Förderpreis "Kataloge für junge Künstler*innen"
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung
Art der Förderung
Wettbewerb/Preis
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst
Formate
Ausstellung/Präsentation
Fördersumme/Finanzierungshöhe
1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung
Hügel 15
45133 Essen, Deutschland
Ansprechperson
E-Mail:
Beratung
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Programmbeschreibung
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat 1982 das Programm „Kataloge für junge Künstler*innen“ eingerichtet. Mit diesem Programm möchte die Stiftung vielversprechenden Nachwuchskünstler*innen einen eigenen Katalog ermöglichen. Gleichzeitig sollen Ausstellungsträger*innen ermutigt werden, neue und innovative Ausstellungskonzepte zu entwickeln. Jährlich werden drei Ausstellungsvorhaben und die dazu gehörigen Kataloge gefördert.
Es werden drei Kataloge und die dazugehörigen Ausstellungen im zweijährigen Rhythmus gefördert. Die nächste Ausschreibung findet im Frühjahr 2025 statt.
Gefördert wird ein Katalog in Verbindung mit einer Ausstellung. Anträge, die sich ausschließlich auf eine Ausstellung oder einen Katalog beziehen, können nicht berücksichtigt werden. Das geplante Ausstellungsvorhaben muss in Deutschland angesiedelt sein. Es sollte sich dabei um die erste größere institutionelle Ausstellung eines*r jungen Künstlers*in handeln. Die Künstler*innen sollten nicht älter als 35 Jahre sein. Bestandteil des Katalogs können auch andere Dokumentationsmedien sein.
Die Stiftung fördert Katalog und Ausstellung mit insgesamt bis zu 40.000 €. Sie erwartet eine Mitfinanzierung sowohl der Ausstellung als auch des Katalogs durch den Antragsteller in Höhe von mindestens einem Viertel der Gesamtkosten. Die jeweils für Katalog und Ausstellung beantragten Fördermittel sind nicht wechselseitig deckungsfähig.
Institution
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung
Die gemeinnützige Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung nahm 1968 ihre Tätigkeit auf. Stifter ist der letzte persönliche Alleininhaber der Firma Fried. Krupp, Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, dessen Vermögen auf die von ihm errichtete Stiftung überging. Als größte Aktionärin des heutigen thyssenkrupp Konzerns verwendet die Stiftung die ihr zufließenden Erträge ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und fördert Projekte in den in der Satzung festgelegten Bereichen Wissenschaft, Kunst und Kultur, Bildung, Gesundheit und Sport.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Publikationsförderung
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Eigenmittel notwendig
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Jeder öffentliche oder kommunale Ausstellungsträger in Deutschland ist antragsberechtigt. Eigenbewerbungen von Künstler*innen sind nicht möglich. Private Einrichtungen können gefördert werden, soweit sie gemeinnützig sind. Die Förderung kommerzieller Einrichtungen ist ausgeschlossen.
Weitere Kriterien
In Ausnahmefällen können Katalog und Ausstellung einer Künstlergemeinschaft gefördert werden, wenn sich diese selbst seit längerem als Gruppe definiert. Sammelausstellungen oder Ausstellungen studentischer Arbeiten werden nicht gefördert.
Art des Antrags
Registrierung vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Antragsunterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Online-Antrag
- Konzept der Ausstellung (Gestaltung, Anzahl der Werke etc.)
- Konzept des Kataloges
- Kalkulation der Ausstellungskosten
- Kalkulation der Herstellungskosten des Kataloges (Verlagskalkulation, wenn möglich)
- Kurzbiographie / Künstlerischer Werdegang des*r Künstlers*in
- Bilddokumentation der Arbeiten des*r Künstlers*in,
Links zu Online-Inhalten - Nachweis der Gemeinnützigkeit des Ausstellungsträgers
Jury/Entscheidungsgremium
Über die eingegangenen Anträge entscheidet eine von der Krupp-Stiftung berufene Jury sechs bis acht Wochen nach Ablauf der Einsendefrist. Mitglied der Jury ist auch ein Vertreter der Krupp-Stiftung.
Das Auswahlverfahren ist vertraulich. Auskünfte über Entscheidungsgründe werden nicht gegeben. Rechtsansprüche auf Zuerkennung des Förderpreises sind ausgeschlossen. Eine Behandlung der Anträge ist nur zu den Sitzungsterminen möglich.
Gefördert durch
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Fördergebiet
Land Berlin, Deutschland
Mittelherkunft der Institution
Stiftung (Privat)
Letzte Änderung
25. Juni 2024