im Basisprogramm GründungsBONUS erhalten haben (Antragsstellung und Bewilligung über die IBB Business Team GmbH), können eine Förderung im GründerinnenBONUS bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe beantragen.
Was wird gefördert? (Wirtschaftsförderung)
Investitionskosten, Patente/Sicherung von Rechten, Material/Sachkosten, laufende Betriebsausgaben, Personalkosten, Unternehmerlohn/Stipendium/Preisgeld o.ä., Fremdleistungen/Aufträge an Dritte, Marketingkosten, Coaching/Mentoringleistungen, Digitalisierung
Förderfokus
Existenzgründung & -festigung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Social Impact, Nicht-technologische Innovation, Technologische Innovation, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Fördervoraussetzungen (Wirtschaftsförderung)
ausschließlich Frauen
Phase des Unternehmens/der Selbstständigkeit
bis 1 Jahr nach Gründung, bis 2 Jahre nach Gründung
Größe des Unternehmens
Solo-Selbstständige/Einzelunternehmen, Kleinstunternehmen
Art des Antrags
mehrstufiges Bewerbungsverfahren, Formular zum Download, per Post
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Liegt dir bereits ein Bewilligungsbescheid des GründungsBONUS der IBB Business Team GmbH aus dem Jahr 2023 vor? Dann sind dies die Schritte des unbürokratischen Antragsverfahrens:
- Herunterladen der Antragsunterlagen auf der Programm-Webseite
- Einreichen der Unterlagen an:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Referat IV D
Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin - Prüfung des Antrags durch die Senatsverwaltung
- Übermittlung des Bewilligungsbescheids an Antragstellende
- Auszahlung des GründerinnenBONUS
Notwendige Unterlagen:
- Bewilligungsbescheid aus dem Jahr 2023 des Basisprogramms „GründungsBONUS“ (Kopie)
- Antrag GründerinnenBONUS, unterschrieben (Formular steht zum Download zur Verfügung)
- Nachweis darüber, dass die Unternehmen überwiegend aus Gründerinnen bestehen oder Frauen die überwiegenden Geschäftsanteile halten (z.B. Gesellschaftsvertrag, Auszug aus dem Handelsregister etc. in Kopie)
- De-minimis Erklärung im Original (steht zum Download zur Verfügung)
Jury/Entscheidungsgremium
Der Bonus wird nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Medien/Hilfen/Downloads
Unter dem Programm-Link steht ein Flyer und die Richtlinie zum GründerinnenBONUS zur Verfügung. Weitere Informationen zum Förderprogramm erscheinen in Kürze auf dem ServicePortal Berlin. Der entsprechende Link wird auf der Programm-Webseite veröffentlicht.
Für Fragen steht folgende Mailadresse zur Verfügung: GruenderinnenBONUS@senweb.berlin.de
Gefördert durch
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Fördergebiet
Land Berlin
Letzte Änderung
29. Februar 2024