Förderprogramm Künstlerische Forschung
Gesellschaft für künstlerische Forschung in Deutschland
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film/Medien, Literatur/Buch, Musik
Bewerbung auf Englisch möglich
Ja
Fördersumme/Finanzierungshöhe
20.000 - 50.000€
Gesellschaft für künstlerische Forschung in Deutschland
Otto-Braun-Straße 70–72
10178 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Kathrin Busch
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Das Berliner Förderprogramm Künstlerische Forschung fördert durch die Vergabe von Stipendien disziplinübergreifend künstlerische Forschung sowie den Austausch zwischen forschenden Künstler*innen in Berlin.
Das Berliner Förderprogramm Künstlerische Forschung vergibt alle zwei Jahre 13 Stipendien an forschende Künstler*innen, die ihre Praxis in den Bereichen Bildende Kunst, Film/Video, Literatur, Musik, Tanz, Theater oder transdisziplinär verorten.
Die Stipendien laufen von Januar 2024 bis Dezember 2025 und sind mit einer jährlichen Fördersumme von 30.000€ dotiert, die (vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel) in monatlichen Raten à 2.500€ ausgezahlt wird.
Das Programm richtet sich an Personen und Gruppen, die sich mit ihrer bisherigen Arbeit im Feld der künstlerischen Forschung positioniert haben und sich an einer transdisziplinären Weiterentwicklung künstlerisch-forschender Praktiken, ihrer Kritik und Grundlagen aktiv beteiligen wollen.
Eines der 13 Stipendien kann für künstlerische Grundlagenforschung vergeben werden; für dieses können sich auch Personen oder Gruppen bewerben, die künstlerische Forschung aus kulturwissenschaftlicher oder kuratorischer Perspektive betreiben.
Gruppen, die aus mehr als zwei Personen bestehen, können maximal 2 Stipendien pro Gruppe beantragen.
Zusätzlich zum monatlichen Stipendium gibt es individuelle Projektmittel für Recherche und Produktion sowie Budgetmittel für das öffentliche Programm.
Institution
Gesellschaft für künstlerische Forschung in Deutschland
Die Gesellschaft für künstlerische Forschung führt ab 2020 ein Förderprogramm für künstlerische Forschung mit den Mitteln der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa durch. Das Programm dient der disziplinübergreifenden Förderung von künstlerischer Forschung. Gefördert werden künstlerisch Forschende mit spezifischen Forschungsprojekten sowie deren Forschungsverbund im Rahmen gemeinsamer Veranstaltungen. Das Programm dient der Selbstverständigung der künstlerisch Forschenden untereinander, der anhaltenden kritischen Reflexion des Konzepts von künstlerischer Forschung im Sinne der Grundlagenforschung sowie deren Vermittlung in die Gesellschaft.
Antragsfrist
Die Ausschreibung für die Förderjahre 2024/25 ist abgeschlossen. Die nächste Ausschreibung erfolgt im Frühjahr 2025.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Die Antragsteller*innen:
- haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen oder können eine mehrjährige professionelle künstlerisch-wissenschaftliche Tätigkeit auf ihrem Gebiet nachweisen,
- sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen, haben bereits über mehrere Jahre relevante Beiträge zur künstlerischen Forschung geleistet und können dies mit entsprechenden Arbeitsproben belegen,
- verfolgen ein künstlerisches Forschungsprojekt oder ein Projekt zur künstlerischen Grundlagenforschung,
- möchten sich aktiv in die Gestaltung der öffentlichen Veranstaltungen des Programms einbringen,
- erhalten nicht zeitgleich ein anderes Stipendium des Landes Berlin
- leben und arbeiten in Berlin, bei Gruppen soll die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten,
- sind zum Zeitpunkt der Förderung nicht Mitglied einer Hochschule.
Die Gesellschaft für künstlerische Forschung vergibt Stipendien an künstlerisch Forschende, die in den Bereichen Bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz, Theater oder transdisziplinär arbeiten. Die Stipendien sind jeweils jährlich mit 30.000 € dotiert. Mindestens eins der Stipendien soll der künstlerischen Grundlagenforschung vorbehalten sein. Dieses Grundlagenstipendium kann auch an Personen vergeben werden, die keine künstlerische Ausbildung haben, aber beispielsweise aus kulturwissenschaftlicher oder kuratorischer Perspektive künstlerische Forschung betreiben.
Weitere Kriterien
Interessierte Künstler*innen mit Behinderung, die ein anderes als das schriftliche Online-Antragsverfahren wählen möchten oder Unterstützung benötigen, werden gebeten Kontakt aufzunehmen unter
info@kuenstlerischeforschung.berlin.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Das Online-Formular wird am 01. Juli auf der Website des Förderprogramms geöffnet.
Anträge können sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch eingereicht werden.
