Einstiegsförderung im Bereich Darstellende Künste/Tanz
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Art der Förderung
Projektförderung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), Produktionsort/Spielstätte
Sparten/Bereiche
Darstellende Kunst
Fördersumme/Finanzierungshöhe
< 500€, 500 - 1.000€, 1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Mirjana Jacob
Einstiegsförderung
Tel.:
E-Mail:
Beratung
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Programmbeschreibung
Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstler*innen des Tanzes der darstellenden und performativen Künste können im Rahmen der Einstiegsförderung ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben gewährt werden. Die Einstiegsförderung wird in Form einer Projektförderung gewährt.
Die Einstiegsförderung wird in Form einer Projektförderung gewährt. Die zulässige Antragssumme beträgt maximal 15.000 €.
Beantragt werden können Sach- und Personalkosten, die für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind. Die erwarteten Eintrittseinnahmen sind im Finanzierungsplan aufzunehmen.
Die Zuwendungsgewährung erfolgt im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. D.h. alle potentiellen Einnahmen sind in den Finanzplan einzustellen und vom Gesamtaufwand abzuziehen. Solche Einnahmen können sein:
- Koproduktionsbeiträge
- Drittmittel von anderen Fördergebern (z.B. Fonds Darstellende Künste, Hauptstadtkulturfonds etc.)
- Crowdfunding, Geldspenden, Eigenmittel (reales Geld – keine Eigenleistungen wie z.B. der Verzicht auf Honorarleistungen etc.) u.ä.
Institution
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstler*innen. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.
Antragsfrist
Die Einstiegsförderung wird in der Regel jährlich jeweils im Mai eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Die Antragsteller*innen müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen entsprechen:
- Berufseinsteiger*innen
- Quereinsteiger*innen
- Berufsumsteiger*innen
- Wiedereinsteiger*innen
Antragstellende müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Eine Bewerbung von Produktionsleiter*in bzw. Produktionsbüros als Antragstellende ist nicht möglich. Mit diesem Programm soll die Berliner Theater- und Tanzlandschaft unterstützt werden. Daher sollten die Premiere, sowie die Aufführungen in Berlin stattfinden.
Weitere Kriterien
Die Antragsteller*innen können bei der Bewerbung noch an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der eventuellen Förderung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa muss allerdings ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass die Antragsteller*innen ihr Studium nunmehr abgeschlossen haben und exmatrikuliert sind.
Ausgeschlossen sind Künstler*innen sowie Gruppen, die aus anderen Städten /Regionen nach Berlin umsiedeln und in ihrer alten Stadt / Region ein künstlerisches Standing bzw. dort bereits Projekte realisiert haben (gemeint sind hier nicht Studienprojekte).
Mitglieder der Jury sowie Mitarbeitende der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und deren Angehörige sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Art des Antrags
Online-Formular, Registrierung vorab, elektronisches Antragssystem
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Der Antrag - sowie alle Anlagen - muss elektronisch eingereicht werden.
Hinweise zu den hochzuladenden Anlagen:
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Künstlerischer Lebenslauf
- Detaillierter Finanzierungsplan
- Liste der Projektbeteiligten/Festes Ensemble vorhanden
- Spielstättenbescheinigung
- Dokumentations- und Informationsmaterial über die bisherige künstlerische Arbeit
- Identitätsnachweis bei natürlichen Personen/GbRs
Jury/Entscheidungsgremium
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung einer Jury. Die Jury orientiert sich bei der Beurteilung der vorliegenden Anträge an folgenden Kriterien:
- Eigenständigkeit und Qualität des künstlerischen Vorhabens
- Originalität und Gehalt des Themas/Stoffe/der Konzeptidee
- Bedeutung für die darstellenden und performativen Künste, den Tanz, als Beitrag
- zur ästhetischen Diskussion
- Plausibilität und Originalität der Umsetzung des Konzeptes
- Zahl der geplanten Aufführungen
- Prognose: Zahl der Zuschauer, Marketingkonzept
- Ergänzung des Kulturangebots der Stadt
- projektbezogene Vermittlungsangebote (zum Beispiel bei Kinder- und Jugendtheaterprojekten)
Link zu FAQs des Programms
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
14. Mai 2025