Jurybasierte kulturelle Drehbuchförderung / Entwicklungsförderung
Filmförderungsanstalt (FFA)
Art der Förderung
Zuschuss/Zuwendung
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Film/Medien
Formate
Drehbuch
Deadline
23. Juni 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
< 500€, 500 - 1.000€, 1.000 - 5.000€, 5.000 - 10.000€, 10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€
Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Jona Wirbeleit
Förderreferentin
Tel.:
Ansprechperson
Jule Wolff
Teamleitung
Ansprechperson
Julia Niethammer
Förderreferentin
Tel.:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Die Entwicklungsförderung bietet übergangsweise eine 2-phasige Drehbuchförderung für Spielfilme und eine Stoffentwicklungsförderung für Dokumentarfilme an, da während der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung neue Vorhaben wie die Treatment- und Projektentwicklungsförderung nicht beginnen dürfen.
Die Drehbuchförderung teilt sich in zwei Phasen und kann insgesamt in einer Höhe von bis zu 40.000 Euro unterstützt werden. In der 1. Phase / Grundförderung, wird ein Treatment hin zur ersten Drehbuchfassung entwickelt. Die 2. Phase/Fortentwicklung tritt nach Abnahme der 1. Phase ein, sofern eine ernsthafte Beabsichtigung der Verfilmung des Buchs durch eine*n Hersteller*in nachgewiesen wird und diese*r bereit ist einen Eigenanteil in Höhe von 10.000 Euro in die Entwicklung des Projektes einzubringen. In dieser Phase wird von der ersten Drehbuchfassung weiterentwickelt bis hin zu einer zur Produktionsvorbereitung geeigneten Drehbuchfassung.
Aufwendige Animationsprojekte können mit einer Förderung von insgesamt 50.000 Euro unterstützt werden.
Zusätzlich können Beratungsleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Stoffes beantragt werden. Beratungsleistungen können beispielsweise dramaturgische Beratung, Sensitivity Reading, Teilnahme an Script Circles etc. umfassen.
Bei der Förderung handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuwendungen in Form von Zuschüssen, die den Lebensunterhalt der Autor*innen während der Fördermaßnahme sichern sollen. Sie sind kein Drehbuch-Honorar und auf dieses nicht anrechenbar.
Institution
Filmförderungsanstalt (FFA)
Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Ihr Budget finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und dem Fernsehen erhoben wird.
Die FFA fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und Video. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland.
Antragsfrist
Montag den 23. Juni 2025
Fördervoraussetzungen (Kulturförderung)
Keine Eigenmittel notwendig
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Autor*innen können Drehbuchförderung beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem müssen sie mindestens ein verfilmtes Langfilmdrehbuch oder literarische oder theatrale Publikationen oder prämierte Kurzfilme oder zusammen mit einem Hersteller (Produktionsfirma) einreichen. Die detaillierten Voraussetzungen finden Sie im Bereich FAQ - Fragen und Antworten.
Anträge müssen über das Antragstool des FFA-Serviceportals eingereicht werden. Zur Nutzung des Serviceportals ist eine Registrierung erforderlich. Der Account wird nach Registrierung von der FFA freigeschaltet. Die Freischaltung eines Accounts und die Verknüpfung mit den Projekten bei der FFA kann einige Tage in Anspruch nehmen. Bitte achten Sie auf eine frühzeitige Registrierung.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Alle Anträge müssen über das Antragstool des neuen FFA-Serviceportals eingereicht werden. Zur Nutzung müssen sich künftige Antragsteller*innen bzw. Unternehmen sowie aktuelle Fördernehmer*innen zunächst im Serviceportal registrieren und ihre Stammdaten hinterlegen. Die Freischaltung eines Accounts und die Verknüpfung mit den Projekten bei der FFA kann einige Tage in Anspruch nehmen. Bitte achten Sie auf eine frühzeitige Registrierung im neuen FFA-Serviceportal:
Gefördert durch
BKM (Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien)
Fördergebiet
Deutschland
Letzte Änderung
26. Mai 2025