Ausschreibung Dr. Dormagen-Guffanti-Stipendium 2026
Stadt Köln
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst
Formate
Ausstellung/Präsentation
Deadline
31. August 2025
Projektstart
1. April 2026
Fördersumme/Finanzierungshöhe
10.000 - 20.000€
Stadt Köln
Richartzstraße 2-4
50667 Köln, Deutschland
Ansprechperson
E-Mail:
Beratung
Weitere Beratung und Unterstützung bekommst du bei:
Programmbeschreibung
Für das Jahr 2026 laden die Dr. Dormagen-Guffanti-Stiftung und die Stadt Köln, Künstler*innen aus den Bereichen "Video, Video- und Klanginstallation" ein, sich um das mit 10.000 Euro dotierte Dr. Dormagen-Guffanti-Stipendium zu bewerben.
Für die Zeit des Stipendiums wird auf dem Gelände des Städtischen Behindertenzentrums Dr. Dormagen-Guffanti ein Atelierraum kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Atelierraum sowie das Gelände stellen in dieser Zeit für die Stipendiat*innen das räumliche Zentrum des künstlerischen Schaffens dar. Die Anwesenheit ist verpflichtend.
Am Ende des Stipendiums wird im Atelier eine Abschlussausstellung der während dieser Zeit entstandenen Arbeiten veranstaltet. Die Stiftung trägt nach Absprache mit dem*der Stipendiat*in die Kosten der Ausstellung.
Institution
Stadt Köln
Die Popförderer sind die richtigen Ansprechpartner für Bands und Musiker*innen in Eurer Stadt oder Region. Es lohnt sich, sie über Eure Musik auf dem Laufenden zu halten und sich bei Ihnen über die Unterstützungsangebote zu informieren. Sie helfen bei der Proberaumsuche, veranstalten Workshops oder Wettbewerbe, nominieren für den popNRW-Preis, fördern eventuell Touren oder CD-Produktionen und stehen Euch mit Rat und Tat beim Musikmachen zur Seite.
Antragsfrist
Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2025. Es gilt das Datum des Poststempels.
Förderzeitraum
Das Stipendium läuft über sechs Monate von April bis September 2026.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Mobilitätsförderung, Stipendium, Residenz
Thema
Inklusion
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Mit der Bewerbung soll die künstlerische Idee zur Arbeit mit den Bewohner*innen inhaltlich und strukturell skizziert werden. Neben den Bewohner*innen des Schwerstbehindertenwohnheims können auch Angehörige der anderen auf dem Gelände ansässigen Initiativen wie der Treberhilfe, der Aidshilfe, des Gehörlosen e. V. und anderen, angesprochen werden. Das Ziel liegt dabei im künstlerischen Arbeiten, frei von pädagogischer oder therapeutischer Intervention.
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Wohnsitz in Deutschland haben. Das Stipendium kann einem*einer Künstler*in nur einmal zugesprochen werden.
Art des Antrags
per Post
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Es wird um eine rein digitale Bewerbung auf einem USB-Stick mit folgenden Unterlagen gebeten:
- Tabellarischer Lebenslauf, der Ihren künstlerischen und beruflichen Werdegang aufzeigt
- Unterschriebener Bewerbungsbogen
- Schriftliche Ausführungen zu Ihren Ideen für die Stipendiatszeit auf dem Gelände der Stiftung (maximal eine DIN A4-Seite)
- Arbeitsproben (Weblinks zu Arbeitsreferenzen können wir nur begrenzt berücksichtigen. Links zu Youtube und Vimeo sind möglich, insofern Sie uns die nötigen Passwörter mit übermitteln)
Wichtig:
Bitte beschrifte alle Dateien folgendermaßen: Nachname, Vorname - Titel beziehungsweise Dokumentenname (Bewerbungsbogen, Lebenslauf, Werkverzeichnis et cetera).
Mögliche Dateiformate sind Word-, PDF-, JPG- oder Quicktime-Dateien ohne Kopierschutz mit einer Formatierung für Windows, Mac-Dateien sind nicht möglich.
Bitte sende uns keine Ausdrucke, Kataloge, DVDs oder ähnliches.
Maximale Datenmenge pro USB-Stick: Drei Gigabyte
Bitte sende den USB-Stick in einem gepolsterten Briefumschlag an:
Stadt Köln – Kulturamt
Stadthaus Deutz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Jury/Entscheidungsgremium
Die Bewerber*innenauswahl erfolgt durch eine Jury. Diese besteht aus fünf Personen, die sich aus Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti und Kunstsachverständigen rekrutieren. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gefördert durch
Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti und die Stadt Köln.
Letzte Änderung
25. Juli 2025