Franz-Hecker-Stipendium
Kreissparkasse Bersenbrück
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst
Fördersumme/Finanzierungshöhe
5.000 - 10.000€
Kreissparkasse Bersenbrück
Lindenstraße 4
49593 Bersenbrück, Deutschland
Ansprechperson
Eckhard Droste
Abteilungsleiter Marketing
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die Kreissparkasse Bersenbrück bietet im Rahmen des Franz-Hecker-Stipendiums jungen Kunstschaffenden im Bereich der Bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Graphik und Fotografie) in einem Zeitraum von drei Monaten die Möglichkeit, ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch tätig zu sein.
Das Stipendium ist nach dem in Bersenbrück geborenen Maler und Graphiker Franz Hecker (1870-1944) benannt, der Zeit seines Lebens in Osnabrück und im Osnabrücker Land künstlerisch tätig war.
Das Stipendium ist mit insgesamt 10.000 € ausgelobt. Dafür soll sich die*der Stipendiat*in während des dreimonatigen Stipendiums überwiegend im Umfeld der Hasemühle Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) aufhalten und künstlerisch tätig sein. 1293 als Klostermühle des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters Bersenbrück in Betrieb genommen, hat die Hasemühle seitdem eine lange interessante Entwicklung erlebt. Heute wird die Hasemühle zur Stromerzeugung und insbesondere als Veranstaltungs- sowie Ausstellungsraum genutzt. Die Unterbringung ist in der gegenüber liegenden Einliegerwohnung vorgesehen. Die mit dem Aufenthalt verbundenen Kosten werden von der*dem Stipendiat*in getragen.
Institution
Kreissparkasse Bersenbrück
Die Kreissparkasse Bersenbrück übernimmt seit Generationen gesellschaftliche Verantwortung. Da tut sie nicht nur über ihre gemeinnützige Stiftung sondern auch über die Vergabe von dem Franz-Hecker-Stipendium.
Antragsfrist
Das nächste Franz-Hecker-Stipendium wird voraussichtlich 2025 ausgeschrieben.
Förderzeitraum
Die Stipendiumsdauer beträgt drei Monate.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Bewerben können sich Bildende Künstler*innen (Malerei, Bildhauerei, Graphik und Fotografie) mit Wohnsitz oder Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Preisträger*innen verpflichten sich, die während des Studienaufenthaltes entstandenen künstlerischen Werke zum Abschluss des Stipendiums oder zu einem abzustimmenden Zeitpunkt in den Ausstellungsräumen der Kreissparkasse Bersenbrück zu präsentieren.
Weitere Kriterien
Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren.
Art des Antrags
per Post
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Die Bewerber*innen für das Franz-Hecker-Stipendium sollen folgende Unterlagen einreichen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische Ausbildung und Tätigkeit.
- Auflistung von bisherigen Stipendien, Preisen und Ausstellungen (auch Teilnahmen).
- (Eventuelle) Publikationen oder Zeitungskritiken.
Zur Beurteilung der künstlerischen Qualifikation sind Arbeiten in Reproduktionen (Fotos, Dias, Katalog) nach Rücksprache auch im Original vorzulegen. Gewünscht wird ein Konzept für die künstlerische Tätigkeit während des Stipendiums.
Bitte sende deine Bewerbung postalisch an:
Kreissparkasse Bersenbrück
Vorstand
Lindenstr. 4
49593 Bersenbrück
Jury/Entscheidungsgremium
Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine Fachjury.
Mittelherkunft der Institution
Unternehmen
Letzte Änderung
17. März 2023