Arbeitsstipendium Bildende Kunst 2026
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Art der Förderung
Stipendium/Residenz
Wer ist antragsberechtigt? (Kulturförderung)
Kunst- oder Kulturschaffende
Sparten/Bereiche
Bildende Kunst
Deadline
3. September 2025
Fördersumme/Finanzierungshöhe
10.000 - 20.000€, 20.000 - 50.000€
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin, Deutschland
Ansprechperson
Miriam Szymanski
Arbeitsstipendien Bildende Kunst
Tel.:
Beratung
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Programmbeschreibung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler*innen und festgefügten künstlerischen Gruppen im Bereich der bildenden Künste, die in Berlin leben, bestimmt. Gefördert werden Künstler*innen, die ihre künstlerische Weiterentwicklung oder bestimmte Arbeitsvorhaben wie zum Beispiel die Arbeit an einem bestimmten Thema, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken etc. anstreben.
Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 16.000 € (8 Monate) oder 24.000 € (12 Monate) dotiert und werden in monatlichen Raten à 2.000 € des jeweiligen Jahres gezahlt. Mit dem Stipendium wird außerdem eine Präsentation – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel in 2027 – in einem Berliner Kunstverein ermöglicht.
Institution
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung qualitativ herausragender Vorhaben von Berliner Künstler*innen. Es ist Aufgabe der Kulturverwaltung, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und chancengleiche Zugänge – unabhängig von Nationalität, ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – zu ermöglichen.
Antragsfrist
Die Bewerbungsfrist endet am 03.09.2025 um 11:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 11:00 Uhr eingegangen sein. Nach 11:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen.
Was wird gefördert? (Kulturförderung)
Stipendium
Förderkriterien/Antragsberechtigung
Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität bisheriger künstlerischer Arbeiten.
Weitere Kriterien
Bewerbungen sind grundsätzlich im Zwei-Jahres-Rhythmus möglich. Künstler*innen, die sich zuletzt für das Jahr 2024 oder früher beworben haben, können sich erneut bewerben. Personen, die sich zuletzt für das Arbeitsstipendium 2025 beworben haben, können sich nicht bewerben. Eine Ausnahme sind hier Personen, deren Bewerbung für das Jahr 2025 die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt haben und der Jury nicht vorgelegen haben. Für diesen Personenkreis entfällt die Sperre.
Art des Antrags
Online-Formular
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
- Antragstellende sollten eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige künstlerische Tätigkeit auf dem Gebiet der bildenden Kunst nachweisen können.
- Antragstellende leben und arbeiten in Berlin. Bei Gruppen sollen die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten.
- Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im Förderzeitraum nicht immatrikuliert sein (auch nicht mit dem Ziel der Promotion) oder an einer Hochschule als Professor*in tätig sein.
- Für alle Voraussetzungen und detaillierten Informationen zur Förderung bitte die offizielle Website besuchen
Jury/Entscheidungsgremium
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich Ende Dezember 2025 per E-Mail informiert.
- Ausgewählte Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die Sie unbedingt ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen (im Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
- Die Namen der geförderten Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Link zu FAQs des Programms
Fördergebiet
Land Berlin
Mittelherkunft der Institution
Land/Bezirk
Letzte Änderung
25. Juli 2025