Erasmus for Young Entrepreneurs
Unterstützungsbüro „Erasmus für Jungunternehmer“
Art der Förderung
Stipendium/Residenz, Zuschuss/Zuwendung
Wer ist antragsberechtigt? (Wirtschaftsförderung)
Gründungswillige, Freiberufler*innen/Gesellschaften Freier Berufe, gewerbliche Unternehmen/Selbstständige
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Film/Medien, Journalismus/Presse, Literatur/Buch, Musik
Deadline
Ohne Deadline/Fortlaufend
Bewerbung auf Englisch möglich
Ja
Unterstützungsbüro „Erasmus für Jungunternehmer“
EUROCHAMBRES, Avenue des Arts, 19 A/D
1000 Brüssel, Belgien
Ansprechperson
Auskünfte erteilt das Unterstützungsbüro
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Erasmus für Jungunternehmer*innen unterstützt angehende europäische Unternehmer*innen beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten. Neue Unternehmer*innen haben die Möglichkeit, während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einer/einem erfahrenen Unternehmer*in Wissen und Geschäftsideen zu erwerben und auszutauschen. Die Reise- und Aufenthaltskosten im Gastland werden von der Europäischen Kommission nach Länderpauschalen bezuschusst.
Der/die Gastunternehmer*in profitiert (nicht monetär) von einer neuen Perspektive auf sein eigenes Unternehmen und hat die Chance, die innovativen Ideen eines/einer motivierten Neuunternehmer*in zu nutzen, der/die im Gegenzug gewissermaßen eine innerbetriebliche Ausbildung erhält.
Es handelt sich um eine Art der Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren - durch das Kennenlernen neuer europäischer Märkte und Geschäftspartner*innen sowie unterschiedlicher Geschäftspraktiken.
Institution
Unterstützungsbüro „Erasmus für Jungunternehmer“
Allgemeine Informationen zum grenzüberschreitenden Austauschprogramm "Erasmus für Jungunternehmer*innen" sind zunächst den Antworten auf die häufig gestellten Fragen zu entnehmen. Weitere Auskünfte erteilt das Unterstützungsbüro in Brüssel, es bietet auch einen Helpdesk.
Hinweis: Wichtigste*r Ansprechpartner*in im Rahmen des Programms ist die lokale Vermittlungsstelle. Bei diesen Stellen handelt es sich um von der Europäischen Kommission ausgewählte Einrichtungen, die während des Austauschs mit Rat und Tat zur Seite stehen: Sie bieten Hilfe bei der Bewerbung, Unterstützung beim Aufbau einer erfolgreichen Beziehung mit einem/einer geeigneten Unternehmer*in sowie Antworten auf alle individuellen Fragen. In Berlin gibt es aktuell zwei lokale Kontaktstellen:
- ABUplus International GmbH
Friedrichstrasse 95, 10117 Berlin, Website
Ansprechperson: Mr S. Altuntas
+49 (0)15774593694
sa@abuplus.com - STIC Wirtschaftsfördergesellschaft mbH
Rosenthaler Str. 72a, 10119 Berlin, Website
Ansprechperson: Ms Judit Gulya
+49 (0)15906147051
erasmus@stic.de
Förderzeitraum
1 bis 6 Monate
Förderkriterien/Antragsberechtigung
An diesem europäischen Austauschprogramm können teilnehmen
- Neue Unternehmer*innen, die einen realistischen Businessplan für ihr zu gründendes Unternehmen haben oder in den letzten drei Jahren ein Unternehmen gegründet haben. Das Programm ist auf keine bestimmte Branche beschränkt und es gibt auch keine Altersbeschränkung. Sie sollten daran interessiert sein, einen Beitrag zur Entwicklung des Gastunternehmens zu leisten und ihre eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Verfügung zu stellen. Es sind zusätzliche Mittel aufzubringen, um Kosten des Aufenthalts zu bestreiten, die nicht durch Fördermittel gedeckt werden können.
- Erfahrene Unternehmer*innen, die seit mind. 3 Jahren erfolgreich ein kleines oder mittleres Unternehmen besitzen oder leiten und bereit sind, ihre langjährigen Kenntnisse und Expertise mit einem/einer Jungunternehmer*in zu teilen und als Mentor*in zu fungieren.
Weitere Kriterien
Gastunternehmer*innen des Programms haben folgende Aufgaben und Pflichten:
- hohe Qualität der Lernerfahrung und Arbeitsbeziehung mit dem/der neuen Unternehmer*in gewährleisten, so dass diese*r in seinen/ihren unternehmerischen Ambitionen gefördert wird
- Unterzeichnen einer „Qualitätsverpflichtungserklärung“, die für eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem/der neuen Unternehmer*in sorgt (u.a. Festlegung der Zielsetzungen, grober Aktivitätsplan)
- Bewertungsformular auszufüllen nach Abschluss des Austauschs
Was wird gefördert? (Wirtschaftsförderung)
Unternehmerlohn/Stipendium/Preisgeld o.ä., Reisekosten, Coaching/Mentoringleistungen, Internationalisierung
Förderfokus
Unternehmerisches Know-how, Innovationspartnerschaften/Netzwerke, Internationalisierung
Fördervoraussetzungen (Wirtschaftsförderung)
internationale Kooperation
Phase des Unternehmens/der Selbstständigkeit
vor der Gründung, bis 1 Jahr nach Gründung, bis 3 Jahre nach Gründung, Bestandsunternehmen
Größe des Unternehmens
Solo-Selbstständige/Einzelunternehmen, Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen
Art des Antrags
Online-Formular, Registrierung vorab
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Neue und erfahrene Unternehmer*innen, die am Austauschprogramm teilnehmen möchten, melden sich über das Online-Tool an und geben eine Vermittlungsstelle ihrer Wahl an. Die lokale Kontaktstelle sollte eine für das Wohnsitzland des/der Unternehmer*in zuständige Stelle sein, sie dient während des gesamten Prozesses als Anlaufstelle für Hilfe und Unterstützung (Liste der lokalen Vermittlungsstellen).
Sobald der/die Unternehmer*in in das Programm aufgenommen wurde, besteht Zugriff auf eine Online-Datenbank mit allen akzeptierten Unternehmer*innen, in der gemeinsam mit der lokalen Kontaktstelle nach geeigneten Partner*innen gesucht werden kann.
Hier gibt es eine Anleitung – Schritt für Schritt zur Teilnahme und Bewerbung am Programm.
Jury/Entscheidungsgremium
Die lokale Kontaktstelle prüft die Bewerbung.
Medien/Hilfen/Downloads
Video zum "Erasmus for Young Entrepreneurs Programme"
Interessent*innen wird empfohlen, die Anleitung zur Registrierung sorgfältig durchzulesen, damit sie bei der tatsächlichen Registrierung alle benötigten Informationen zur Hand haben:
Link zu FAQs des Programms
Gefördert durch
Europäische Kommission
Fördergebiet
EU
Mittelherkunft der Institution
EU
Letzte Änderung
22. September 2023