Förderprogramm Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
öffentliche Einrichtungen
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film/Medien, Literatur/Buch, Musik, Interdisziplinär
Deadline
25. Juli 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
< 500€, 500 - 1.000€, 1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€, 50.000 - 100.000€, > 100.000€
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin, Deutschland
Beratung
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Programmbeschreibung
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert spartenübergreifend die Digitalisierung von Objekten aus Kulturerbeeinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten etc.) mit Sitz in Berlin.
Im Mittelpunkt des Förderprogramms steht der Zugang zu Informationen und Objekten des kulturellen Erbes von Berlin für die interessierte Öffentlichkeit – auch mit Blick auf deren Präsentation in der Deutschen Digitalen Bibliothek. Außerdem soll im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und verfügbaren Mittel die weitergehende Nutzung von Digitalisaten angestrebt werden.
Gegenstand der Förderung ist die Digitalisierung von herausragenden oder stark nachgefragten Kulturgütern, die repräsentativ für Berlin bzw. für die jeweiligen Kultureinrichtungen sind. In jeder Förderperiode können inhaltliche, materialtypische oder spartenbezogene Schwerpunkte gesetzt werden. Langfristig soll eine ausgewogene Verteilung der geförderten Institutionen nach Sparte und Größe erreicht werden. Das Programm sieht keine Beschränkung auf bestimmte Materialtypen vor, es soll vielmehr ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den unterschiedlichen Objekttypen (wie textuellen und multimedialen Inhalten) gefördert werden.
Digitalisierung wird in diesem Zusammenhang umfassend definiert und beinhaltet alle Schritte
- von der Inventarisierung (Erschließung),
- über das Datenmanagement und die Datenredaktion (ggf. auch bereits vorhandener digitaler Daten),
- die eigentliche Digitalisierung,
- die digitale Verfügbarkeit der Objekte im Internet
- Entwicklung von Vermittlungsangeboten
- bis zur Sicherung der digitalen Langzeitverfügbarkeit.
Die Förderung erfolgt mittels einer Projektförderung. Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erbringt ihre Förderung im Rahmen der Projektförderung in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung. Die auf Einzelprojekte (auch im Verbund) entfallende Förderung kann pro Projektjahr maximal 150.000 € betragen.
Institution
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstler*innen. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.
Antragsfrist
Einsendeschluss der Förderantrage ist am 25. Juli 2025 um 13:00 Uhr.
Förderzeitraum
Die maximale Projektlaufzeit beträgt in der Regel ein Kalenderjahr. Gefördert werden nur Projekte, deren Durchführung nicht vor Antragstellung begonnen wurde.
Thema
Digitalisierung, Gedenken/Erinnerung, Wissenschaft
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Zuwendungsempfänger*in kann jede Kultureinrichtung außerhalb der Verwaltung Berlins sein, die in Berlin Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft des Landes Berlin werden – unabhängig von ihrer Rechtsform (Stiftung, Verein etc.) – im Rahmen des Förderprogramms vorrangig berücksichtigt. Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung werden zweckgebunden Mittel zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen.
Wesentlich für die Förderwürdigkeit eines Vorhabens ist die Vermittlung eines schlüssigen Gesamtkonzepts für das geplante Digitalisierungsprojekt. Dazu gehört insbesondere eine Darstellung der Ziele, welche die Institution mit der Digitalisierung erreichen will.
Weitere Förderkriterien und Hinweise können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Weitere Kriterien
Die Antragsteller verpflichten sich, die Digitalisierungsarbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Für die Digitalisierung von Texten, Fotos, Mikroformen und 3D-Objekten bietet die Richtlinie der DFG4 eine hilfreiche Orientierung. Für audiovisuelles Material gelten entsprechende medienund formatspezifische Standards. Sparten- und medienformspezifische Standards bei der Metadatenaufbereitung sind einzuhalten.
Die Digitalisierungsarbeiten können entweder vom Antragsteller selbst oder durch externe Dienstleister durchgeführt werden. Sofern mit Fördermitteln eine eigene technische Ausstattung zur Digitalisierung aufgebaut werden soll, ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nachvollziehbar darzustellen.
Die Zuwendungsempfänger*innen verpflichten sich Digitalisate, Metadaten und Strukturdaten, die während der Projektlaufzeit erzeugt oder bearbeitet wurden, dauerhaft vorzuhalten und die Verantwortung für deren Langzeitverfügbarkeit zu übernehmen. Das Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS) berät Antragsteller*innen über Möglichkeiten zur Langzeitarchivierung im Rahmen des Förderprogramms.
Alle Antragssteller*innen verpflichten sich, ihre Einrichtung bei der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) zu registrieren und – sofern rechtlich möglich – die im Rahmen des Förderprogramms digitalisierten bzw. bearbeiteten Objekte für die Deutsche Digitale Bibliothek bereitzustellen. Generell gilt die Beachtung der Regeln zur IT-Sicherheit durch die antragstellende Institution.
Es werden weder ausschließliche Erschließungsprojekte gefördert, noch Maßnahmen, die unmittelbar und ausschließlich auf die digitale Langzeitarchivierung der Objekte abzielen. Die Kosten der Langzeitarchivierung sind im Rahmen des Förderprogramms durch einen Rahmenvertrag zwischen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und dem Zuse-Institut Berlin (ZIB) gedeckt.
Wartungskosten, die für im Rahmen der Förderung beschaffte Software nach Förderende anfallen, sind als Eigenleistung zu tragen.
Art des Antrags
Registrierung vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Anträge werden in elektronischer Form eingereicht: https://service.berlin.de/dienstleistung/351307/
Wesentlich für die Förderwürdigkeit eines Vorhabens ist die Vermittlung eines schlüssigen Gesamtkonzepts für das geplante Digitalisierungsprojekt. Dazu gehört insbesondere eine Darstellung der Ziele, welche die Institution mit der Digitalisierung erreichen will.
Förderfähig sind Vorhaben, in denen der Digitalisierungsprozess nachhaltig angelegt ist. Aus dem Projektantrag muss die Beschreibung des Projektprogramms hervorgehen:
- Beschreibung des Arbeitsprogramms mit zeitlicher Gliederung
- Beschreibung der benötigten Personalressourcen für das Projekt bzw. für einzelne Projektphasen (wird externes Personal eingesetzt oder wird alles mit eigenem Personal realisiert?)
- Finanzierungsplan
Jury/Entscheidungsgremium
Um die Grundlagen der
- Transparenz (im Hinblick auf Kriterien, Jurymitglieder, Verfahren)
- Vergleichbarkeit
- Förderungsgerechtigkeit
- Staatsferne
einhalten zu können, beruft die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine externe Jury für die Förderentscheidung ein, die die Anträge nach den Maßgaben der Zuwendungsvoraussetzungen, der geplanten Art der Nutzung der Fördermittel und den sonstigen Zuwendungsbestimmungen bewertet und eine entsprechende Förderempfehlung abgibt.
Die Jury entscheidet über ihre Voten mit einfacher Mehrheit.
Medien/Hilfen/Downloads
Die vollständige Förderrichtlinie kann hier nachgelesen werden.
Gefördert durch
Die fachliche Vorbereitung und Begleitung des Förderprogramms erfolgt durch das Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS) beim Zuse-Institut Berlin.
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
19. Juni 2025