Im Online-Formular müssen folgende Angaben gemacht und Anlagen hochgeladen werden:
- Angaben zur Person und Meldebescheinigung
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Trage bitte in das Formular bitte Angaben zur Person ein und lade deinen Personalausweis, eine Meldebescheinigung (Erstwohnsitz in Berlin) oder Aufenthaltskarte hoch. Bitte scanne auch die Rückseite des Personalausweises bzw. der Aufenthaltskarte, da sie Informationen über deine Berliner Anschrift enthält. Bei Gruppenanträgen sind die Bescheinigungen in einer Datei zusammenzuführen (1 PDF-Datei, max. 2 MB).
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- Kurzbeschreibung des Forschungsvorhabens (max. 600 Zeichen)
-
Bitte gebe eine knappe Beschreibung deines Forschungsvorhabens ab.
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- Konzept von künstlerischer Forschung (max. 2.000 Zeichen)
-
Bitte formuliere, mit welchem Begriff oder Modell von künstlerischer Forschung du arbeitest und wie du dich ausgehend von deinem Projekt in den Forschungsverbund und das öffentliche Programm einbringen möchtest. Welche Formate, Gäste bzw. Öffentlichkeiten und Fragestellungen möchtest du einbinden?
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- WICHTIG: Bitte führe die Dokumente 4a, 4b und 4c in einer PDF-Datei zusammen (1 PDF-Datei, max. 15 MB). Bitte halte die Reihenfolge der Dokumente ein:
- 4a. Angaben zum Forschungsvorhaben (max. 10.000 Zeichen)
- Bitte reiche eine präzise und aussagekräftige Projektbeschreibung (mit Abbildungen, Skizzen, Notationen o.ä.) zu deinem künstlerischen Forschungsvorhaben oder deiner Grundlagenforschung ein. Aus der Projektbeschreibung gehen Forschungsanliegen, Thema sowie die Verfahren der künstlerischen Forschung und ihre Präsentationsweisen hervor.
- 4b. Portfolio bzw. Dokumentationsmaterial über die bisherige künstlerische Arbeit und Forschung (max. 10 Seiten)
- Das Portfolio sollte Bildmaterial, Dokumentationen oder Textproben abgeschlossener Arbeiten, Ausstellungen, Aufführungen oder Ausstrahlungen enthalten. Bei Videoarbeiten oder Sound- und Musikstücken können im Portfolio Links zu den beschriebenen Arbeiten angegeben werden (Vimeo, SoundCloud o. ä.). Bitte konzentriere dich im Portfolio auf Arbeiten aus den letzten fünf Jahren, die deine Positionierung im Feld künstlerischer Forschung deutlich machen.
- 4c. Künstlerischer Lebenslauf
- Der künstlerische Lebenslauf sollte Werdegang, Stipendien, Auszeichnungen, eine Liste der Ausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen, Publikationen, bei Film-, Musik-, Tanz- oder Theaterprojekten eine Liste der wichtigsten Projektbeteiligten (Name, Funktion) enthalten. Falls du eine Internetseite hast, so gebe den Link an. Bei Gruppenanträgen können sowohl individuelle Lebensläufe der Mitglieder als auch kollektive Lebensläufe in die Datei eingefügt werden.
- Der künstlerische Lebenslauf sollte Werdegang, Stipendien, Auszeichnungen, eine Liste der Ausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen, Publikationen, bei Film-, Musik-, Tanz- oder Theaterprojekten eine Liste der wichtigsten Projektbeteiligten (Name, Funktion) enthalten. Falls du eine Internetseite hast, so gebe den Link an. Bei Gruppenanträgen können sowohl individuelle Lebensläufe der Mitglieder als auch kollektive Lebensläufe in die Datei eingefügt werden.
- 4a. Angaben zum Forschungsvorhaben (max. 10.000 Zeichen)
Medien/Hilfen/Downloads
Es werden drei öffentliche Informationsveranstaltungen angeboten, in denen Fragen zu Antrag und Programm gestellt werden können. Die Termine sind am:
- 20. Juni 2023, um 16 Uhr, Schönleinstraße 5, Hinterhof, auf Deutsch
- 20. Juni 2023, um 18 Uhr, Schönleinstraße 5, Hinterhof, auf Englisch
- 13. Juli 2023, um 18 Uhr, Online, auf Englisch und Deutsch
Anmeldung für die Informationsveranstaltungen
Für die Veranstaltungen sind keine Anmeldungen notwendig. Die Teilnahme der Online Informationsveranstaltung am 12. Juli ist über diesen Einwahllink und diese Zugangsdaten möglich:
- Meeting ID: 826 6893 2751
- Passcode: 2024/25
Gefördert durch
Das Programm wurde 2020 von der Gesellschaft für künstlerische Forschung in Deutschland (gkfd) mit Mitteln der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa eingeführt.
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
07. September 2023