Einzelprojektförderung Darstellende Künste/Tanz
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG)
Sparten/Bereiche
Darstellende Kunst
Deadline
30. Juni 2025
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Mirjana Jacob
Einzelprojektförderung
Tel.:
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Gefördert werden Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstler*innen des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste. Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.
Beantragt werden können Sach- und Personalkosten, die für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind.
Die Zuwendungsgewährung erfolgt im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. D.h. alle potentiellen Einnahmen sind in den Finanzplan einzustellen und vom Gesamtaufwand abzuziehen. Solche Einnahmen können sein:
- Koproduktionsbeiträge
- Drittmittel von anderen Fördergebern (z.B. Fonds Darstellende Künste, Hauptstadtkulturfonds etc.)
- Crowdfunding, Geldspenden, Eigenmittel (reales Geld – keine Eigenleistungen wie z.B. der Verzicht auf Honorarleistungen etc.) u.ä.
Institution
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstler*innen. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.
Antragsfrist
Die Einzelprojektförderung wird in der Regel jährlich jeweils im Mai eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Antragstellende müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben.
Antragstellende müssen mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist.
Mit diesem Programm soll die Berliner Theater- und Tanzlandschaft unterstützt werden. Daher sollten die Premiere, sowie die Aufführungen in Berlin stattfinden.
Weitere Kriterien
Eine Bewerbung von Produktionsleiter*innen bzw. Produktionsbüros als Antragssteller*in ist nicht möglich.
Antragsstellende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule immatrikuliert sind (Erststudium) sind ausgeschlossen.
Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und deren Angehörige sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Art des Antrags
Registrierung vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Bitte reiche den Antrag - sowie alle Anlagen - elektronisch ein. Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen findest du hier.
Hinweise zu den hochzuladenden Anlagen:
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Künstlerischer Lebenslauf
- Detaillierter Finanzierungsplan
- Liste der Projektbeteiligten/Festes Ensemble
- Name / Projekttitel deiner bisherigen Projekte in Berlin
- Spielstättenbescheinigung
- Identitätsnachweis bei natürlichen Personen/GbRs Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin mit konkreter Meldeadresse (Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes oder Personalausweis, Passdokument oder Passersatz).
Jury/Entscheidungsgremium
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung einer Jury. Die Jury orientiert sich bei der Beurteilung der vorliegenden Anträge an folgenden Kriterien:
- Eigenständigkeit und Qualität des künstlerischen Vorhabens
- Originalität und Gehalt des Themas/Stoffe/der Konzeptidee
- Bedeutung für den Tanz, die darstellenden und performativen Künste als Beitrag zur ästhetischen Diskussion
- künstlerische Qualität der bisher gezeigten Arbeiten
- Plausibilität und Originalität der Umsetzung des Konzeptes
- Zahl der geplanten Aufführungen
- Prognose: Zahl der Zuschauer, Marketingkonzept
- Ergänzung des Kulturangebots der Stadt
- projektbezogene Vermittlungsangebote (z.B. bei Kinder- und Jugendtheaterprojekten)
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
21. Mai 2025