Auszeichnung künstlerischer Projekträume/Initiativen
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Art der Förderung
Wettbewerb/Preis
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG)
Sparten/Bereiche
Spartenoffen, Bildende Kunst, Interdisziplinär
Fördersumme/Finanzierungshöhe
20.000 - 50.000€
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Veit Rieber
Ansprechpartnerin Präsentationen zeitgenössischer Bildender Kunst
Tel.:
E-Mail:
Beratung
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Programmbeschreibung
Das Förderprogramm richtet sich sowohl an künstlerische Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion als auch an Initiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst. Die Projekträume bzw. Initiativen sollen in Berlin ansässig und tätig sein, über ein eigenes, öffentlich zugängliches Programm verfügen und der Präsentation, Produktion, Entwicklung und Recherche dienen.
Institution
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstler*innen. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.
Antragsfrist
Die neue Antragsfrist wird zu Beginn des Jahres 2022 bekannt gegeben. Letzter Einsendeschluss war der 18.03.2021.
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Das Förderprogramm richtet sich sowohl an künstlerische Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion als auch an Initiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst und angrenzender Disziplinen. Bewerben können sich alle Betreiber*innen von Projekträumen und -initiativen, die der oben beschriebenen Zielgruppe zuzuordnen sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Existenz seit mindestens 2 Jahren (rückwirkend ab Ausschreibungsbeginn).
- Nachweis über kontinuierliche, künstlerische Aktivitäten desOrtes/der Initiative in Berlin
- Sitz und Hauptaktivitäten in Berlin
- Projektraum/Initiative ist nicht markt- und gewinnorientiert.
- Es werden innerhalb des Kunstkontextes Raum für Projekte, Diskurse und Aktivitäten Dritte*r eröffnet
Vergeben werden 5 Preise à 20.000 Euro für eine auszeichnungswürdige Programmarbeit.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Elektronisches Antragsformular, Mission Statement, Präsentation der Aktivitäten, Informationen zur künstlerischen Leitung, Arbeitsschwerpunkt nächstes Jahr, Grundriss, Lageplan
Jury/Entscheidungsgremium
wird jährlich neu besetzt
Gefördert durch
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
21. September 2023